Beschlussvorlage - 0761/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbruch des städt. Gebäudes Grünstr. 40 (ehemaliges Toilettengebäude im Stadtgarten)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Angela Thomas
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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02.02.2010
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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11.03.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Nach der fristlosen
Kündigung eines Mietverhältnisses über das Gebäude Grünstr. 40, welches sich im
Stadtgarten neben einem Spielplatz befindet, steht das Gebäude leer. Das
Gebäude befindet sich derzeit in keinem vermietbaren Zustand. Hierzu müssten
erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet werden, die sich mittelfristig durch
eine Vermietung nicht refinanzieren würden. Aus diesem Grund schlägt die
Verwaltung den Abbruch des Gebäudes vor.
Begründung
Das Gebäude Grünstr.
40, welches sich im Stadtgarten oberhalb des Allgemeinen Krankenhauses neben
einem Spielplatz befindet, wurde im Jahr 1952 als Toiletten-gebäude errichtet.
Nachdem diese Nutzung aufgegeben wurde, stand es dem damaligen Grünflächenamt
als Betriebsunterkunft zur Verfügung.
Weil 67 keine
Verwendung mehr für dieses Gebäude hatte, wurde 2005 ein Mietvertrag über das
Gebäude abgeschlossen. Dieser Vertrag sah vor, dass der Mieter das Gebäude auf
seine Kosten zu einem Kiosk umbaut und als Gegenleistung dafür 10 Jahre
mietfrei nutzen darf. Da der Mieter seiner Umbauverpflichtung jedoch nicht nachgekommen
ist, sah sich die Verwaltung gezwungen, das Mietverhältnis im April 2008
fristlos zu kündigen. Im April 2009 wurde das Gebäude vom Gerichtsvollzieher
geräumt und steht seitdem leer. Da der ehemalige Mieter mit den geplanten
Umbauarbeiten begonnen, diese aber nicht fertig gestellt hat, befindet sich das
Gebäude in keinem vermietbaren Zustand. Hierzu müssten erhebliche finanzielle
Mittel aufgewendet werden, die sich mittelfristig durch eine Vermietung nicht
refinanzieren lassen. Dabei ist zu bedenken, dass das Gebäude lediglich über
eine Bruttogrundfläche von 48 qm verfügt. Außerdem ist nur in den Sommermonaten
mit einer nennenswerten Anzahl von Besuchern im Stadtgarten zu rechnen, die als
potentielle Kunden eines Kiosks infrage kommen. Aus diesem Grund ist eine
Herrichtung des Gebäudes weder für die Stadt noch für einen Mieter rentabel. Eine
andere private Nutzung des Gebäudes scheidet aus mehreren Gründen wie z.B. der
Lage des Gebäudes inmitten des Stadtgartens und der geringen Fläche aus. Da es keine
sinnvolle Verwendung für dieses Gebäude mehr gibt, bleibt letztlich nur der
Abbruch.
Die Gebäudewirtschaft
Hagen – GWH hat die Kosten für den Abbruch des Gebäudes mit 32.000,-
€ angegeben. Darin enthalten sind Kosten in Höhe von ca. 6.400,- €
für einen neuen Stromanschluss der Pumpe
des Stadtgartenteiches, welche bisher über den Stromanschluss des Gebäudes
Grünstr. 40 versorgt wird. Um Folgekosten für eine Sicherung des Gebäudes zu
sparen, schlägt die Verwaltung den Abbruch des Gebäudes vor.
Die Durchführung der
Maßnahme ist für 2010 vorgesehen. Die Kosten sollen im Rahmen der Aufstellung
des Hausplanes 2010 veranschlagt werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
33.333,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
33.333,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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, Teilfinanzstelle |
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Jahr |
Lfd. Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
11.23 |
Produktgrp. |
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Aufwandsart |
521120 547100 |
Produkt: |
1.11.23.08 |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Das
Gebäude hat einen Restbuchwert in Höhe von 1.333 €. Durch den Abriss
entsteht in gleicher Höhe ein Aufwand. |
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02.02.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Das städtische Gebäude Grünstr. 40 (ehemaliges
Toilettengebäude im Stadtgarten) soll -so
kostengünstig wie möglich- abgebrochen werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Finanzierung sicherzustellen.
Dieser Beschluss wird bis zum 31.10.2010 ausgeführt.
11.03.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Das städtische Gebäude Grünstr. 40 (ehemaliges
Toilettengebäude im Stadtgarten) soll -
so kostengünstig, wie möglich - abgebrochen werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Finanzierung sicherzustellen.
Dieser Beschluss wird bis zum 31.10.2010 ausgeführt.