Beschlussvorlage - 0761/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das städtische Gebäude Grünstr. 40 (ehemaliges Toilettengebäude im Stadtgarten) soll abgebrochen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung sicherzustellen.

 

Dieser Beschluss wird bis zum 31.10.2010 ausgeführt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses über das Gebäude Grünstr. 40, welches sich im Stadtgarten neben einem Spielplatz befindet, steht das Gebäude leer. Das Gebäude befindet sich derzeit in keinem vermietbaren Zustand. Hierzu müssten erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet werden, die sich mittelfristig durch eine Vermietung nicht refinanzieren würden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung den Abbruch des Gebäudes vor.

 

Begründung

 

Das Gebäude Grünstr. 40, welches sich im Stadtgarten oberhalb des Allgemeinen Krankenhauses neben einem Spielplatz befindet, wurde im Jahr 1952 als Toiletten-gebäude errichtet. Nachdem diese Nutzung aufgegeben wurde, stand es dem damaligen Grünflächenamt als Betriebsunterkunft zur Verfügung.

 

Weil 67 keine Verwendung mehr für dieses Gebäude hatte, wurde 2005 ein Mietvertrag über das Gebäude abgeschlossen. Dieser Vertrag sah vor, dass der Mieter das Gebäude auf seine Kosten zu einem Kiosk umbaut und als Gegenleistung dafür 10 Jahre mietfrei nutzen darf. Da der Mieter seiner Umbauverpflichtung jedoch nicht nachgekommen ist, sah sich die Verwaltung gezwungen, das Mietverhältnis im April 2008 fristlos zu kündigen. Im April 2009 wurde das Gebäude vom Gerichtsvollzieher geräumt und steht seitdem leer. Da der ehemalige Mieter mit den geplanten Umbauarbeiten begonnen, diese aber nicht fertig gestellt hat, befindet sich das Gebäude in keinem vermietbaren Zustand. Hierzu müssten erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet werden, die sich mittelfristig durch eine Vermietung nicht refinanzieren lassen. Dabei ist zu bedenken, dass das Gebäude lediglich über eine Bruttogrundfläche von 48 qm verfügt. Außerdem ist nur in den Sommermonaten mit einer nennenswerten Anzahl von Besuchern im Stadtgarten zu rechnen, die als potentielle Kunden eines Kiosks infrage kommen. Aus diesem Grund ist eine Herrichtung des Gebäudes weder für die Stadt noch für einen Mieter rentabel. Eine andere private Nutzung des Gebäudes scheidet aus mehreren Gründen wie z.B. der Lage des Gebäudes inmitten des Stadtgartens und der geringen Fläche aus. Da es keine sinnvolle Verwendung für dieses Gebäude mehr gibt, bleibt letztlich nur der Abbruch.

 

Die Gebäudewirtschaft Hagen – GWH hat die Kosten für den Abbruch des Gebäudes mit 32.000,- € angegeben. Darin enthalten sind Kosten in Höhe von ca. 6.400,- € für  einen neuen Stromanschluss der Pumpe des Stadtgartenteiches, welche bisher über den Stromanschluss des Gebäudes Grünstr. 40 versorgt wird. Um Folgekosten für eine Sicherung des Gebäudes zu sparen, schlägt die Verwaltung den Abbruch des Gebäudes vor.

 

Die Durchführung der Maßnahme ist für 2010 vorgesehen. Die Kosten sollen im Rahmen der Aufstellung des Hausplanes 2010 veranschlagt werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

33.333,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

33.333,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

11.23

Produktgrp.

 

Aufwandsart

521120

547100

Produkt:

1.11.23.08

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Das Gebäude hat einen Restbuchwert in Höhe von 1.333 €. Durch den Abriss entsteht in gleicher Höhe ein Aufwand.

 

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Beschlüsse

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02.02.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das städtische Gebäude Grünstr. 40 (ehemaliges Toilettengebäude im Stadtgarten) soll -so kostengünstig wie möglich- abgebrochen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung sicherzustellen.

 

Dieser Beschluss wird bis zum 31.10.2010 ausgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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11.03.2010 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Das städtische Gebäude Grünstr. 40 (ehemaliges Toilettengebäude im Stadtgarten) soll - so kostengünstig, wie möglich - abgebrochen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung sicherzustellen.

 

Dieser Beschluss wird bis zum 31.10.2010 ausgeführt.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0