Beschlussvorlage - 0748/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl von Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen wählt als ordentliche
Mitglieder des Umlegungsausschusses der Stadt Hagen
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und zu deren Stellvertretern
Zu 1)
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Zu 2)
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Er wählt Herrn Dipl. Ing. Architekt Jörg
Ackermann als Nachfolger für Herrn Hans-Joachim Ackermann als stellvertretenden
Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten in den
Umlegungsausschuss.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Gem. § 5 Abs. 1 der
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 (GV NRW S. 220/
SGV. NRW 231) in der zurzeit gültigen Fassung bleiben die aus den Mitgliedern
des Rates der Stadt Hagen bestellten Mitglieder des Umlegungsausschusses
solange im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat ihre Nachfolger gewählt sind.
Nach der Kommunalwahl
sind deshalb zwei neue Mitglieder und deren Stellvertreter zu wählen, wobei
eine Wiederwahl zulässig ist.
Zurzeit gehören dem
Umlegungsausschuss aus dem Rat der Stadt Hagen die Herren Gerhard Romberg und
Michael Grzeschista als ordentliche Mitglieder und die Herren Peter Asbeck und
Jörg Meier als stellvertretende Mitglieder an.
Darüber hinaus teilte
die Geschäftsführung des Umlegungsausschusses mit, dass Herr Hans-Joachim
Ackermann aus gesundheitlichen Gründen seine Tätigkeit als stellvertretender Sachverständiger
für die Ermittlung von Grundstückswerten nicht mehr weiter ausüben kann.
Als Nachfolger wird
sein Sohn, Herr Dipl. Ing. Architekt Jörg Ackermann, öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger der SIHK, vorgeschlagen. Herr Ackermann jun. ist
bereit die Aufgaben des stellvertretenden Mitgliedes (Stellvertreter von Herrn
Bauingenieur Dipl. Ing. Klaus-Peter Gentgen, zu übernehmen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um die entsprechenden Beschlüsse gebeten.
