Beschlussvorlage - 0923/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Hagen für das Wirtschaftsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB20 - Finanzen und Controlling; OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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25.11.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Sachverhalt
Begründung
Die
Gebäudewirtschaft Hagen wird ab 01.01.2004 als eigenbetriebsähnliche
Einrichtung geführt. In Anlehnung an § 14 EigVO NRW und § 14 der
Betriebssatzung der GWH ist von der Betriebsleitung zu Beginn eines jeden
Jahres ein Wirtschaftplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und
der Stellenübersicht, aufzustellen.
Der
Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres
enthalten (§ 15 I EigVO NRW).
Im Rahmen
des Programms zur Sanierung der städtischen Gebäude sind gemäß Ratsbeschluss
Maßnahmen in den Wirtschaftsplan 2010 der Gebäudewirtschaft Hagen aufgenommen
worden.
Der
Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen des Wirtschaftsjahres, die sich aus Investitionen
und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie die notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 I EigVO NRW).
Die
Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für
Tarifbeschäftigte des Betriebes zu beinhalten. Beamte, die bei der
Gebäudewirtschaft beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Stadt Hagen zu
führen und in der Übersicht der Gebäudewirtschaft nachrichtlich anzugeben (§ 17
I EigVO NRW).
Zusammen
mit dem Wirtschaftsplan ist ein fünfjähriger Ergebnisplan beigefügt, der die
Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans sowie die
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gebäudewirtschaft, die sich auf die
Finanzplanung der Stadt Hagen auswirken, entsprechend widerspiegelt (vergleiche
§ 18 EigVO NRW).
Nach § 14 EigVO und § 14 (2) der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft Hagen ist die Betriebsleitung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen, durch den Oberbürgermeister festzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Mit dem Beratungsergebnis des
Betriebsausschusses ist der Wirtschaftsplan dem Rat der Stadt Hagen zur
Beschlussfassung vorzulegen. Gemäß § 41 GO im Verbindung mit. § 5 (1) der
Betriebssatzung der GWH ist der Rat der Stadt für die Feststellung des Wirtschaftsplans
zuständig.
Inhalt
I. a. Plan-Gewinn-
und Verlustrechnung
I. b. Erläuterungen
zu den einzelnen Positionen des Erfolgsplans
Erläuterungen
zu
-
Umsatzerlösen
und Erträgen
-
Umsatzerlösen
aus eigener Wertschöpfung
-
Materialaufwendungen
-
Investitionsmaßnahmen
-
Maßnahmen des
Konjunkturpaketes II
-
Einzelmaßnahmen
aus Sanierungsstau, sonstige Einzelmaßnahmen,
Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und Brandschutzmaßnahmen
-
Personalaufwendungen
-
Abschreibungen
-
sonstige
betrieblichen Aufwendungen
-
Zinsen und
ähnliche Aufwendungen
II.
Investitionsplan
III.
Finanzplan
IV.
Planbilanz
V.
Personalplan
VI.
Ergebnisplan für die Jahre 2010 bis 2014
VII.
Liquiditätsplan für die Jahre 2010 bis 2014
Erläuterungen
zum Wirtschaftsplan 2009
Der Wirtschaftsplan wurde unter Beachtung der
Eigenbetriebsverordnung aufgestellt.
Die in eigener Wertschöpfung erbrachten Leistungen
sind auf Basis einer Vollkosten-
kalkulation ohne Gewinnzuschlag ermittelt worden.
Dieser Wirtschaftsplan orientiert sich erstmalig an
das vom Beteiligungscontrolling vorgeschlagene standardisierte Muster.
Zu den einzelnen Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung folgende Anmerkungen:
Erlöse aus
eigener Wertschöpfung
Die Erlöse im Wach- u.. Aufsichtsdienst steigen auf einen
Jahreswert von 711 T €, da die GWH den Aufsichtsdienst im Osthaus- und
Schumacher-Museum übernimmt. Bei den Objektbetreuern werden die geleisteten
Stunden mit zwei verschiedenen Stundenverrechnungssätzen je nach Art des Personaleinsatzes
abgerechnet.
Die Architekten- und Ingenieurleistungen steigen
durch die beauftragten Bautätigkeiten der verschiedenen Einzelmaßnahmen auf
2.760 T €.
Die Unterhaltsreinigung reduziert sich aufgrund des
leicht reduzierten Reinigungsstundensatzes auf 8.404 T €.
Sonstige
Umsatzerlöse
Die sonstigen Umsatzerlöse sind durch bauliche
Maßnahmen mit Fremdleistungen geprägt (siehe Materialaufwendungen) und werden
nach dem Kostenerstattungsprinzip weiterberechnet. Die Leistungen des
GWH-Personals werden unter den Leistungen aus eigener Wertschöpfung abgerechnet
(siehe u.a. Architekten- u. Ingenieurleistungen).
Materialaufwendungen
Neben dem höheren Investitionen durch Neubauten, steigen
auch die Instandhaltungsmaßnahmen durch verschiedene Einzelmaßnahmen wie
Konjunktur-Paket II (11.917 T €), Sanierungsstauprogramm (16.725 T
€), Umbau zum offenen Ganztag der Sekundarstufe I (2.887 T €). Dadurch
ergibt sich ein starker Anstieg der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen im
Vergleich zur Planung Jahr 2009. Die beiliegende Einzelaufstellung zeigt die jeweiligen
Einzelmaßnahmen der Einzelprogramme.
Die Aufwendungen für energetische Instandhaltung
bleiben mit 2.000 T-€ unverändert. Die allgemeine Bauunterhaltung von
5.000 T-€ wird aufgeteilt in 4.370 T-€ für die lfd. Instandhaltung
und 630 T-€ für Unvorhergesehenes.
Die Energiekosten wurden auf 8.442 T-€ nach den
durchschnittlichen Erfahrungswerten budgetiert.
Die externen Unterhaltsreinigungen und auch der
externe Wachdienst steigen durch das Osthaus-/Schumacher-Museum.
Neben der Prüfung der ortsveränderlichen
Betriebsmittel werden nunmehr auch die ortsfesten Betriebsmittel durch die GWH
geprüft.
Personalkosten
Die Zunahme der Entgelte ist im Wesentlichen geprägt
durch die Übernahme des Aufsichtsdienstes, welcher durch 21 Personen geleistet
wird (siehe hierzu Erläuterungen im Personalplan). Die bisher unter Zuführung
zur Rückstellung Beamtenversorgung gezeigten Altersversorgungskosten werden
zukünftig über eine Beitragsumlage der Versorgungskasse von der Stadt an die
GWH belastet. Dies gilt ebenfalls für die Zuführung zur Jubiläumsrückstellung,
die zukünftig die sonstigen Personalkosten erhöht.
Die vom Rat in 11/2007 beschlossenen
Konsolidierungsmaßnahmen zur Personalkostenreduzierung mit 1.290 T € für
2010 sind in den Wirtschaftsplan eingearbeitet worden, allerdings reduzieren
Tariferhöhungen und die zusätzliche Übernahme des Aufsichtsdienstes diesen
Einspareffekt.
Abschreibungen
Die Abschreibungen sind im Wesentlichen geprägt durch
die Abschreibungen auf die EDH-Anlagen. Durch die gesetzliche
Abschreibungsveränderung der geringwertigen Wirtschaftsgüter erhöhen sich die
Abschreibungen ab 2009 und in den Folgejahren.
Sonstige
betriebliche Aufwendungen
Die Fixkosten der sonstigen betrieblichen
Aufwendungen sind geprägt durch die Verwaltungskostenumlage, die knapp 40 % der
sonstigen betrieblichen Kosten ausmacht. Der zweitgrößte Kostenblock sind die
EDV-Kosten (u.a. Habit) und Bürokosten mit 482,5 T €. Dazu sind für 2010
als Einführungskosten für SAP-Buchhaltungs- und Betriebsführungssoftware 100
T-€ eingeplant.
Zinsen u.
ähnliche Aufwendungen
Die Darlehenszinsen beziehen sich auf das wegen der
EDH-Anlagen aufgenommen Darlehen. Der Zinsaufwand für das G.I.V. Darlehen
bezieht sich auf die durchgeführte Sanierung der Rundturnhallen Hohenlimburg und Haspe. Die Aufwendungen
werden der Stadt weiterbelastet und als Zinserträge bei der GWH ausgewiesen.
Die Kontokorrentzinsen des Geschäftsgirokredites sind
rückläufig.
Erläuterungen
zur Personalplanung
Die Gesamtpersonalanzahl der GWH wird sich in 2010
erhöhen. Während sich die Anzahl der Personen im Reinigungsbereich verringert,
erhöht sich die Personalzahl um 21 Personen im Bereich des Aufsichtsdienstes.
Hintergrund ist der ab August 2009 von GWH übernommenen Aufsichtsdienst im
Emil-Schumacher/Osthaus-Museum.
Die 21 Personen des Aufsichtsdienstes setzen sich
durch Übernahme von 10 Personen aus anderen Ämtern und GWH eigenem Personal
zusammen.
Ab 2009 bildet die GWH erstmals eine
Reinigungsfachkraft aus.
Im technischen Bereich wurden 2 befristete
Arbeitsverhältnisse, die 2009 ausliefen, nicht verlängert.
