Mitteilung - 0883/2009

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

Dem Bauordnungsamt liegt ein Antrag auf Umsetzung eines Carports auf dem Grundstück Haenelstr. 50 vor.

 

 

Begründung

Das o.g. Grundstück befindet sich im Bereich des B-Plans Nr. 23/77 (329) Sanierung Haspe-Ortskern zwischen Haenelstr. und Corbacher Str., rechtskräftig 10.11.1982. Das Carport ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche geplant. Stellplätze und Garagen sind hier ausgeschlossen. Die Umsetzung des Carports verbessert jedoch die Situation der Nachbarn, da die Beeinträchtigung durch in die Fenster scheinende Scheinwerfer abgemindert wird. Beidseitig und im weiteren Verlauf der Straße werden die Festsetzungen des B-Plans von den Nachbarn nicht eingehalten. Daher soll von dieser Festsetzung des B-Plans befreit werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2009 - Bezirksvertretung Haspe