Beschlussvorlage - 1026/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umweltausschuss nimmt den Bericht über den Sachstand zum Ratsbeschluss des 20-Punkte-Programms zum Klimaschutzkonzept und den Stand des European Energy Awards® zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Stadt Hagen sind zurzeit zwei wesentliche Handlungsinstrumente in Arbeit. Der Ratsbeschluss mit dem 20-Punkte-Programm zum Klimaschutzkonzept und der European Energy Award®.

 

Die Stadt Hagen hat in dem Ratsbeschluss von 2007 ihr Klimaziel von 1995 bekräftigt und eine Aktualisierung ihres Klimaschutzkonzeptes beschlossen.

 

Im Zusammenhang mit dem Ziel des Klima-Bündnisses soll der CO2-Ausstoß alle fünf Jahre um zehn Prozent reduziert werden. Eine Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen (Basisjahr 1990) soll bis spätestens 2030 erreicht werden. Langfristig streben die Klima-Bündnis-Städte und Gemeinden eine Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen auf ein nachhaltiges Niveau von 2,5 Tonnen CO2-Äquivalent pro Einwohner/in und Jahr an.

 

Weiterhin hat der Rat eine Teilnahme am European Energy Award® – Europäischer Energie Preis (eea®) beschlossen. Hierbei handelt es sich um ein Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Städten und Gemeinden, die durch den effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen der Kommune geleistet haben und weiterhin leisten wollen. In Deutschland wird der eea® im Auftrag vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung Nordrhein-Westfalen und von der Energie Agentur NRW durchgeführt.

 

Das Ziel ist es, ein Gütesiegel für energiebewusste nordrhein-westfälische Kommunen zu etablieren. Dieses Gütesiegel stellt öffentlichkeitswirksam die Erfolge der Stadt Hagen in den Bereichen Energie und Klimaschutz heraus und trägt zu einer positiven Imagebildung bei und soll zusätzlich durch Maßnahmen zur Energieeffizienz und Energieeinsparung den städtischen Haushalt entlasten.

 

Im Folgenden wird der Umsetzungsstand dargelegt.

 

 

Begründung

 

I. Zusammenfassung der Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Klimaschutzkonzept

 

Die Stadt Hagen ist seit 1991 Mitglied im Klima-Bündnis. Ziel dabei ist es, den CO2-Ausstoß alle fünf Jahre um zehn Prozent zu reduzieren. Dabei soll der wichtige Meilenstein einer Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen (Basisjahr 1990) bis spätestens 2030 erreicht werden. Langfristig streben die Klima-Bündnis-Städte und Gemeinden eine Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen auf ein nachhaltiges Niveau von 2,5 Tonnen CO2-Äquivalent pro EinwohnerIn und Jahr durch Energiesparen, Energieeffizienz und durch die Nutzung erneuerbarer Energien an.

 

Um die verschiedenen Handlungsbereichen zu erfassen, wurden in der Folgezeit die zuständigen Stellen und Fachämter der Stadtverwaltung eingebunden und nach den aktuellen Sachständen befragt. Mittlerweile sind einige Maßnahmen weiterentwickelt worden, jedoch besteht auch weiter Handlungsbedarf, der über das vom Land NRW geförderte Zertifizierungsverfahren des European Energy Awards® analysiert wird (s. u.).

 

Diese einzelnen Maßnahmen konzentrieren sich auf folgende vier Handlungsbereiche:

 

A    Maßnahmen im Konzern Stadt                                     

B    Externe Maßnahmen

C    Verkehrliche Maßnahmen

D    Allgemeine Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes Hagen

 

Die folgende Aufstellung, in der der Wortlaut des Ratsbeschlusses kursiv gestellt ist, bietet einen Überblick des derzeitigen Umsetzungstands der Maßnahmen:

 

 

A    Maßnahmen im Konzern Stadt                                     

 

A1 Der Rat der Stadt setzt sich zum Ziel den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen (Gebäude, Straßenbeleuchtung, Ampeln,…) in den nächsten 5 Jahren um 30% zu verringern. Analoge Effizienzziele sind bei den städtischen Tochtergesellschaften anzustreben.

 

Es erfolgte eine Europaweite Ausschreibung der Betriebsform bei der Beleuchtung 2004. Seit 01.01.2005 gibt es die Stadtlicht GmbH. Seit 2006 und 2007 läuft ein Programm zum Wechsel auf LED-Signalanlagen (7 Watt statt 20 bis 75 Watt). Weitere Modernisierungen der Straßenbeleuchtung zur Energieeinsparung sind ab 2010 geplant.

 

Im Rahmen des Budgets der HaGeWe werden energieeffiziente Nachrüstungen vorgenommen; KfW-Mittel werden in einigen Fällen ebenfalls in Anspruch genommen.

 

A2 Die Verwaltung erarbeitet eine Fortschreibung der CO2-Bilanz von 1995 und 2000 (Teil des Klimaschutzberichts) für Hagen. Sie soll in Zukunft dem Rat in regelmäßigen Abständen von 3 Jahren  eine CO2-Bilanz vorlegen, aus der hervorgeht, in welchem Umfang eine Reduzierung klimaschädlicher Emissionen in Hagen geschehen ist.

 

Die Stadt Hagen hat sich über das Klima-Bündnis bei dem internetbasierten CO2-Bilanzierungsprogramm EcoRegion der Schweizer Firma Ecospeed angemeldet. Im Rahmen des Klima-Bündnis und Über den European Energy Award® kann dieses im Zusammenhang mit vielen Städten entwickelte Software-Werkzeug kostengünstig genutzt werden. Eine Bilanz liegt zurzeit noch nicht vor wird aber voraussichtlich Anfang 2010 als Startbilanz zur Verfügung stehen.

 

A3 Die Verwaltung prüft, ob die im ersten CO2-Minderungskonzept (von 1995) angedachten Maßnahmen alle durchgeführt wurden. Insbesondere ist zu prüfen, ob die damals schon angedachte und aus Kostengründen immer wieder aufgeschobene Umrüstung der MVA auf Kraft-Wärme-Kopplung (mit einer projektierten Einsparung von 63000 t/a) durchgeführt wurde. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob diese Umrüstung nicht zwingend per Gesetz vorgeschrieben ist.

 

Nur eine komplette Neuanlage in der MVA kann die Kraft-Wärme-Kopplung ermöglichen, da ein Umbau nicht wirtschaftlich wäre. Nach Mitteilung des HEB arbeiten die 30 Jahre alten Heizkessel der Müllverbrennungsanlage weiterhin zufriedenstellend. Verschiedene Versorgungsgebiete mit nichtstädtischen Verwaltungsgebäuden, deren Heizkesselanlagen erneuert werden müssen, sollen zukünftig angeschlossen werden. Die Planungen hierzu werden ebenfalls an die EU-Vorgaben angepasst und durch den Landesabfallwirtschaftsplan weitergeführt.

 

Weiterhin wurde geprüft, ob die Klimaschutzinitiative des Bundes und die damit verbundenen Förderprogramme für Hagen angewendet werden können. Dazu ist zusammen mit dem Wuppertal Institut für Klima Umwelt Energie ein Angebot für ein Konzept zu einer CO2-neutralen Schule erstellt worden. Aufgrund des bereits im Rahmen des Contractings erfolgten Austausches von Heizungsanlagen in Schulen, ließen sich keine zusätzlichen Maßnahmen zur CO2-Neutralität umsetzen.

 

Auch das zurzeit erarbeitete Antragsverfahren für eine BHKW-Initiative in Hagen, einer Machbarkeitsstudie für den Kraftwärmekopplungseinsatz in städtischen und einzelnen öffentlichen Gebäuden ist durch die Situation als Haushaltssicherungskommune vorerst nicht weitergeführt worden. Das Problem liegt in der Beschaffung des notwendigen Eigenanteils.

 

A4 Die Verwaltung erarbeitet Energieleitlinien, die als Grundregeln bei der Planung kommunaler Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im Sinne der rationellen Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind Aussagen zu Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heizungstechnik, Regenerativen Energien, Raumluft-Technik, Regelungstechnik, Wassereinsparung,  Elektrotechnik, Fahrzeugen und Straßenbeleuchtung zu treffen. Die Energieleitlinien sind von Vertragspartnern bei Baumaßnahmen zu beachten. Sie gelten auch im Gebäudebestand der städtischen Tochtergesellschaften. 

 

Die GWH ist dabei, verschiedene Neubauten in klimaverträglicher Bauweise zu errichten und zu versorgen. Beispielhaft seien genannt: Die Energieversorgung der neuen Feuerwache Haspe mit Holzhackschnitzel und die Konzeption der effizienten Wärmepumpentechnik und solartechnischen Nutzung im Emil Schumacher Museum. Auch beim Neubau des Tierheims ist die Energieeffizienz zu beachten. Allerdings werden Neubauten die Ausnahme bleiben. In Zukunft wird die Erhaltung und energetische Optimierung der Bestandgebäude im Vordergrund stehen.

 

Auf Initiative der Bezirksvertretung Haspe wurde die Verwaltung beauftragt, eine Potentialanalyse zur Nutzung regenerativer Energien im Stadtteil zu erstellen. Hierzu werden in einem ersten Schritt vorhandene Datengrundlagen genutzt, um die kostenintensive Auftragsvergabe eines Gutachtens zu vermeiden.

 

A5 Der Kooperationsvertrag zum Klimaschutz mit der Mark E endete am 31.12.2006. Er ist schnellstmöglich zu erneuern. Hierbei ist die Anhebung der Fördersumme auf das Niveau des Ursprungsvertrages aus dem Jahr 1999 anzustreben. Kommunale Vertreter sind wie bisher bei der Vergabe der Fördermittel zu beteiligen.

 

Der letzte für ein Jahr zwischen der Mark-E AG und der Stadt Hagen geschlossene Kooperationsvertrag mit der Mark-E AG endete zum 31.12.2008. Weitere Gesprächstermine mit der Kommission zur Weiterführung des Kooperationsvertrags erfolgten Ende 2008. Im laufenden Jahr wurden immer wieder erfolglos Lösungs- und Formulierungsvorschläge diskutiert. Ein neuer Kooperationsvertrag wurde bislang nicht ratifiziert.

 

A6 Die Verwaltung erstellt eine öffentlich einsehbare Liste über alle Dächer der Gebäude im Konzern Stadt Hagen, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen. Der Rat begrüßt die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Dächern durch die Stadt sowie im Wege des Contractings mit Dritten. GWH hat eine weitere Liste insbesondere von Schulen vorgelegt und mit der Immobilienverwaltung besprochen. Weitere geeignete Dächer werden bei Bedarf abgeprüft.

 

Eine der externen Maßnahmen, die über die Nutzung der Dachflächen für Solarenergie ermöglicht wurden, ist die Gründung eines Bürgersolarstromvereins. Der Hagener Bürger-Solar-Verein Hagen e.V. (B-S-V) hat auf seiner letzten Versammlung die Gründung einer Bürgerenergie-Genossenschaft weiter vorbereitet. Sie soll die Solarstromanlagen auf öffentlichen (Schul-) Dächern bauen und betreiben.

Dieser Verein plant zurzeit eine Photovoltaikanlage auf dem Dach der Gesamtschule Haspe und ist mit den betreffenden Eigentümern des(Schul-) Daches im Gespräch. Ein Vertragsentwurf für das erste Dach ist unterwegs in der Fachverwaltung der Stadt Hagen.

Interessenten für die erste Bürgergemeinschaftsanlage in Haspe sind bereits gefunden. Es werden jedoch für weitere Anlagen noch Bürgerinnen und Bürger gesucht, die sich an Solarprojekten beteiligen wollen. Die Mitgliederversammlung findet am 14. Dezember statt. Dazu werden neben Interessenten für die Bürgerbeteiligungen auch ehrenamtlich Engagierte gesucht, die zu Anfang die Genossenschaftsleitung übernehmen.

 

A7 Im Rahmen der Beschaffungsverwaltung werden soweit möglich Produkte aus recyceltem Material und schadstoffreduzierter Produktion eingekauft. Dies bedeutet nicht nur, dass die jeweils am wenigsten Energie verbrauchenden bzw. energieeffizientesten Geräte und Anlagen angeschafft werden (Energieeffizienzklasse A+(+)), sondern etwa auch bei der Beschaffung von Holz nur FSC–zertifiziertes Material verwendet wird. Im Rahmen von Ausschreibungen ist diese Vorgabe zur Bedingung für die Auftragsvergabe zu machen. Die Verwaltung legt bis Ende 2007 eine Liste von Maßnahmen über die genannte FSC-Vorgabe hinaus vor, die eine klimafreundliche Beschaffung gewährleisten.

 

Wegen des EU-Projektes Pro-EE (Public Procurement boosts Energy Efficiency) ruft das Klima-Bündnis seine Mitgliedsstädte aktuell zur gemeinsamen Beschaffung energieeffizienter Produkte auf. In den Jahren 2009 und 2010 sollen übergreifende Ausschreibungen mehrerer Städte, Gemeinden und Kreise für energieeffiziente Produkte aus den Bereichen IT, Fahrzeuge und Straßenbeleuchtung durchgeführt werden. Zunächst wurde eine gemeinsame Beschaffung von Flachbildschirmen durchgeführt. Weitere gemeinsame Ausschreibungen sind für Natriumdampf-Austauschlampen, LED-Straßenleuchten und Elektrofahrzeuge vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind die zuständigen Stellen der Verwaltung für diese Beschaffungsprodukte informiert worden.

 

Im Bereich der IT-Produkte ermöglicht HABIT bereits eine gemeinsame kommunale Beschaffung, um die Kaufkraft von Kommunen durch die Durchführung einer groß angelegten gemeinschaftlichen Beschaffung von Technologien zu bündeln.

 

A8 Die Verwaltung erarbeitet Maßnahmen, um den kommunalen Fuhrpark umweltfreundlicher zu gestalten. Sie prüft hierbei, ob eine Ausweitung des bisher betriebenen Carsharing möglich ist. Sie legt dar, ob und in welchem Umfang Neuanschaffungen / Neuleasing in den nächsten Jahren voraussichtlich stattfinden und wie hierbei durch Auswahl emissionsarmer und verbrauchsarmer Fahrzeuge Beiträge zum Klimaschutz erfolgen können. Der städtische Flottenverbrauch ist zu ermitteln und nach Möglichkeit zu mindern.

 

In einer städtischen Arbeitsgruppe sind Ergänzungen bzw. Änderungen für die Haltung und Benutzung von städtischen Dienstfahrzeugen erarbeitet worden. So sind Fahrzeuge mit Dieselmotoren mit Partikelfilter und zukünftig mit NOx-Filter zu beschaffen und es ist zu prüfen, ob alternative Kraftstoffe (Gas/Hybrid) eingesetzt werden können. Diese Änderungswünsche wurden allerdings noch nicht verbindlich in einer Dienstanweisung umgesetzt.

 

Gleichwohl wurden zwischenzeitlich von den geplanten 29 Umrüstungen städtischer Fahrzeuge 8 Fahrzeuge mit Partikelfiltern ausgestattet. Ein weiteres Fahrzeug wird in Kürze umgerüstet. Ein Kfz wurde außerdem durch ein Werbefahrzeug mit Euro 4 ersetzt. Für die verbleibenden 11 Fahrzeuge werden auch zukünftig keine Abgasminderungssysteme verfügbar sein. Weitere 4 Altfahrzeuge wurden durch Neuwagen mit Euro 4 ersetzt und zusätzlich wurde ein Werbefahrzeug angeschafft. So werden im Umweltamt zwei 3-Liter-VW Lupo eingesetzt und 2008 und 2009 wurden je ein Erdgas-Fiat-Doblo angeschafft.

 

Beim HEB sind bereits 26 Fahrzeuge mit Partikelfiltern ausgerüstet worden und es sind zwei Erdgasfahrzeuge im Einsatz. Die Mark-E AG fördert auch weiterhin die Beschaffung von Erdgasfahrzeugen mit 350 €.

 

Die neue EU-Richtlinie über die Beschaffung energieeffizienter Fahrzeuge schreibt vor, dass Städte und Gemeinden zukünftig bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen die Lebensdauerkosten des Energieverbrauchs, der Kohlendioxid-Emissionen und weiterer Schadstoffemissionen als Vergabekriterien einbeziehen sollen. Die Richtlinie gilt für Behörden und Unternehmen in öffentlicher Hand sowie für Unternehmen, die öffentliche Personenverkehrsdienste erbringen.

 

 

B    Externe Maßnahmen

 

B1 Die Stadt Hagen informiert die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine, welche Möglichkeiten zum Klimaschutz bestehen. Hierzu wird das Informationsangebot der kommunalen Internetseiten erweitert. Zu konkreten Themen werden Referenten aus anderen Kommunen eingeladen, die Klimaschutzprojekte anderer Kommunen und Vereine vorstellen. Die Verwaltung informiert auch über eine dem Projekt „Pendlernetz“ ähnliche Beteiligung an einer Pendlerinformation des Landes NRW und beteiligt sich daran gemäß dem Beschluss des UWA vom 04.09.2006.

 

Auf den Internetseiten des Umweltamtes der Stadt Hagen sind Hinweise zu Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie für die Förderung Erneuerbarer Energien über das Bundesamt für Wirtschaft und Außenfuhrkontrolle. Aktuelle Hinweise werden eingestellt.

 

Im Rahmen von VHS-Kursen wird ebenfalls informiert.

Kurse und Veranstaltungen zur Gebäudesanierung und eine Klimaschutz-Veranstaltung mit dem Wuppertal Institut, der Kreishandwerkerschaft und der AG Gesunde Stadtentwicklung fanden 2009 statt. In Zusammenarbeit mit der WFG wird im nächsten Jahr eine Referentin zum Klimaschutz während der Europawoche verpflichtet und bei der Sparkasse Hagen wird im Juni 2010 eine Klimaschutzausstellung der Europäischen Union gezeigt. In dieser Zeit findet dann der jährlich regelmäßig durchgeführte der Klima- und Umwelttag statt.

 

Mit der Stadt Münster besteht weiterhin eine Absprache und mit dem Gutachter der Gertec GmbH ist im Rahmen des European Energy Awards® eine Unterstützung vertraglich geregelt, Klimaschutzprojekte und das Verfahren des European Energy Awards® u. a. der Politik in Hagen vorzustellen.

 

Die Stadt Hagen beteiligt sich an „Mitpendler.de“ einem NRW-weiten Internetportal zum Bilden und Finden von Fahrgemeinschaften und Mitfahrgelegenheiten. Es richtet sich an Berufs- und Freizeitpendler mit einem nicht-kommerziellen und kostenlosen Serviceangebot. Getragen wird es von den beteiligten Kreisen, Städten, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden. Die federführende Koordinierung erfolgt durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Als Kooperationspartner stellt die Verbraucherzentrale NRW Serviceinformationen zu Haftungsfragen und zur Berechnung der Pendlerpauschale bereit. „Mitpendler.de“ ist bundesweit das einzige Fahrgemeinschaftsportal in welchem neben Fahrgemeinschaften direkt im System auch ÖPNV-Verbindungen angezeigt werden und es eine Verknüpfung von ÖPNV-Verbindung und Fahrgemeinschaft gibt.

 

B2 Die Stadt Hagen berät ansiedlungswillige Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch auf das Mindestmaß zu senken und erneuerbare Energien zu nutzen, ggf. durch Hinzuziehung sachkundiger Dritter (Energieagentur NRW, Energieberatung etc.).

 

Eine Energiebroschüre als Beratungswerkzeug für das Hagener Gewerbe war geplant. Eine Vereinbarung mit einem Verlag wurde bereits erarbeitet. Gespräche dazu wurden mit der SIHK, der Kreishandwerkerschaft und der WFG geführt. Die Broschüre wurde wegen verschiedener aktuell laufender anderer Aktivitäten im Presse und Öffentlichkeitsbereich der Stadt vorerst nicht umgesetzt.

 

B3 Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.

 

Hierzu wird in den Bebauungsplänen auf die Neuerungen durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz hingewiesen. Ein bestimmter Anteil der Wärmeenergie der neu zu errichtenden Gebäude ist mit regenerativen Energien zu realisieren. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um Wohn- oder Gewerbebauten handelt. Die Zuständigkeitsfrage ist zurzeit in Klärung.

 

B4 Die Bauleitplanung enthält künftig stets Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB. Dort heißt es: „(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: (…) 23. Gebiete, in denen (…) b) bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere Solarenergie getroffen werden müssen“.

 

Die Empfehlungen der Vorgaben aus einem vom Klima-Bündnis und einigen Städten beauftragten Fachgutachten von 2006 bestehen weiterhin. Neuere Erfahrungen von Nachbarstädten fließen ebenfalls mit ein. Teilweise ist dies durch das seit dem 01.01.2009 geltenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWG) von Bundesseite schon vorgegeben.

 

B5 Die Verwaltung aktualisiert das Detailkonzept „Energieoptimale Bebauung“ (Energiekonzept Hagen 1995) und setzt es konsequent um. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sind zwingend (gleichrangig neben Erschließung, Entsorgung etc.) Ausführungen über die Einhaltung der dort geforderten Maßnahmen zu machen.           

 

                                                                             (siehe B4!)

 

B6 Die Verwaltung aktualisiert das Konzept „Energieberatungskonzept und Referenzhausuntersuchung“ (Klimaschutzbericht 1995) und bewirbt diese Beratungsleistung öffentlichkeitswirksam, um sanierungswillige Bürgerinnen und Bürger effizient zu unterstützen.

 

Die zweite Energieberatungsbroschüre für Bürger „Energetisch sanieren“ vom WEKA-Verlag, in Zusammenarbeit mit der Mark-E AG und der Wirtschafts- und Servicegesellschaft des Handwerks mbH (WSGH mbH) erstellt, wird weiterhin für die Hagener Energieberatung der Mark-E AG, der WSGH mbH, der Verbraucherzentrale und des Umweltamtes eingesetzt. Eine Neuauflage ist zurzeit nicht geplant.

Die seit langem bestehende Kooperation der verschiedenen Anbieter von Energieberatungsleistungen in Hagen wird weiter geführt. Die Verbraucher-Zentrale Hagen, die Wirtschafts- und Servicegesellschaft des Handwerks mbH, verschiedene Architekten und freie Energieberater arbeiten in unterschiedlichen Arbeitsgruppen zusammen. U. a. werden Veranstaltungen gemeinsam mit der AG Gesunde Stadtentwicklung durchgeführt und unterschiedliche Akteure mit einbezogen. Aktuell läuft eine Beratungsaktion zur Thermografie.

 

B7 Die Stadt Hagen führt Gespräche mit der örtlichen Sparkasse, um eine Bürgeraktie oder einen Bürgerfonds für erneuerbare Energien aufzulegen. Mit diesen Geldern können z.B. Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden installiert und betrieben werden. Es ist zu prüfen, ob z.B. BINSE den entsprechenden Betrieb begleitet. 

 

Speziell über die Gründung einer Betreibergesellschaft zum Betrieb von Photovoltaikanlagen (GmbH & Co KG o. ä.) liefen Gespräche mit den Verantwortlichen der Sparkasse Hagen, ob eine Beteiligung in der Gesellschaft oder eine Unterstützung möglich wäre.

Der Vorschlag der Sparkasse ging dahin, dass Bürgerkapital für Klimaschutzprojekte über einen Fond aufzubringen wäre. Das wäre ein lokaler Hagener Klimafond, der über eine Fondgesellschaft abgewickelt würde. Die Sparkasse würde das Know-how und die technische Abwicklung wohlmöglich über den DEKA-Fond als Partner regeln können. Eine Regelung war für April 2009 zugesagt, ist allerdings zum Stillstand gekommen.

 

Die Fondgesellschaft würde eine speziell auf diesen Nutzungszweck abgestimmte Satzung und ein Gremium wie ein Anlageausschuss benötigen, der aus öffentlichen Mitgliedern Stadtverwaltung, Mark-E AG, Vereinen und der Sparkasse bestünde und über die Vergabe von Geldern bzw. Anträge (Kreditanträge) für verschiedene Projekte entscheiden würde. Die Anlageausschussmitglieder sollten dann bevorzugt ehrenamtlich tätig sein. Die Anlagesicherheit erfolge dann nicht wie sonst üblich über eine überörtliche oder sogar internationale Streuung der Projekte sondern über eine Streuung der Projektart vor Ort, um damit eine Breitenwirkung für Kleinanleger zu erzeugen. Beispiele gehen von Beteiligungen bzw. Einlagen ab 500,- Euro aus, wobei eine Fondlösung auch immer größere Anlagen ermöglicht. Die Realisierung vonseiten der Sparkasse wird weiterhin geprüft.

 

 

C   Verkehrliche Maßnahmen

 

C1 Nach Vorliegen der aktuell durchgeführten Schadstoffmessreihen im Innenstadtbereich legt die Verwaltung ein Maßnahmenkonzept vor, wie die Luftreinhaltungsvorgaben der EU in Hagen zukünftig einzuhalten sind. Die Einrichtung einer Umweltzone im Rahmen der angestrebten Umweltzone Ruhr ist zu prüfen und auf ihre Folgewirkungen zu untersuchen. Konzept und Ergebnisse sollen unmittelbar nach der Sommerpause vorgestellt werden.

 

Seitens der Bezirksregierung ist ein Luftreinhalteplan (LRP) zur Minderung der Stickoxid- und PM10-Belastung für die Stadt Hagen erstellt worden. Die Maßnahmenplanung umfasst insbesondere die Bahnhofshinterfahrung, ein Gesamtverkehrskonzept mit LKW-Routenplanung, Umrüstung des ÖPNVs und der städtischen Fahrzeugflotte und weiteren Einzelmaßnahmen. Wenn dieses nicht die gewünschte Minderungswirkung entfalten sollte, sieht der LRP als „letzte“ Maßnahme die Einrichtung einer Umweltzone vor.

 

C2 Die ÖPNV-Vorrangpolitik in Hagen wird beibehalten. Die Hagener Straßenbahn AG führt die konsequente Umrüstung ihrer Altfahrzeuge auf die neueste Technologie für schadstoffarmen Betrieb fort. Der Rat fordert die Hagener Straßenbahn AG auf, neben dem Einsatz von Biodiesel auch Pilotversuche mit gasbetriebenen Fahrzeugen durchzuführen. Bei der Ausschreibung von Fahrleistungen an Subunternehmer ist anzustreben, dass auch diese Unternehmer moderne schadstoffgeminderte Fahrzeuge einsetzen.

 

Nach den derzeitigen Planungen der Hagener Straßenbahn AG und der HVG sollen 2011 bereits 95 % der Omnibusse der Hagener Straßenbahn AG  die Abgasstandards der Euro 5 / EEV-Norm erfüllen. Die restlichen Fahrzeuge werden dann so eingesetzt, dass nur geringe Laufleistungen erreicht werden.

 

C3 Die Verwaltung ermittelt gemeinsam mit dem ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
e. V.) und sonstigen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr. Dabei sind Schwachstellen aufzuspüren und in einem Konzept darzulegen, welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs in Hagen mittelfristig bis zum Jahr 2012 durchgeführt werden können.

 

Mittlerweile existiert ein Arbeitskreis (AK) unter der Federführung von 61. Vertreten sind 32, 61, 66 und 67, sowie Polizei und ADFC. Es werden im Rahmen der geringen Mittel, Verbesserungen in gemeinsamer Absprache vorangetrieben wie Beschilderungen, Bordsteinabsenkungen und die nachzubessernden Handlaufhöhen an den von Radfahrern vorrangig benutzen Brücken. Es konnten die Radweg-Verbindungen Innenstadt-Fernuni-Lenne-Radweg hergestellt werden. An einigen Kreisverkehrprojekten war der AK beteiligt und auch das Brückenbauprojekt in Hohenlimburg wurde unter Fahrradbedürfnissen planerisch begleitet. Der Arbeitskreis kommt 4-6 Mal jährlich zusammen.

 

 

D  Allgemeine Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes Hagen

                                                                                            

D1 Die Verwaltung überprüft, welche Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Hagen durchführbar sind und legt einen Bericht bis zur Ratssitzung im Juni vor.

 

Zurzeit befindet sich die Stadt Hagen in der Überprüfung verschiedenster Maßnahmen im Rahmen der Bestandsaufnahme zum European Energy Award®. Hierbei werden zusätzlich Projekte und Maßnahmen vorgeschlagen bzw. im Energie-Team der Stadt ausgearbeitet, die in Hagen durchführbar sind oder im politischen Rahmen beschlossen werden sollen. Wie zum Punkt B4 wird u. a. die Wissengrundlage der Stadt Münster und Dortmund genutzt. Beide Städte haben die Zertifizierung im Rahmen des European Energy Awards® bereits abgeschlossen. Die Stadt Münster hat in einem weiteren Schritt bereits die höhere Zertifizierung des Awards in GOLD erreicht.

Ziel ist es, ein energetisches Arbeitsprogramm zu entwickeln, dem Rat vorzulegen und beschließen zu lassen. Dies ist ebenfalls Grundlage für das Zertifizierungsverfahren und für den Verwendungsnachweis beim Wirtschaftsministeriums NRW.

 

D2 Das Klimaschutzkonzept Hagen ist fortzuschreiben und in regelmäßigen dreijährigen Berichten zu evaluieren.

 

Mit der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist auch eine Bilanzierung verbunden. Das CO2-Bilanz-Programm der Fa. Ecospeed ist seit November 2008 im Umweltamt vorhanden und wird aktuell im Rahmen des European Energy Award® und über das Klima-Bündnis eingesetzt.

 

Das Klima-Bündnis und die Bundesgeschäftsstelle des European Energy Award® (eea®) haben gemeinsam mit der Schweizer Firma Ecospeed eine einheitliche Methodik und Vorgehensweise für die kommunale Energie- und CO2-Grob-Bilanzierung in Deutschland entwickelt. Die Software verbindet die Erfahrungen der Firma mit denen der Arbeitsgruppe im Klima-Bündnis.

 

Es besteht die Möglichkeit zur regelmäßigen Bilanzierung, so dass ein neu zu erstellender Bilanzbericht geplant ist. Die Datenbeschaffung zur Vervollständigung der Basisdaten des Programms ist noch nicht abgeschlossen.

 

 

II. Teilnahme der Stadt Hagen am European Energy Award®

 

Der European Energy Award – Europäischer Energie Preis (eea®) ist ein Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Städten und Gemeinden, die durch den effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft geleistet haben und weiterhin leisten wollen. In Deutschland wird der eea® im Auftrag vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung Nordrhein-Westfalen und von der Energie Agentur NRW durchgeführt. Verglichen mit dem städtischen Projekt ÖKOPRFIT werden hier nicht Unternehmen sondern Städte beraten, modernisiert und ausgezeichnet. Der für die Anmeldung zur Teilnahme am eea® beim nationalen Koordinierungsbüro erforderliche Ratsbeschluss der Stadt erfolgte am 13.12.2007.

 

Das Ziel ist es, ein Gütesiegel für energiebewusste nordrhein-westfälische Kommunen zu etablieren. Dieses Gütesiegel stellt öffentlichkeitswirksam die Erfolge der Stadt Hagen in den Bereichen Energie und Klimaschutz heraus und trägt zu einer positiven Imagebildung bei. Die Kommunen, die das Zertifizierungsverfahren durchführen, erhalten eine Förderung der damit verbundenen Kosten.

 

Mit dem eea® hat die Stadt Hagen die Möglichkeit,

 

·         ihr eigenes Engagement im Klimaschutz imagefördernd zu dokumentieren,

·         durch die mit dem eea® verbundene Bestandsaufnahme Optimierungspotentiale für eine weitere Steigerung der Energieeffizienz zu identifizieren und somit ggf. den städtischen Haushalt durch weitere Energieeinsparungen zu entlasten.

 

Die Gesamtlaufzeit des Prozesses beträgt 4 Jahre dauert bis 2011 und besteht aus folgenden Programmbausteinen:

 

·         Bestandsaufnahme,

·         Erstellen eines energiepolitischen Arbeitsprogramms,

·         Umsetzung von Projekten,

·         jährliche Überprüfung,

·         Zertifizierung und Auszeichnung der Kommune.

 

Die Bestandsaufnahme und die Steuerung des eea®-Prozesses wird von einem externen Gutachter begleitet. Zur Umsetzung ist von städtischer Seite ein ämterübergreifendes Energie-Team gebildet worden. Innerhalb der Stadtverwaltung beteiligen sich unterschiedliche Fachbereiche. Neben zwei Energie-Teamsitzungen ist ein Treffen zur Vervollständigung der Bestandsaufnahme erfolgt. Eine Kooperation mit externen Partnern wurde über den Ruhrverband und die Mark-E AG (SEWAG) umgesetzt. Die Zusammensetzung des Energie-Teams stützt sich im Kern auf die Ämter und Einrichtungen, die sich intensiv mit den im Rahmen des eea®-Massnahmenkatalogs geforderten Energiefragen in der Stadt Hagen beschäftigen (z.B. Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung, Fachbereich Immobilien Wohnen und Sonderprojekte, Gebäudewirtschaft Hagen, Hagener Entsorgungsbetrieb, Umweltamt und die Mark-E AG als Energiedienstleistungsunternehmen). Sinnvoll ergänzt werden kann das Energie-Team durch politische Mandatsträger, die sich im Rahmen des nun folgenden Energiepolitischen Arbeitsprogramms mit energierelevanten Planungen in der Stadt beschäftigen werden.

 

Das Land NRW gewährt den Kommunen, die am eea® teilnehmen, finanzielle Unterstützung in Abhängigkeit zur Einwohnerzahl von 60 – 70 % der Kosten. Für Hagen liegt diese Zuwendung bei 26.500 Euro für die vierjährige Laufzeit. Bei Gesamtkosten von etwa 34.000 Euro sind somit von der Stadt Hagen 7.500 Euro als Eigenanteil aufzubringen. Zurzeit sind die Gelder über das vorige Förderprogramm zum Klimaschutzkonzept der Mark-E AG gedeckt. Eine Weiterführung des Kooperationsvertrages, der diese Geldmittel beinhaltet, wird angestrebt. Ein Vertrag dieser Art ist allerdings, trotz anderslautender Ankündigungen der Mark-E AG, im laufenden Jahr von dort noch nicht unterschrieben worden, so dass bislang mit den Restgeldern auszukommen ist.

 

Für den Dezember ist nun ein aktueller Zwischenstand des Verfahrens zum European Energy Award® in der Stadt Hagen vorgesehen. Bedingt durch folgende Besonderheiten hat sich die Bestandsaufnahme und die Analyse der energetischen Ausgangslage der Stadt Hagen verzögert:

- Die Zusammensetzung des Energie-Teams hat sich in der Zwischenzeit in einigen Bereichen geändert. Zuständige Personen haben in den Bereichen gewechselt.

- Bedingt durch personelle Umstrukturierungen im Umweltamt mussten zusätzlich zur Bearbeitung des Verfahrens am European Energy Award® bestimmte Tätigkeiten im Rahmen der Bauleitplanung in der verantwortlichen Abteilung übernommen werden.

 

Allerdings war das Ergebnis in der letzten Energie-Team-Sitzung Ende August 2009 soweit zufriedenstellend, dass in den meisten Arbeitsbereichen genügend Angaben zur Verfügung standen und einige Bereiche ein vollständiges Bild abgaben. In anderen Bereichen sind größtenteils nur geringe Ergänzungen zu liefern. Dies konnte teilweise bereits durch die Umweltverwaltung geschehen.

 

Der Abschluss der Bestandsaufnahme und die Vervollständigung des Tools wurden bis Ende November 2009 vorgenommen. Im Anschluss an die Präsentation der Ergebnisse der Bestandsaufnahme im Umweltausschuss der Stadt Hagen wird ein Workshop zum „Internen Audit“ erfolgen. Auf dieser Basis wird mit dem Energie-Team das energiepolitische Arbeitsprogramm aufgestellt. Dieses Energiepolitische Arbeitsprogramm soll in einer folgenden Ratssitzung vorgestellt und beschlossen werden, um einen politisch abgestimmten Ausgangpunkt für die weitere Arbeit zu erlangen. Unmittelbar daran schließt sich die Weiterleitung des Bericht und des Excel-Tools, welches die Bestandsaufnahme dokumentiert, an den Fördergeber des Forschungszentrums Jülich an.  

 

Im Zertifizierungsverfahren des European Energy Awards ® – Europäischer Energie Preis (eea®) folgt momentan dieser nächste Schritt. Im Prozess zum eea® als Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Städten und Gemeinden, die durch den effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung leisten, soll ein Energiepolisches Arbeitsprogramm erarbeitet werden. Dabei wird diskutiert, welche Maßnahmen wünschenswert und nach deren Einschätzung für eine Umsetzung im politischen Raum vorgeschlagen werden sollen. Natürlich gibt es bereits jetzt Maßnahmen, die ohne große finanzielle Aufwendungen und ohne politische Beschlüsse eingeführt werden können. In jedem Fall sollen die für die Stadt Hagen wesentlichen Maßnahmen jedes Handlungsfeldes herausgearbeitet werden.

 

Die Ergebnisse werden in der Umweltverwaltung gesammelt und in einem gemeinsamen Termin im Januar 2010, der durch den Gutachter begleitet werden kann, besprochen.

 

Mithilfe des Instrumentes des European Energy Awards® kann der 20-Punkte-Beschluss weiter konkretisiert werden.

 

Mit dem Ratsbeschluss als Grundlage und dem Programm des European Energy Awards® sind eine Analyse und ein umsetzungsorientiertes Arbeitsprogramm zu erwarten. In vielen Handlungsbereichen könnten Maßnahmen aufzeigt werden, die umgesetzt zu Energieeinsparungen und Kostenentlastungen führen könnten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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10.12.2009 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen