Beschlussvorlage - 1002/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht über den Rechtsstreit VVR / DB zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der seit ca. zwei Jahren schwelende Rechtsstreit zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und der Deutschen Bahn AG über Schlechtleistungen und vorenthaltende Zahlungen wird aller Voraussicht nach außergerichtlich beigelegt.

 

Begründung

 

In 2008 hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR den mit der Deutschen Bahn in 2004 abgeschlossenen und bis 2018 gültigen sogenannten großen SPNV-Vertrag einseitig gekündigt und am 01.12.2008 fällige Zahlungen in Höhe von € 112 Mio. zurückgehalten. Begründet wurde die Kündigung in erster Linie mit in 2007 detailliert festgestellten nicht erfüllten Leistungen bei der Betreuung (Service und Sicherheit) auf allen S-Bahn-Linien im VRR-Gebiet und damit einer Pflichtverletzung i. S. von § 314 Abs. 1 BGB durch die Deutsche Bahn.

 

Die Deutsche Bahn beantragte daraufhin Zwangsvollstreckung gegen den VRR. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte am 19.12.2008 in der Sache gegen den VRR und beschied, der Verkehrsvertrag VRR/DB sei weiter zu erfüllen und die Kündigung unwirksam, die einbehaltenen und vom VRR auf einem Sonderkonto hinterlegten € 112 Mio. seien zuzüglich Zinsen auszuzahlen. Nach Beschluss durch den Verwaltungsrat des VRR wurde gegen das Urteil Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.

 

Ungeachtet des Rechtsstreits bemühten sich VRR und Deutsche Bahn unter Beteiligung und Moderation des NRW-Verkehrsministeriums, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Am 30.06.2009 haben die Streitparteien ein „Eckpunktepapier“ unterzeichnet, auf dessen Grundlage zahlreiche Verbesserungen im regionalen Schienen-Personen-Nahverkehr durch die Deutsche Bahn vorgenommen werden sollen. Aus Sicht des VRR werden mit diesen Vereinbarungen, die als Änderung und Ergänzung des SPNV-Vertrags aus 2004 festgeschrieben werden (rückwirkend gültig ab dem 01.01.2009), nicht erfüllte Leistungen des Ursprungsvertrags ausgeglichen.

 

Die Beteiligten beenden damit die anhängigen Rechtsstreitigkeiten: Die DB will auf eine erneute Beantragung der Zwangsvollstreckung beim VG Gelsenkirchen verzichten, der VRR wiederum die Berufung beim OVG zurückziehen bzw. aussetzen. Am 11.11.2009 stimmte der Verwaltungsrat des VRR der Umsetzung des ausgehandelten Eckpunktepapiers zu.

 

Über die Modalitäten der Auszahlung zurückgehaltener Ansprüche der DB an den VRR (s. o.) wurden ebenfalls detaillierte Vereinbarungen ausgehandelt. Aus diesen Vereinbarungen ergeben sich bis vorbehaltlich endgültiger rechtlicher Klärung für die VRR - Mitgliedskommunen und -kreise keine zusätzlichen Belastungen im Rahmen der SPNV-Verbandsumlage.

 

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Beschlüsse

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15.12.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen