Beschlussvorlage - 0894/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Erneuerung der Fahrbahn und Straßenentwässerung erfolgt nach dem in der Vorlage vom 09.07.2009 Drucksachen-Nr. 0601/2009 dargestellten Ausbauumfang und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbaulageplan. Das beschlossene Grünkonzept wird umgesetzt, indem maßnahmebedingt zu fällende Bäume durch Neupflanzungen an geeigneter Stelle ersetzt werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Beschluss der BV Haspe vom 01.10.2009 steht im Widerspruch zum Ratsbeschluss vom 22.06.2006 und kann daher nicht umgesetzt werden. Eine Fahrbahnbreite von 7,00 m ist aus straßenbau- und verkehrstechnischer Sicht erforderlich. Das Grünkonzept wird im Zuge der Maßnahme umgesetzt soweit vorhandene Bäume gefällt werden müssen.

 

Begründung

 

Der Beschluss der BV Haspe vom 01.10.2009, die Dickenbruchstraße nur in einer Breite von 5,00 m auszubauen und ein Grünkonzept in die Neuplanung einzubeziehen, steht im Widerspruch zum Ratsbeschluss vom 22.06.2006 und kann daher nicht umgesetzt werden.

Bei reinen Straßenwiederherstellungsmaßnahmen, die unter diesen Ratsbeschluss fallen, sind planerische Gestaltungsspielräume ausgeschlossen, weil nur der vorhandene Bestand erneuert werden soll. Aus diesem Grund sieht der Beschluss auch lediglich eine  Informationsveranstaltung für die Anlieger über Ausmaß und Dauer der Maßnahme vor.

 

Im Gegensatz hierzu finden bei kompletten Neubaumaßnahmen (u. a. Friedrichstraße)  Bürgeranhörungen statt, wobei dort vorgebrachte Anregungen und Bedenken ggf. in der jeweiligen Ausbauplanung Berücksichtigung finden und hierüber abschließend in der zuständigen Bezirksvertretung entschieden wird.

Der Ausbau der Fahrbahn der Dickenbruchstraße in einer Breite von 5,00 m ist darüber hinaus aus straßenbau- und verkehrstechnischer Sicht abzulehnen.  Nach der aktuellen Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) ist das Mindestmaß bei Begegnungsverkehr Bus/Bus,  der hier nicht auszuschließen ist, in der Regel 6,50 m. Diese Breite wird auch von der Hagener Straßenbahn gefordert und ist prinzipiell ebenfalls für Begegnungsverkehr von LKW und anderen Großfahrzeugen erforderlich. Eine Unterschreitung dieser Regelbreite ist auch bei verminderter Geschwindigkeit (30er-Zone) abzulehnen, da die Dickenbruchstraße wegen ihrer Länge und der nicht vorhandenen Ausweichmöglichkeiten dieses nicht zulässt.

Insofern ist auch die Anlegung eines 2 m breiten Parksteifens - wie in der Sitzung der Bezirksvertretung am 20.08.2009 diskutiert - nicht realisierbar und darüber hinaus wegen der Haushaltslage der Stadt nach § 82 GO unzulässig.

 

Der Ratsbeschluss vom 22.06.2006 beinhaltet ferner den Auftrag an die Verwaltung, Baumaßnahmen im Straßenraum zwischen den Maßnahmenträgern zu koordinieren, um Einspareffekte für alle Beteiligten und gleichzeitig unter dem Blickwinkel der Haushaltskonsolidierung Beitragseinnahmen nach § 8 KAG zu erzielen. Die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG ist im Übrigen eine gesetzliche Verpflichtung, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen - wie bei der Dickenbruchstraße - erfüllt sind. Bei einer Verringerung der Fahrbahnbreite von 7,00 m auf 5,00 m würde zudem eine verkehrstechnische Verschlechterung eintreten mit der Folge, dass keine Beiträge nach § 8 KAG erhoben werden können. Bei dem Abschnitt der Dickenbruchstraße beträgt der Bruttoaufwand der Stadt  128.700,00 €. Nach Abzug der Anliegerbeiträge gem. § 8 KAG in Höhe von 91.480,00 € verbleibt ein städt. Eigenanteil von 37.220,00 €. Mit diesem relativ geringen Eigenanteil erhält die Stadt eine auf Dauer von mehr als 25 Jahren intakte Fahrbahn ohne nennenswerten weiteren Unterhaltungsaufwand. Der bei einem Nichtausbau anfallende Unterhaltungsaufwand würde den Eigenanteil für die geplante

Erneuerung innerhalb eines Zeitraumes von 25 Jahren bei Weitem überschreiten. Der Grundsatzbeschluss des Rates vom 22.06.2006 bezieht sich auf alle derartigen Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet. Dementsprechend koordinierte Straßenerneuerungsmaßnahmen wurden bereits in der BV Hohenlimburg und der BV Hagen-Nord beschlossen. Da die SEH und insbesondere die SEWAG dringend ihre Leitungsnetze erneuern und somit ohnehin den Straßenabschnitt aufnehmen müssen, wird gebeten, der Erneuerung auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage vom 09.07.2009, Drucksachen-Nr. 0601/2009 zuzustimmen. Es wird zugesichert, dass das bereits beschlossene Grünkonzept im Zuge der Maßnahme insoweit umgesetzt wird, als dass maßnahmebedingt zu fällende Bäume durch Neupflanzungen an geeigneter Stelle entsprechend der Zielplanung gemäß der Verwaltungsvorlage vom 24.01.2007  Drucksachen-Nr. 0072/2007 ersetzt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die getätigten Investitionen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. Die vereinnahmten Beiträge gemäß § 8 KAG werden passiviert und analog zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst (siehe „Bilanzielle Auswirkungen“ in Vorlage 0601/2009).

Die Umsetzung des Grünkonzeptes ist den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Straße zuzuordnen.

 

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Beschlüsse

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10.12.2009 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen