Beschlussvorlage - 0913/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

    I.      Im Einvernehmen mit der Personalvertretung (Gesamtpersonalrat) wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung

 

a)     Herr Rechtsanwalt Gerd Pfeiffer, Hagen zum Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt,

b)     Herr Ivo Grünhagen; Vorstand der SEWAG zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle bestellt.

c)      Die Zahl der BeisitzerInnen der Einigungsstelle wird auf 12 festgelegt.

  II.      Als Vertreter der Obersten Dienstbehörde werden folgende Personen bestellt:

1.      Herr Städt. Rechtsdirektor Manfred Hoffmann, Stadt Hagen,

2.      Herr Leitender Städt. Direktor Jochen Gregull, Stadt Hagen

3.      Frau Altnickel-Winner, Fernuni Hagen

4.      Herr Heidler, Südwestfälisches Studieninstitut

5.      Herr Mohrherr, Sparkasse Hagen

6.      Herr Kabbath, mark E

 

Der Vorsitzende der Einigungsstelle hat die BeisitzerInnen in der o. a. Reihenfolge zu berufen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Nach § 67 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung bei der Obersten Dienstbehörde eine Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einem(r) unparteiischen Vorsitzenden, seinem(r)  StellvertreterIn und BeisitzernInnen.

In Vorgesprächen zwischen der Verwaltung und der gewählten Personalvertretung konnte Einvernehmen darüber erzielt werden, für diese Einigungsstelle die Vorschläge zum Beschluss zu stellen, wie sie im einzelnen unter Ziffer 1 des Beschlussvorschlages aufgeführt sind.

Es wird ferner im Einvernehmen mit der Personalvertretung vorgeschlagen, die Zahl der BeisitzerInnen wie in den vergangenen Wahlperioden auf 12 festzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einigungsstelle nach den gesetzlichen Vorschriften immer nur in der Besetzung mit dem(r) Vorsitzenden bzw. seinem(r) StellvertreterIn und jeweils drei der von jeder der Beteiligten benannten tätig wird. Die Berufung von insgesamt 12 BeisitzernInnen hat sich in der Vergangenheit insofern bewährt, da hierdurch eine genügende Vertretungsreserve im Verhinderungsfall besteht.

Die BeisitzerInnen werden, nachdem über Ihre Gesamtzahl Einigkeit erzielt wurde, je zur Hälfte von der Obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung bestellt. Das bedeutet, dass der Rat, sofern er der genannten Gesamtzahl zustimmt, 6 BeisitzerInnen zu bestellen hat. Dabei erfolgt die Bestellung nicht aufgrund einer Listenwahl nach § 50 Abs. 3 GO NRW, weil es sich bei der Einigungsstelle nicht entsprechend § 113 GO NRW um ein Organ, Beirat oder Ausschuss einer juristischen Person handelt, in die die Gemeinde VertreterInnen zu entsenden hat. Soweit kein einheitlicher Vorschlag über alle 6 zu bestellenden BeisitzerInnen zustande kommt, wäre deshalb in Einzelwahlen gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW über die Personen der BeisitzerInnen zu entscheiden.

Bei den Vorschlägen über die Personen der BeisitzerInnen ist zu berücksichtigen, dass diese (zur Klarstellung: nicht der (die) Vorsitzende und auch nicht der (die) StellvertreterIn) nach § 67 Abs. 1 Satz 5 LPVG Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen. 

Die Verwaltung macht zur Bestellung der BeisitzerInnen folgende Vorschläge:

1.      Herr Städt. Rechtsdirektor Manfred Hoffmann, Stadt Hagen

2.      Herr Leitender Städt. Direktor Jochen Gregull, Stadt Hagen

3.      Frau Altnickel-Winner, Fernuni Hagen

4.      Herr Heidler, Südwestfälisches Studieninstitut

5.      Herr Mohrherr, Sparkasse Hagen

6.      Herr Kabbath, mark E

 

Nach den Bestimmungen des LPVG wird die Einigungsstelle immer in der Besetzung mit dem Vorsitzenden und 6 Beisitzern tätig. Diese 6 Beisitzer werden auf Vorschlag der Obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte aus dem Kreis der von Ihnen benannten Beisitzer ausgewählt. Der Rat der Stadt Hagen als Oberste Dienstbehörde schlägt daher dem Vorsitzenden der Einigungsstelle die zu den Sitzungen einzuberufenden Beisitzer in einer bestimmten Reihenfolge vor.

 

Dem Vorsitzenden der Einigungsstelle wird darüber hinaus vorgeschlagen, die vorstehend bestellten Beisitzer in der angegebenen Reihenfolge zu den Sitzungen einzuberufen.

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 

 

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Beschlüsse

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17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen