Beschlussvorlage - 0894/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Fahrbahn und Straßenentwässerung in der Dickenbruchstraße von Kipper- bis Stolzestraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.12.2009
|
Beschlussvorschlag
Die Erneuerung der Fahrbahn und Straßenentwässerung erfolgt nach dem in
der Vorlage vom 09.07.2009 Drucksachen-Nr. 0601/2009 dargestellten Ausbauumfang
und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbaulageplan. Das beschlossene
Grünkonzept wird umgesetzt, indem maßnahmebedingt zu fällende Bäume durch
Neupflanzungen an geeigneter Stelle ersetzt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Beschluss der BV
Haspe vom 01.10.2009 steht im Widerspruch zum Ratsbeschluss vom 22.06.2006 und
kann daher nicht umgesetzt werden. Eine Fahrbahnbreite von 7,00 m ist aus
straßenbau- und verkehrstechnischer Sicht erforderlich. Das Grünkonzept wird im
Zuge der Maßnahme umgesetzt soweit vorhandene Bäume gefällt werden müssen.
Begründung
Der Beschluss der BV Haspe
vom 01.10.2009, die Dickenbruchstraße nur in einer Breite von 5,00 m auszubauen
und ein Grünkonzept in die Neuplanung einzubeziehen, steht im Widerspruch zum Ratsbeschluss
vom 22.06.2006 und kann daher nicht umgesetzt werden.
Bei reinen Straßenwiederherstellungsmaßnahmen,
die unter diesen Ratsbeschluss fallen, sind planerische Gestaltungsspielräume
ausgeschlossen, weil nur der vorhandene Bestand erneuert werden soll. Aus
diesem Grund sieht der Beschluss auch lediglich eine Informationsveranstaltung für die Anlieger
über Ausmaß und Dauer der Maßnahme vor.
Im Gegensatz hierzu finden
bei kompletten Neubaumaßnahmen (u. a. Friedrichstraße) Bürgeranhörungen statt, wobei dort
vorgebrachte Anregungen und Bedenken ggf. in der jeweiligen Ausbauplanung
Berücksichtigung finden und hierüber abschließend in der zuständigen
Bezirksvertretung entschieden wird.
Der Ausbau der Fahrbahn der
Dickenbruchstraße in einer Breite von 5,00 m ist darüber hinaus aus straßenbau-
und verkehrstechnischer Sicht abzulehnen.
Nach der aktuellen Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
ist das Mindestmaß bei Begegnungsverkehr Bus/Bus, der hier nicht auszuschließen ist, in der
Regel 6,50 m. Diese Breite wird auch von der Hagener Straßenbahn gefordert und
ist prinzipiell ebenfalls für Begegnungsverkehr von LKW und anderen
Großfahrzeugen erforderlich. Eine Unterschreitung dieser Regelbreite ist auch
bei verminderter Geschwindigkeit (30er-Zone) abzulehnen, da die
Dickenbruchstraße wegen ihrer Länge und der nicht vorhandenen
Ausweichmöglichkeiten dieses nicht zulässt.
Insofern ist auch die
Anlegung eines 2 m breiten Parksteifens - wie in der Sitzung der
Bezirksvertretung am 20.08.2009 diskutiert - nicht realisierbar und darüber
hinaus wegen der Haushaltslage der Stadt nach § 82 GO unzulässig.
Der Ratsbeschluss vom
22.06.2006 beinhaltet ferner den Auftrag an die Verwaltung, Baumaßnahmen im
Straßenraum zwischen den Maßnahmenträgern zu koordinieren, um Einspareffekte
für alle Beteiligten und gleichzeitig unter dem Blickwinkel der
Haushaltskonsolidierung Beitragseinnahmen nach § 8 KAG zu erzielen. Die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG ist im Übrigen eine gesetzliche Verpflichtung,
soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen - wie bei der Dickenbruchstraße -
erfüllt sind. Bei einer Verringerung der Fahrbahnbreite von 7,00 m auf 5,00 m
würde zudem eine verkehrstechnische Verschlechterung eintreten mit der Folge,
dass keine Beiträge nach § 8 KAG erhoben werden können. Bei dem Abschnitt der
Dickenbruchstraße beträgt der Bruttoaufwand der Stadt 128.700,00 €. Nach Abzug der
Anliegerbeiträge gem. § 8 KAG in Höhe von 91.480,00 € verbleibt ein
städt. Eigenanteil von 37.220,00 €. Mit diesem relativ geringen
Eigenanteil erhält die Stadt eine auf Dauer von mehr als 25 Jahren intakte
Fahrbahn ohne nennenswerten weiteren Unterhaltungsaufwand. Der bei einem
Nichtausbau anfallende Unterhaltungsaufwand würde den Eigenanteil für die geplante
Erneuerung innerhalb eines
Zeitraumes von 25 Jahren bei Weitem überschreiten. Der Grundsatzbeschluss des
Rates vom 22.06.2006 bezieht sich auf alle derartigen Maßnahmen im gesamten
Stadtgebiet. Dementsprechend koordinierte Straßenerneuerungsmaßnahmen wurden
bereits in der BV Hohenlimburg und der BV Hagen-Nord beschlossen. Da die SEH
und insbesondere die SEWAG dringend ihre Leitungsnetze erneuern und somit
ohnehin den Straßenabschnitt aufnehmen müssen, wird gebeten, der Erneuerung auf
der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 09.07.2009, Drucksachen-Nr. 0601/2009
zuzustimmen. Es wird zugesichert, dass das bereits beschlossene Grünkonzept im
Zuge der Maßnahme insoweit umgesetzt wird, als dass maßnahmebedingt zu fällende
Bäume durch Neupflanzungen an geeigneter Stelle entsprechend der Zielplanung
gemäß der Verwaltungsvorlage vom 24.01.2007
Drucksachen-Nr. 0072/2007 ersetzt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
|||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
|||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
|||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
|
,
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
|||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
||||||||
|
4) Folgekosten |
|
||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
||||||||||||||
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
0,00€ |
||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
Die getätigten
Investitionen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten zu
aktivieren. Die vereinnahmten Beiträge gemäß § 8 KAG werden passiviert und
analog zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst (siehe „Bilanzielle
Auswirkungen“ in Vorlage 0601/2009). Die
Umsetzung des Grünkonzeptes ist den Anschaffungs- und Herstellungskosten der
Straße zuzuordnen. |
|||||||||||||||
