Beschlussvorlage - 0913/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung der Einigungsstelle nach § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Michael Idel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
I.
Im
Einvernehmen mit der Personalvertretung (Gesamtpersonalrat) wird für die Dauer
der Wahlperiode der Personalvertretung
a)
Herr Rechtsanwalt Gerd Pfeiffer, Hagen zum Vorsitzenden
der Einigungsstelle bestellt,
b)
Herr Ivo Grünhagen; Vorstand der SEWAG zum
stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.
c)
Die Zahl der BeisitzerInnen der Einigungsstelle wird auf
12 festgelegt.
II. Als Vertreter der Obersten Dienstbehörde werden
folgende Personen bestellt:
1.
Herr Städt. Rechtsdirektor Manfred Hoffmann, Stadt Hagen,
2.
Herr Leitender Städt. Direktor Jochen Gregull, Stadt
Hagen
3.
Frau Altnickel-Winner, Fernuni Hagen
4.
Herr Heidler, Südwestfälisches Studieninstitut
5.
Herr Mohrherr, Sparkasse Hagen
6.
Herr Kabbath, mark E
Der Vorsitzende der Einigungsstelle
hat die BeisitzerInnen in der o. a. Reihenfolge zu berufen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Nach § 67 Abs. 1 des
Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) wird für die Dauer der Wahlperiode der
Personalvertretung bei der Obersten Dienstbehörde eine Einigungsstelle
gebildet. Sie besteht aus einem(r) unparteiischen Vorsitzenden, seinem(r) StellvertreterIn und BeisitzernInnen.
In Vorgesprächen zwischen der Verwaltung und der gewählten Personalvertretung
konnte Einvernehmen darüber erzielt werden, für diese Einigungsstelle die
Vorschläge zum Beschluss zu stellen, wie sie im einzelnen unter Ziffer 1 des
Beschlussvorschlages aufgeführt sind.
Es wird ferner im Einvernehmen mit der Personalvertretung vorgeschlagen, die
Zahl der BeisitzerInnen wie in den vergangenen Wahlperioden auf 12 festzulegen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einigungsstelle nach den gesetzlichen
Vorschriften immer nur in der Besetzung mit dem(r) Vorsitzenden bzw. seinem(r)
StellvertreterIn und jeweils drei der von jeder der Beteiligten benannten tätig
wird. Die Berufung von insgesamt 12 BeisitzernInnen hat sich in der
Vergangenheit insofern bewährt, da hierdurch eine genügende Vertretungsreserve
im Verhinderungsfall besteht.
Die BeisitzerInnen werden, nachdem
über Ihre Gesamtzahl Einigkeit erzielt wurde, je zur Hälfte von der Obersten
Dienstbehörde und der Personalvertretung bestellt. Das bedeutet, dass der Rat,
sofern er der genannten Gesamtzahl zustimmt, 6 BeisitzerInnen zu bestellen hat.
Dabei erfolgt die Bestellung nicht aufgrund einer Listenwahl nach § 50 Abs. 3
GO NRW, weil es sich bei der Einigungsstelle nicht entsprechend § 113 GO NRW um
ein Organ, Beirat oder Ausschuss einer juristischen Person handelt, in die die
Gemeinde VertreterInnen zu entsenden hat. Soweit kein einheitlicher Vorschlag
über alle 6 zu bestellenden BeisitzerInnen zustande kommt, wäre deshalb in
Einzelwahlen gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW über die Personen der BeisitzerInnen zu
entscheiden.
Bei den Vorschlägen über die Personen der BeisitzerInnen ist zu
berücksichtigen, dass diese (zur Klarstellung: nicht der (die) Vorsitzende und
auch nicht der (die) StellvertreterIn) nach § 67 Abs. 1 Satz 5 LPVG
Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein
müssen.
Die Verwaltung macht zur Bestellung der BeisitzerInnen folgende Vorschläge:
1.
Herr Städt. Rechtsdirektor Manfred Hoffmann, Stadt Hagen
2.
Herr Leitender Städt. Direktor Jochen Gregull, Stadt
Hagen
3.
Frau Altnickel-Winner, Fernuni Hagen
4.
Herr Heidler, Südwestfälisches Studieninstitut
5.
Herr Mohrherr, Sparkasse Hagen
6.
Herr Kabbath, mark E
Nach den Bestimmungen des LPVG wird
die Einigungsstelle immer in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und 6
Beisitzern tätig. Diese 6 Beisitzer werden auf Vorschlag der Obersten
Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte aus dem Kreis der von
Ihnen benannten Beisitzer ausgewählt. Der Rat der Stadt Hagen als Oberste
Dienstbehörde schlägt daher dem Vorsitzenden der Einigungsstelle die zu den
Sitzungen einzuberufenden Beisitzer in einer bestimmten Reihenfolge vor.
Dem
Vorsitzenden der Einigungsstelle wird darüber hinaus vorgeschlagen, die vorstehend
bestellten Beisitzer in der angegebenen Reihenfolge zu den Sitzungen einzuberufen.
