Beschlussvorlage - 0840/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretungen sollen für das Haushaltsjahr 2010 Mittel in Höhe von je 30.000,-- Euro zur freien Verfügung erhalten.

 

Realisierungszeitpunkt: 18.12.2009

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Bezirksvertretungen sollen für das Haushaltsjahr 2010 Mittel in Höhe von je 30.000,-- Euro zur freien Verfügung erhalten.

 

 

Begründung

 

§ 37 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sieht vor, dass die Bezirksvertretungen über den Verwendungszweck eines Teiles der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel allein entscheiden können. Damit wird der Rat im Rahmen seines Budgetrechtes verpflichtet, den Bezirksvertretungen Haushaltsmittel ohne Zweckbestimmung zur Verfügung zu stellen.

 

Durch Beschluss des Rates vom 01.03.2001 wurde ab dem Haushaltsjahr 2001 der kommunalpolitischen Bedeutung der Bezirksvertretungen für ihre Stadtteile durch Kompetenzerweiterung und zweckbestimmter Etaterhöhung Rechnung getragen.

Die Etaterhöhung erfolgte durch eine Verlagerung von Haushaltsmitteln innerhalb des Gesamtetats, wobei die bisherigen sachlichen Zweckbestimmungen ausdrücklich weiterhin bestehen bleiben.

 

Die Mittel setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

BV
Mitte

BV
Nord

BV Hohenlimburg

BV
Eilpe/Dahl

BV
Haspe

Vereinsförderung

2.370

1.527

1.394

1.186

1.192

Unterhaltung/
Instandsetzung
Grünanlagen



15.804



10.179



9.296



7.902



7.949

Bauunterhaltung

26.075

16.795

15.339

13.038

13.115

Stadtwerbung

7.902

5.090

4.648

3.951

3.974

Schulwegsicherung

10.000

10.000

10.000

10.000

10.000

Gesamt

62.151

43.591

40.677

36.077

36.230

 

Die Verteilung der Mittel orientiert sich an der Einwohnerzahl, der Fläche der Bezirke sowie der besonderen Bedeutung der kulturellen Stadtteilarbeit der Bezirke.

 

Diese Mittel stehen im Haushaltsjahr 2010  wieder in voller Höhe zur Verfügung.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in der Sitzung am 19.06.2008 die Maßnahme OB-10 „Kürzung der bezirksbezogenen Mittel der Bezirksvertretungen“ einstimmig beschlossen.

 

Danach werden ab 2009 die bisherigen Mittel der Bezirksvertretung nach § 37 Abs. 3 GO NRW von 59.000,-- Euro auf 30.000,-- Euro pro Bezirksvertretung reduziert. Die Einsparsumme beträgt insgesamt 145.000,-- Euro.

 

Es wird vorgeschlagen, die Mittel auch für das Haushaltsjahr 2010 in Höhe von je 30.000,-- Euro zur Verfügung zu stellen.

 

Der Rat der Stadt wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil insgesamt

368.726,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

2010

Produktgrp.

1190

Aufwandsart

5…..

Produkt:

119001-05

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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26.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen