Beschlussvorlage - 1002/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Rechtsstreit VRR und Deutsche Bahn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.12.2009
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Der seit ca. zwei
Jahren schwelende Rechtsstreit zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und
der Deutschen Bahn AG über Schlechtleistungen und vorenthaltende Zahlungen wird
aller Voraussicht nach außergerichtlich beigelegt.
Begründung
In
2008 hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR den mit der Deutschen Bahn in 2004
abgeschlossenen und bis 2018 gültigen sogenannten großen SPNV-Vertrag einseitig
gekündigt und am 01.12.2008 fällige Zahlungen in Höhe von € 112 Mio. zurückgehalten.
Begründet wurde die Kündigung in erster Linie mit in 2007 detailliert
festgestellten nicht erfüllten Leistungen bei der Betreuung (Service und
Sicherheit) auf allen S-Bahn-Linien im VRR-Gebiet und damit einer
Pflichtverletzung i. S. von § 314 Abs. 1 BGB durch die Deutsche Bahn.
Die
Deutsche Bahn beantragte daraufhin Zwangsvollstreckung gegen den VRR. Das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte am 19.12.2008 in der Sache gegen den
VRR und beschied, der Verkehrsvertrag VRR/DB sei weiter zu erfüllen und die Kündigung
unwirksam, die einbehaltenen und vom VRR auf einem Sonderkonto hinterlegten
€ 112 Mio. seien zuzüglich Zinsen auszuzahlen. Nach Beschluss durch den
Verwaltungsrat des VRR wurde gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht
Münster eingelegt.
Ungeachtet
des Rechtsstreits bemühten sich VRR und Deutsche Bahn unter Beteiligung und
Moderation des NRW-Verkehrsministeriums, eine außergerichtliche Einigung zu
erzielen. Am 30.06.2009 haben die Streitparteien ein
„Eckpunktepapier“ unterzeichnet, auf dessen Grundlage zahlreiche
Verbesserungen im regionalen Schienen-Personen-Nahverkehr durch die Deutsche
Bahn vorgenommen werden sollen. Aus Sicht des VRR werden mit diesen
Vereinbarungen, die als Änderung und Ergänzung des SPNV-Vertrags aus 2004
festgeschrieben werden (rückwirkend gültig ab dem 01.01.2009), nicht erfüllte
Leistungen des Ursprungsvertrags ausgeglichen.
Die
Beteiligten beenden damit die anhängigen Rechtsstreitigkeiten: Die DB will auf
eine erneute Beantragung der Zwangsvollstreckung beim VG Gelsenkirchen verzichten,
der VRR wiederum die Berufung beim OVG zurückziehen bzw. aussetzen. Am
11.11.2009 stimmte der Verwaltungsrat des VRR der Umsetzung des ausgehandelten
Eckpunktepapiers zu.
Über
die Modalitäten der Auszahlung zurückgehaltener Ansprüche der DB an den VRR (s.
o.) wurden ebenfalls detaillierte Vereinbarungen ausgehandelt. Aus diesen
Vereinbarungen ergeben sich bis vorbehaltlich endgültiger rechtlicher Klärung
für die VRR - Mitgliedskommunen und -kreise keine zusätzlichen Belastungen im
Rahmen der SPNV-Verbandsumlage.
