Beschlussvorlage - 1026/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Stand des 20 Punkte Programms zu den Klimazielen des Ratsbeschlusses von 2007und Stand zum European Energy Award® - Ergebnisse der Bestandsaufnahme.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Hans-Joachim Wittkowski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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10.12.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Stadt
Hagen sind zurzeit zwei wesentliche Handlungsinstrumente in Arbeit. Der
Ratsbeschluss mit dem 20-Punkte-Programm zum Klimaschutzkonzept und der European
Energy Award®.
Die Stadt Hagen hat in dem Ratsbeschluss von
2007 ihr Klimaziel von 1995 bekräftigt und eine Aktualisierung ihres
Klimaschutzkonzeptes beschlossen.
Im Zusammenhang mit dem Ziel des Klima-Bündnisses soll der
CO2-Ausstoß alle fünf Jahre um zehn Prozent reduziert werden. Eine
Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen (Basisjahr 1990) soll bis spätestens 2030
erreicht werden. Langfristig streben die Klima-Bündnis-Städte und Gemeinden
eine Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen auf ein nachhaltiges Niveau von
2,5 Tonnen CO2-Äquivalent pro Einwohner/in und Jahr an.
Weiterhin hat
der Rat eine Teilnahme am European Energy Award® – Europäischer Energie
Preis (eea®) beschlossen. Hierbei handelt es sich um ein Programm zur
Qualifizierung und Auszeichnung von Städten und Gemeinden, die durch den
effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren
Energieträgern einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen der Kommune
geleistet haben und weiterhin leisten wollen. In Deutschland wird der eea® im
Auftrag vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung Nordrhein-Westfalen
und von der Energie Agentur NRW durchgeführt.
Das Ziel
ist es, ein Gütesiegel für energiebewusste nordrhein-westfälische Kommunen zu
etablieren. Dieses Gütesiegel stellt öffentlichkeitswirksam die Erfolge der
Stadt Hagen in den Bereichen Energie und Klimaschutz heraus und trägt zu einer
positiven Imagebildung bei und soll zusätzlich durch Maßnahmen zur
Energieeffizienz und Energieeinsparung den städtischen Haushalt entlasten.
Im
Folgenden wird der Umsetzungsstand dargelegt.
Begründung
I. Zusammenfassung der Umsetzung des Ratsbeschlusses
zum Klimaschutzkonzept
Die
Stadt Hagen ist seit 1991 Mitglied im Klima-Bündnis. Ziel dabei ist es, den
CO2-Ausstoß alle fünf Jahre um zehn Prozent zu reduzieren. Dabei soll der
wichtige Meilenstein einer Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen (Basisjahr 1990)
bis spätestens 2030 erreicht werden. Langfristig streben die
Klima-Bündnis-Städte und Gemeinden eine Verminderung ihrer
Treibhausgasemissionen auf ein nachhaltiges Niveau von 2,5 Tonnen
CO2-Äquivalent pro EinwohnerIn und Jahr durch Energiesparen, Energieeffizienz
und durch die Nutzung erneuerbarer Energien an.
Um die verschiedenen Handlungsbereichen zu
erfassen, wurden in der Folgezeit die zuständigen Stellen und Fachämter der
Stadtverwaltung eingebunden und nach den aktuellen Sachständen befragt.
Mittlerweile sind einige Maßnahmen weiterentwickelt worden, jedoch besteht auch
weiter Handlungsbedarf, der über das vom Land NRW geförderte
Zertifizierungsverfahren des European Energy Awards® analysiert wird (s. u.).
Diese einzelnen Maßnahmen konzentrieren sich auf
folgende vier Handlungsbereiche:
A Maßnahmen
im Konzern Stadt
B Externe
Maßnahmen
C
Verkehrliche Maßnahmen
D Allgemeine Weiterentwicklung des
Klimaschutzkonzeptes Hagen
Die folgende Aufstellung, in der der
Wortlaut des Ratsbeschlusses kursiv gestellt ist, bietet einen Überblick des
derzeitigen Umsetzungstands der Maßnahmen:
A Maßnahmen
im Konzern Stadt
A1 Der
Rat der Stadt setzt sich zum Ziel den Energieverbrauch in den kommunalen
Einrichtungen (Gebäude, Straßenbeleuchtung, Ampeln,…) in den nächsten 5
Jahren um 30% zu verringern. Analoge Effizienzziele sind bei den städtischen
Tochtergesellschaften anzustreben.
Es erfolgte
eine Europaweite Ausschreibung der Betriebsform bei der Beleuchtung 2004. Seit 01.01.2005
gibt es die Stadtlicht GmbH. Seit 2006 und 2007 läuft ein Programm zum Wechsel
auf LED-Signalanlagen (7 Watt statt 20 bis 75 Watt). Weitere Modernisierungen
der Straßenbeleuchtung zur Energieeinsparung sind ab 2010 geplant.
Im Rahmen
des Budgets der HaGeWe werden energieeffiziente Nachrüstungen vorgenommen;
KfW-Mittel werden in einigen Fällen ebenfalls in Anspruch genommen.
A2 Die Verwaltung
erarbeitet eine Fortschreibung der CO2-Bilanz von 1995 und 2000
(Teil des Klimaschutzberichts) für Hagen. Sie soll in Zukunft dem Rat in
regelmäßigen Abständen von 3 Jahren eine
CO2-Bilanz vorlegen, aus der hervorgeht, in welchem Umfang eine
Reduzierung klimaschädlicher Emissionen in Hagen geschehen ist.
Die Stadt Hagen hat sich über das Klima-Bündnis bei
dem internetbasierten CO2-Bilanzierungsprogramm EcoRegion der Schweizer Firma
Ecospeed angemeldet. Im Rahmen des Klima-Bündnis und Über den European Energy
Award® kann dieses im Zusammenhang mit vielen Städten entwickelte
Software-Werkzeug kostengünstig genutzt werden. Eine Bilanz liegt zurzeit noch
nicht vor wird aber voraussichtlich Anfang 2010 als Startbilanz zur Verfügung
stehen.
A3 Die Verwaltung prüft, ob die im ersten CO2-Minderungskonzept (von 1995)
angedachten Maßnahmen alle durchgeführt wurden. Insbesondere ist zu prüfen, ob
die damals schon angedachte und aus Kostengründen immer wieder aufgeschobene
Umrüstung der MVA auf Kraft-Wärme-Kopplung (mit einer projektierten Einsparung
von 63000 t/a) durchgeführt wurde. Es ist ebenfalls zu prüfen, ob diese
Umrüstung nicht zwingend per Gesetz vorgeschrieben ist.
Nur eine komplette Neuanlage in der MVA kann die
Kraft-Wärme-Kopplung ermöglichen, da ein Umbau nicht wirtschaftlich wäre. Nach
Mitteilung des HEB arbeiten die 30 Jahre alten Heizkessel der
Müllverbrennungsanlage weiterhin zufriedenstellend. Verschiedene
Versorgungsgebiete mit nichtstädtischen Verwaltungsgebäuden, deren
Heizkesselanlagen erneuert werden müssen, sollen zukünftig angeschlossen
werden. Die Planungen hierzu werden ebenfalls an die EU-Vorgaben angepasst und
durch den Landesabfallwirtschaftsplan weitergeführt.
Weiterhin wurde geprüft, ob die Klimaschutzinitiative
des Bundes und die damit verbundenen Förderprogramme für Hagen angewendet
werden können. Dazu ist zusammen mit dem Wuppertal Institut für Klima Umwelt
Energie ein Angebot für ein Konzept zu einer CO2-neutralen Schule erstellt
worden. Aufgrund des bereits im Rahmen des Contractings erfolgten Austausches
von Heizungsanlagen in Schulen, ließen sich keine zusätzlichen Maßnahmen zur CO2-Neutralität
umsetzen.
Auch das zurzeit erarbeitete Antragsverfahren für
eine BHKW-Initiative in Hagen, einer Machbarkeitsstudie für den
Kraftwärmekopplungseinsatz in städtischen und einzelnen öffentlichen Gebäuden
ist durch die Situation als Haushaltssicherungskommune vorerst nicht
weitergeführt worden. Das Problem liegt in der Beschaffung des notwendigen
Eigenanteils.
A4 Die Verwaltung
erarbeitet Energieleitlinien, die als Grundregeln bei der Planung kommunaler
Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im Sinne der rationellen
Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind Aussagen zu
Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heizungstechnik, Regenerativen Energien, Raumluft-Technik,
Regelungstechnik, Wassereinsparung,
Elektrotechnik, Fahrzeugen und Straßenbeleuchtung zu treffen. Die
Energieleitlinien sind von Vertragspartnern bei Baumaßnahmen zu beachten. Sie
gelten auch im Gebäudebestand der städtischen Tochtergesellschaften.
Die GWH ist dabei, verschiedene Neubauten in
klimaverträglicher Bauweise zu errichten und zu versorgen. Beispielhaft seien
genannt: Die Energieversorgung der neuen Feuerwache Haspe mit Holzhackschnitzel
und die Konzeption der effizienten Wärmepumpentechnik und solartechnischen
Nutzung im Emil Schumacher Museum. Auch beim Neubau des Tierheims ist die
Energieeffizienz zu beachten. Allerdings werden Neubauten die Ausnahme bleiben.
In Zukunft wird die Erhaltung und energetische Optimierung der Bestandgebäude im
Vordergrund stehen.
Auf Initiative der Bezirksvertretung Haspe wurde die
Verwaltung beauftragt, eine Potentialanalyse zur Nutzung regenerativer Energien
im Stadtteil zu erstellen. Hierzu werden in einem ersten Schritt vorhandene
Datengrundlagen genutzt, um die kostenintensive Auftragsvergabe eines
Gutachtens zu vermeiden.
A5 Der Kooperationsvertrag zum Klimaschutz mit
der Mark E endete am 31.12.2006. Er ist schnellstmöglich zu erneuern. Hierbei
ist die Anhebung der Fördersumme auf das Niveau des Ursprungsvertrages aus dem
Jahr 1999 anzustreben. Kommunale Vertreter sind wie bisher bei der Vergabe der
Fördermittel zu beteiligen.
Der letzte für ein Jahr zwischen der Mark-E AG und
der Stadt Hagen geschlossene Kooperationsvertrag mit der Mark-E AG endete zum
31.12.2008. Weitere Gesprächstermine mit der Kommission zur Weiterführung des
Kooperationsvertrags erfolgten Ende 2008. Im laufenden Jahr wurden immer wieder
erfolglos Lösungs- und Formulierungsvorschläge diskutiert. Ein neuer
Kooperationsvertrag wurde bislang nicht ratifiziert.
A6 Die
Verwaltung erstellt eine öffentlich einsehbare Liste über alle Dächer der
Gebäude im Konzern Stadt Hagen, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen. Der
Rat begrüßt die Einrichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Dächern durch
die Stadt sowie im Wege des Contractings mit Dritten. GWH hat eine weitere
Liste insbesondere von Schulen vorgelegt und mit der Immobilienverwaltung
besprochen. Weitere geeignete Dächer werden bei Bedarf abgeprüft.
Eine der
externen Maßnahmen, die über die Nutzung der Dachflächen für Solarenergie
ermöglicht wurden, ist die Gründung eines Bürgersolarstromvereins. Der
Hagener Bürger-Solar-Verein Hagen e.V. (B-S-V) hat auf seiner letzten
Versammlung die Gründung einer Bürgerenergie-Genossenschaft weiter vorbereitet. Sie soll die
Solarstromanlagen auf öffentlichen (Schul-) Dächern bauen und betreiben.
Dieser Verein plant zurzeit eine
Photovoltaikanlage auf dem Dach der Gesamtschule Haspe und ist mit den
betreffenden Eigentümern des(Schul-) Daches im Gespräch. Ein Vertragsentwurf
für das erste Dach ist unterwegs in der Fachverwaltung der Stadt Hagen.
Interessenten für die erste Bürgergemeinschaftsanlage in
Haspe sind bereits gefunden. Es werden jedoch für weitere Anlagen noch Bürgerinnen
und Bürger gesucht, die sich an Solarprojekten beteiligen wollen. Die
Mitgliederversammlung findet am 14. Dezember statt. Dazu werden neben Interessenten für die
Bürgerbeteiligungen auch ehrenamtlich Engagierte gesucht, die zu Anfang die
Genossenschaftsleitung übernehmen.
A7 Im Rahmen der
Beschaffungsverwaltung werden soweit möglich Produkte aus recyceltem Material
und schadstoffreduzierter Produktion eingekauft. Dies bedeutet nicht nur, dass
die jeweils am wenigsten Energie verbrauchenden bzw. energieeffizientesten
Geräte und Anlagen angeschafft werden (Energieeffizienzklasse A+(+)), sondern
etwa auch bei der Beschaffung von Holz nur FSC–zertifiziertes Material
verwendet wird. Im Rahmen von Ausschreibungen ist diese Vorgabe zur Bedingung
für die Auftragsvergabe zu machen. Die Verwaltung legt bis Ende 2007 eine Liste
von Maßnahmen über die genannte FSC-Vorgabe hinaus vor, die eine
klimafreundliche Beschaffung gewährleisten.
Wegen des
EU-Projektes Pro-EE (Public Procurement boosts Energy Efficiency) ruft das
Klima-Bündnis seine Mitgliedsstädte aktuell zur gemeinsamen Beschaffung
energieeffizienter Produkte auf. In den Jahren 2009 und 2010 sollen
übergreifende Ausschreibungen mehrerer Städte, Gemeinden und Kreise für
energieeffiziente Produkte aus den Bereichen IT, Fahrzeuge und
Straßenbeleuchtung durchgeführt werden. Zunächst wurde eine gemeinsame
Beschaffung von Flachbildschirmen durchgeführt. Weitere gemeinsame
Ausschreibungen sind für Natriumdampf-Austauschlampen, LED-Straßenleuchten und
Elektrofahrzeuge vorgesehen. In diesem Zusammenhang sind die zuständigen
Stellen der Verwaltung für diese Beschaffungsprodukte informiert worden.
Im Bereich der IT-Produkte ermöglicht
HABIT bereits eine gemeinsame kommunale Beschaffung, um die Kaufkraft von
Kommunen durch die Durchführung einer groß angelegten gemeinschaftlichen
Beschaffung von Technologien zu bündeln.
A8 Die Verwaltung
erarbeitet Maßnahmen, um den kommunalen Fuhrpark umweltfreundlicher zu
gestalten. Sie prüft hierbei, ob eine Ausweitung des bisher betriebenen
Carsharing möglich ist. Sie legt dar, ob und in welchem Umfang Neuanschaffungen
/ Neuleasing in den nächsten Jahren voraussichtlich stattfinden und wie hierbei
durch Auswahl emissionsarmer und verbrauchsarmer Fahrzeuge Beiträge zum
Klimaschutz erfolgen können. Der städtische Flottenverbrauch ist zu ermitteln
und nach Möglichkeit zu mindern.
In einer
städtischen Arbeitsgruppe sind Ergänzungen bzw. Änderungen für die Haltung und
Benutzung von städtischen Dienstfahrzeugen erarbeitet worden. So sind Fahrzeuge
mit Dieselmotoren mit Partikelfilter und zukünftig mit NOx-Filter zu
beschaffen und es ist zu prüfen, ob alternative Kraftstoffe (Gas/Hybrid)
eingesetzt werden können. Diese Änderungswünsche wurden allerdings noch nicht
verbindlich in einer Dienstanweisung umgesetzt.
Gleichwohl
wurden zwischenzeitlich von den geplanten 29 Umrüstungen städtischer Fahrzeuge
8 Fahrzeuge mit Partikelfiltern ausgestattet. Ein weiteres Fahrzeug wird in
Kürze umgerüstet. Ein Kfz wurde außerdem durch ein Werbefahrzeug mit Euro 4
ersetzt. Für die verbleibenden 11 Fahrzeuge werden auch zukünftig keine
Abgasminderungssysteme verfügbar sein. Weitere 4 Altfahrzeuge wurden durch
Neuwagen mit Euro 4 ersetzt und zusätzlich wurde ein Werbefahrzeug angeschafft.
So werden im Umweltamt zwei 3-Liter-VW Lupo eingesetzt und 2008 und 2009 wurden
je ein Erdgas-Fiat-Doblo angeschafft.
Beim HEB sind bereits 26 Fahrzeuge mit
Partikelfiltern ausgerüstet worden und es sind zwei Erdgasfahrzeuge im Einsatz.
Die Mark-E AG fördert auch weiterhin die Beschaffung von Erdgasfahrzeugen mit
350 €.
Die neue EU-Richtlinie über die Beschaffung
energieeffizienter Fahrzeuge schreibt vor, dass Städte und Gemeinden zukünftig
bei der Beschaffung von Straßenfahrzeugen die Lebensdauerkosten des
Energieverbrauchs, der Kohlendioxid-Emissionen und weiterer
Schadstoffemissionen als Vergabekriterien einbeziehen sollen. Die Richtlinie
gilt für Behörden und Unternehmen in öffentlicher Hand sowie für Unternehmen,
die öffentliche Personenverkehrsdienste erbringen.
B Externe
Maßnahmen
B1 Die Stadt Hagen informiert die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine,
welche Möglichkeiten zum Klimaschutz bestehen. Hierzu wird das
Informationsangebot der kommunalen Internetseiten erweitert. Zu konkreten
Themen werden Referenten aus anderen Kommunen eingeladen, die
Klimaschutzprojekte anderer Kommunen und Vereine vorstellen. Die Verwaltung
informiert auch über eine dem Projekt „Pendlernetz“ ähnliche
Beteiligung an einer Pendlerinformation des Landes NRW und beteiligt sich daran
gemäß dem Beschluss des UWA vom 04.09.2006.
Auf den Internetseiten des Umweltamtes der Stadt
Hagen sind Hinweise zu Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) sowie für die Förderung Erneuerbarer Energien über das Bundesamt für
Wirtschaft und Außenfuhrkontrolle. Aktuelle Hinweise werden eingestellt.
Im Rahmen
von VHS-Kursen wird ebenfalls informiert.
Kurse und
Veranstaltungen zur Gebäudesanierung und eine Klimaschutz-Veranstaltung mit dem
Wuppertal Institut, der Kreishandwerkerschaft und der AG Gesunde
Stadtentwicklung fanden 2009 statt. In Zusammenarbeit mit der WFG wird im
nächsten Jahr eine Referentin zum Klimaschutz während der Europawoche
verpflichtet und bei der Sparkasse Hagen wird im Juni 2010 eine
Klimaschutzausstellung der Europäischen Union gezeigt. In dieser Zeit findet
dann der jährlich regelmäßig durchgeführte der Klima- und Umwelttag statt.
Mit der Stadt Münster besteht weiterhin eine
Absprache und mit dem Gutachter der Gertec GmbH ist im Rahmen des European
Energy Awards® eine Unterstützung vertraglich geregelt, Klimaschutzprojekte und
das Verfahren des European Energy Awards® u. a. der Politik in Hagen
vorzustellen.
Die Stadt Hagen beteiligt sich an „Mitpendler.de“ einem
NRW-weiten Internetportal zum Bilden und Finden von Fahrgemeinschaften und
Mitfahrgelegenheiten. Es richtet sich an Berufs- und Freizeitpendler mit einem
nicht-kommerziellen und kostenlosen Serviceangebot. Getragen wird es von den
beteiligten Kreisen, Städten, Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden. Die
federführende Koordinierung erfolgt durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).
Als Kooperationspartner stellt die Verbraucherzentrale NRW Serviceinformationen
zu Haftungsfragen und zur Berechnung der Pendlerpauschale bereit.
„Mitpendler.de“ ist bundesweit das einzige
Fahrgemeinschaftsportal in welchem neben Fahrgemeinschaften direkt im System
auch ÖPNV-Verbindungen angezeigt werden und es eine Verknüpfung von
ÖPNV-Verbindung und Fahrgemeinschaft gibt.
B2 Die Stadt
Hagen berät ansiedlungswillige Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch auf
das Mindestmaß zu senken und erneuerbare Energien zu nutzen, ggf. durch
Hinzuziehung sachkundiger Dritter (Energieagentur NRW, Energieberatung etc.).
Eine Energiebroschüre als Beratungswerkzeug für das
Hagener Gewerbe war geplant. Eine Vereinbarung mit einem Verlag wurde bereits
erarbeitet. Gespräche dazu wurden mit der SIHK, der Kreishandwerkerschaft und
der WFG geführt. Die Broschüre wurde wegen verschiedener aktuell laufender
anderer Aktivitäten im Presse und Öffentlichkeitsbereich der Stadt vorerst
nicht umgesetzt.
B3 Im
Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich der Energiebedarf der
künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die
Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen untersucht und
bewertet werden.
Hierzu wird in den Bebauungsplänen auf die Neuerungen
durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz hingewiesen. Ein bestimmter Anteil
der Wärmeenergie der neu zu errichtenden Gebäude ist mit regenerativen Energien
zu realisieren. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um Wohn- oder
Gewerbebauten handelt. Die Zuständigkeitsfrage ist zurzeit in Klärung.
B4 Die
Bauleitplanung enthält künftig stets Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit.
b BauGB. Dort heißt es: „(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen
Gründen festgesetzt werden: (…) 23. Gebiete, in denen (…) b) bei
der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz
erneuerbarer Energien wie insbesondere Solarenergie getroffen werden
müssen“.
Die Empfehlungen der Vorgaben aus einem vom
Klima-Bündnis und einigen Städten beauftragten Fachgutachten von 2006 bestehen
weiterhin. Neuere Erfahrungen von Nachbarstädten fließen ebenfalls mit ein.
Teilweise ist dies durch das seit dem 01.01.2009 geltenden Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWG) von Bundesseite schon vorgegeben.
B5 Die Verwaltung
aktualisiert das Detailkonzept „Energieoptimale Bebauung“
(Energiekonzept Hagen 1995) und setzt es konsequent um. Bei den
Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sind zwingend (gleichrangig neben
Erschließung, Entsorgung etc.) Ausführungen über die Einhaltung der dort
geforderten Maßnahmen zu machen.
(siehe
B4!)
B6 Die Verwaltung
aktualisiert das Konzept „Energieberatungskonzept und
Referenzhausuntersuchung“ (Klimaschutzbericht 1995) und bewirbt diese
Beratungsleistung öffentlichkeitswirksam, um sanierungswillige Bürgerinnen und
Bürger effizient zu unterstützen.
Die zweite Energieberatungsbroschüre für Bürger
„Energetisch sanieren“ vom WEKA-Verlag, in Zusammenarbeit mit der
Mark-E AG und der Wirtschafts- und Servicegesellschaft des Handwerks mbH (WSGH
mbH) erstellt, wird weiterhin für die Hagener Energieberatung der Mark-E AG,
der WSGH mbH, der Verbraucherzentrale und des Umweltamtes eingesetzt. Eine
Neuauflage ist zurzeit nicht geplant.
Die seit langem bestehende Kooperation der
verschiedenen Anbieter von Energieberatungsleistungen in Hagen wird weiter
geführt. Die Verbraucher-Zentrale Hagen, die Wirtschafts- und
Servicegesellschaft des Handwerks mbH, verschiedene Architekten und freie Energieberater
arbeiten in unterschiedlichen Arbeitsgruppen zusammen. U. a. werden
Veranstaltungen gemeinsam mit der AG Gesunde Stadtentwicklung durchgeführt und
unterschiedliche Akteure mit einbezogen. Aktuell läuft eine Beratungsaktion zur
Thermografie.
B7 Die Stadt
Hagen führt Gespräche mit der örtlichen Sparkasse, um eine Bürgeraktie oder
einen Bürgerfonds für erneuerbare Energien aufzulegen. Mit diesen Geldern
können z.B. Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Gebäuden installiert und
betrieben werden. Es ist zu prüfen, ob z.B. BINSE den entsprechenden Betrieb
begleitet.
Speziell über die Gründung einer
Betreibergesellschaft zum Betrieb von Photovoltaikanlagen (GmbH & Co KG o. ä.)
liefen Gespräche mit den Verantwortlichen der Sparkasse Hagen, ob eine Beteiligung
in der Gesellschaft oder eine Unterstützung möglich wäre.
Der
Vorschlag der Sparkasse ging dahin, dass Bürgerkapital für Klimaschutzprojekte
über einen Fond aufzubringen wäre. Das wäre ein lokaler Hagener Klimafond, der
über eine Fondgesellschaft abgewickelt würde. Die Sparkasse würde das Know-how
und die technische Abwicklung wohlmöglich über den DEKA-Fond als Partner regeln
können. Eine Regelung war für April 2009 zugesagt, ist allerdings zum
Stillstand gekommen.
Die
Fondgesellschaft würde eine speziell auf diesen Nutzungszweck abgestimmte
Satzung und ein Gremium wie ein Anlageausschuss benötigen, der aus öffentlichen
Mitgliedern Stadtverwaltung, Mark-E AG, Vereinen und der Sparkasse bestünde und
über die Vergabe von Geldern bzw. Anträge (Kreditanträge) für verschiedene
Projekte entscheiden würde. Die Anlageausschussmitglieder sollten dann
bevorzugt ehrenamtlich tätig sein. Die Anlagesicherheit erfolge dann nicht wie
sonst üblich über eine überörtliche oder sogar internationale Streuung der
Projekte sondern über eine Streuung der Projektart vor Ort, um damit eine
Breitenwirkung für Kleinanleger zu erzeugen. Beispiele gehen von Beteiligungen
bzw. Einlagen ab 500,- Euro aus, wobei eine Fondlösung auch immer größere
Anlagen ermöglicht. Die Realisierung vonseiten der Sparkasse wird weiterhin
geprüft.
C
Verkehrliche Maßnahmen
C1 Nach Vorliegen der aktuell durchgeführten Schadstoffmessreihen im
Innenstadtbereich legt die Verwaltung ein Maßnahmenkonzept vor, wie die
Luftreinhaltungsvorgaben der EU in Hagen zukünftig einzuhalten sind. Die
Einrichtung einer Umweltzone im Rahmen der angestrebten Umweltzone Ruhr ist zu
prüfen und auf ihre Folgewirkungen zu untersuchen. Konzept und Ergebnisse
sollen unmittelbar nach der Sommerpause vorgestellt werden.
Seitens der Bezirksregierung ist ein
Luftreinhalteplan (LRP) zur Minderung der Stickoxid- und PM10-Belastung für die
Stadt Hagen erstellt worden. Die Maßnahmenplanung umfasst insbesondere die
Bahnhofshinterfahrung, ein Gesamtverkehrskonzept mit LKW-Routenplanung,
Umrüstung des ÖPNVs und der städtischen Fahrzeugflotte und weiteren
Einzelmaßnahmen. Wenn dieses nicht die gewünschte Minderungswirkung entfalten
sollte, sieht der LRP als „letzte“ Maßnahme die Einrichtung einer
Umweltzone vor.
C2 Die
ÖPNV-Vorrangpolitik in Hagen wird beibehalten. Die Hagener Straßenbahn AG führt
die konsequente Umrüstung ihrer Altfahrzeuge auf die neueste Technologie für
schadstoffarmen Betrieb fort. Der Rat fordert die Hagener Straßenbahn AG auf,
neben dem Einsatz von Biodiesel auch Pilotversuche mit gasbetriebenen
Fahrzeugen durchzuführen. Bei der Ausschreibung von Fahrleistungen an
Subunternehmer ist anzustreben, dass auch diese Unternehmer moderne
schadstoffgeminderte Fahrzeuge einsetzen.
Nach den derzeitigen Planungen der Hagener
Straßenbahn AG und der HVG sollen 2011 bereits 95 % der Omnibusse der Hagener
Straßenbahn AG die Abgasstandards der
Euro 5 / EEV-Norm erfüllen. Die restlichen Fahrzeuge werden dann so eingesetzt,
dass nur geringe Laufleistungen erreicht werden.
C3 Die
Verwaltung ermittelt gemeinsam mit dem ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
e. V.) und sonstigen interessierten Bürgerinnen und Bürgern
Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr. Dabei sind Schwachstellen
aufzuspüren und in einem Konzept darzulegen, welche Maßnahmen zur Steigerung
der Attraktivität des Radverkehrs in Hagen mittelfristig bis zum Jahr 2012
durchgeführt werden können.
Mittlerweile existiert ein Arbeitskreis (AK) unter
der Federführung von 61. Vertreten sind 32, 61, 66 und 67, sowie Polizei und
ADFC. Es werden im Rahmen der geringen Mittel, Verbesserungen in gemeinsamer
Absprache vorangetrieben wie Beschilderungen, Bordsteinabsenkungen und die
nachzubessernden Handlaufhöhen an den von Radfahrern vorrangig benutzen Brücken.
Es konnten die Radweg-Verbindungen Innenstadt-Fernuni-Lenne-Radweg hergestellt
werden. An einigen Kreisverkehrprojekten war der AK beteiligt und auch das
Brückenbauprojekt in Hohenlimburg wurde unter Fahrradbedürfnissen planerisch
begleitet. Der Arbeitskreis kommt 4-6 Mal jährlich zusammen.
D Allgemeine
Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes Hagen
D1 Die Verwaltung
überprüft, welche Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe
für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Hagen durchführbar sind
und legt einen Bericht bis zur Ratssitzung im Juni vor.
Zurzeit
befindet sich die Stadt Hagen in der Überprüfung verschiedenster Maßnahmen im
Rahmen der Bestandsaufnahme zum European Energy Award®. Hierbei werden
zusätzlich Projekte und Maßnahmen vorgeschlagen bzw. im Energie-Team der Stadt
ausgearbeitet, die in Hagen durchführbar sind oder im politischen Rahmen
beschlossen werden sollen. Wie zum Punkt B4 wird u. a. die Wissengrundlage der
Stadt Münster und Dortmund genutzt. Beide Städte haben die Zertifizierung im
Rahmen des European Energy Awards® bereits abgeschlossen. Die Stadt Münster hat
in einem weiteren Schritt bereits die höhere Zertifizierung des Awards in GOLD
erreicht.
Ziel ist
es, ein energetisches Arbeitsprogramm zu entwickeln, dem Rat vorzulegen und
beschließen zu lassen. Dies ist ebenfalls Grundlage für das
Zertifizierungsverfahren und für den Verwendungsnachweis beim
Wirtschaftsministeriums NRW.
D2 Das
Klimaschutzkonzept Hagen ist fortzuschreiben und in regelmäßigen dreijährigen
Berichten zu evaluieren.
Mit der Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist
auch eine Bilanzierung verbunden. Das CO2-Bilanz-Programm der Fa.
Ecospeed ist seit November 2008 im Umweltamt vorhanden und wird aktuell im
Rahmen des European Energy Award® und über das Klima-Bündnis eingesetzt.
Das Klima-Bündnis und die Bundesgeschäftsstelle des
European Energy Award® (eea®) haben gemeinsam mit der Schweizer Firma Ecospeed
eine einheitliche Methodik und Vorgehensweise für die kommunale Energie- und
CO2-Grob-Bilanzierung in Deutschland entwickelt. Die Software verbindet die
Erfahrungen der Firma mit denen der Arbeitsgruppe im Klima-Bündnis.
Es besteht die Möglichkeit zur regelmäßigen
Bilanzierung, so dass ein neu zu erstellender Bilanzbericht geplant ist. Die
Datenbeschaffung zur Vervollständigung der Basisdaten des Programms ist noch
nicht abgeschlossen.
II.
Teilnahme der Stadt Hagen am European Energy Award®
Der European Energy Award – Europäischer Energie Preis
(eea®) ist ein Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Städten und
Gemeinden, die durch den effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten
Nutzung von erneuerbaren Energieträgern einen Beitrag zu einer
zukunftsverträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft geleistet haben und
weiterhin leisten wollen. In Deutschland wird der eea® im Auftrag vom
Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung Nordrhein-Westfalen und von
der Energie Agentur NRW durchgeführt. Verglichen mit dem städtischen Projekt
ÖKOPRFIT werden hier nicht Unternehmen sondern Städte beraten, modernisiert und
ausgezeichnet. Der für die Anmeldung zur Teilnahme am eea® beim
nationalen Koordinierungsbüro erforderliche Ratsbeschluss der Stadt erfolgte am
13.12.2007.
Das Ziel
ist es, ein Gütesiegel für energiebewusste nordrhein-westfälische Kommunen zu
etablieren. Dieses Gütesiegel stellt öffentlichkeitswirksam die Erfolge der
Stadt Hagen in den Bereichen Energie und Klimaschutz heraus und trägt zu einer
positiven Imagebildung bei. Die Kommunen, die das Zertifizierungsverfahren
durchführen, erhalten eine Förderung der damit verbundenen Kosten.
Mit dem
eea® hat die Stadt Hagen die Möglichkeit,
·
ihr
eigenes Engagement im Klimaschutz imagefördernd zu dokumentieren,
·
durch
die mit dem eea® verbundene Bestandsaufnahme Optimierungspotentiale für eine
weitere Steigerung der Energieeffizienz zu identifizieren und somit ggf. den
städtischen Haushalt durch weitere Energieeinsparungen zu entlasten.
Die
Gesamtlaufzeit des Prozesses beträgt 4 Jahre dauert bis 2011 und besteht aus
folgenden Programmbausteinen:
·
Bestandsaufnahme,
·
Erstellen eines energiepolitischen
Arbeitsprogramms,
·
Umsetzung von Projekten,
·
jährliche Überprüfung,
·
Zertifizierung und Auszeichnung der Kommune.
Die
Bestandsaufnahme und die Steuerung des eea®-Prozesses wird von einem externen
Gutachter begleitet. Zur Umsetzung ist von städtischer Seite ein
ämterübergreifendes Energie-Team gebildet worden. Innerhalb der Stadtverwaltung
beteiligen sich unterschiedliche Fachbereiche. Neben zwei Energie-Teamsitzungen
ist ein Treffen zur Vervollständigung der Bestandsaufnahme erfolgt. Eine
Kooperation mit externen Partnern wurde über den Ruhrverband und die Mark-E AG (SEWAG)
umgesetzt. Die Zusammensetzung des Energie-Teams stützt sich im Kern auf die Ämter
und Einrichtungen, die sich intensiv mit den im Rahmen des eea®-Massnahmenkatalogs
geforderten Energiefragen in der Stadt Hagen beschäftigen (z.B. Fachbereich
Stadtentwicklung und Stadtplanung, Fachbereich Immobilien Wohnen und
Sonderprojekte, Gebäudewirtschaft Hagen, Hagener Entsorgungsbetrieb, Umweltamt
und die Mark-E AG als Energiedienstleistungsunternehmen). Sinnvoll ergänzt
werden kann das Energie-Team durch politische Mandatsträger, die sich im Rahmen
des nun folgenden Energiepolitischen Arbeitsprogramms mit energierelevanten Planungen
in der Stadt beschäftigen werden.
Das Land
NRW gewährt den Kommunen, die am eea® teilnehmen, finanzielle Unterstützung in
Abhängigkeit zur Einwohnerzahl von 60 – 70 % der Kosten. Für Hagen liegt
diese Zuwendung bei 26.500 Euro für die vierjährige Laufzeit. Bei Gesamtkosten
von etwa 34.000 Euro sind somit von der Stadt Hagen 7.500 Euro als Eigenanteil
aufzubringen. Zurzeit sind die Gelder über das vorige Förderprogramm zum Klimaschutzkonzept
der Mark-E AG gedeckt. Eine Weiterführung des Kooperationsvertrages, der diese
Geldmittel beinhaltet, wird angestrebt. Ein Vertrag dieser Art ist allerdings,
trotz anderslautender Ankündigungen der Mark-E AG, im laufenden Jahr von dort noch
nicht unterschrieben worden, so dass bislang mit den Restgeldern auszukommen ist.
Für den Dezember
ist nun ein aktueller Zwischenstand des Verfahrens zum European Energy Award®
in der Stadt Hagen vorgesehen. Bedingt durch folgende Besonderheiten hat sich
die Bestandsaufnahme und die Analyse der energetischen Ausgangslage der Stadt
Hagen verzögert:
- Die
Zusammensetzung des Energie-Teams hat sich in der Zwischenzeit in einigen
Bereichen geändert. Zuständige Personen haben in den Bereichen gewechselt.
- Bedingt
durch personelle Umstrukturierungen im Umweltamt mussten zusätzlich zur
Bearbeitung des Verfahrens am European Energy Award® bestimmte Tätigkeiten im
Rahmen der Bauleitplanung in der verantwortlichen Abteilung übernommen werden.
Allerdings
war das Ergebnis in der letzten Energie-Team-Sitzung Ende August 2009 soweit
zufriedenstellend, dass in den meisten Arbeitsbereichen genügend Angaben zur
Verfügung standen und einige Bereiche ein vollständiges Bild abgaben. In anderen
Bereichen sind größtenteils nur geringe Ergänzungen zu liefern. Dies konnte teilweise
bereits durch die Umweltverwaltung geschehen.
Der
Abschluss der Bestandsaufnahme und die Vervollständigung des Tools wurden bis
Ende November 2009 vorgenommen. Im Anschluss an die Präsentation der Ergebnisse
der Bestandsaufnahme im Umweltausschuss der Stadt Hagen wird ein Workshop zum
„Internen Audit“ erfolgen. Auf dieser Basis wird mit dem
Energie-Team das energiepolitische Arbeitsprogramm aufgestellt. Dieses Energiepolitische
Arbeitsprogramm soll in einer folgenden Ratssitzung vorgestellt und beschlossen
werden, um einen politisch abgestimmten Ausgangpunkt für die weitere Arbeit zu
erlangen. Unmittelbar daran schließt sich die Weiterleitung des Bericht und des
Excel-Tools, welches die Bestandsaufnahme dokumentiert, an den Fördergeber des
Forschungszentrums Jülich an.
Im Zertifizierungsverfahren des
European Energy Awards ® – Europäischer Energie Preis (eea®) folgt momentan
dieser nächste Schritt. Im Prozess zum eea® als Programm zur Qualifizierung und
Auszeichnung von Städten und Gemeinden, die durch den effizienten Umgang mit
Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern einen
Beitrag zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung leisten, soll ein
Energiepolisches Arbeitsprogramm erarbeitet werden. Dabei wird diskutiert,
welche Maßnahmen wünschenswert und nach deren Einschätzung für eine Umsetzung
im politischen Raum vorgeschlagen werden sollen. Natürlich gibt es bereits
jetzt Maßnahmen, die ohne große finanzielle Aufwendungen und ohne politische
Beschlüsse eingeführt werden können. In jedem Fall sollen die für die Stadt
Hagen wesentlichen Maßnahmen jedes Handlungsfeldes herausgearbeitet werden.
Die Ergebnisse werden in der
Umweltverwaltung gesammelt und in einem gemeinsamen Termin im Januar 2010, der
durch den Gutachter begleitet werden kann, besprochen.
Mithilfe des Instrumentes des European Energy Awards®
kann der 20-Punkte-Beschluss weiter
konkretisiert werden.
Mit dem
Ratsbeschluss als Grundlage und dem Programm des European Energy Awards® sind
eine Analyse und ein umsetzungsorientiertes Arbeitsprogramm zu erwarten. In
vielen Handlungsbereichen könnten Maßnahmen aufzeigt werden, die umgesetzt zu
Energieeinsparungen und Kostenentlastungen führen könnten.
