Beschlussvorlage - 0939/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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15.12.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Ausführungen zur Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen werden zur
Kenntnis genommen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der Erkenntnisse und
Handlungsempfehlungen des Gutachtens Masterplan Wohnen tragfähige Strategien zu
entwickeln, um den Veränderungen des Wohnungsmarktes angemessen begegnen zu
können.
Im
ersten Quartal des Jahres 2010 wird die Verwaltung ein erstes Konzept hierzu
vorlegen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Städte in
Nordrhein-Westfalen unterliegen durch den demographischen Wandel einem hohen
Maß an Veränderung. Für die Kommunen erwächst daraus die Aufgabe, diese
Veränderungen zu analysieren, passende und tragfähige Strategien zu entwickeln
und diese zu implementieren.
Seit dem Jahr 2007
appelliert das Land an die Städte, sich mit ihrer konkreten Wohnungsmarktsituation
auseinander zu setzen und die Konsequenzen darzulegen.
Kommunale
Handlungskonzepte werden künftig Voraussetzung für Landesförderungen sein.
Die Stadt Hagen
verfolgt die Zielsetzung, von der Haltung des Ministeriums zu profitieren.
Ausgehend von einer
zielorientierten Grundlagenarbeit werden Strategien entwickelt, die zu einer
Ausdifferenzierung der Handlungsempfehlungen des Gutachtens Masterplan Wohnen
führen und sich als ein Instrument zur
Gestaltung des demographischen Wandels verstehen.
Begründung
Ausgangssituation
der Städte in Nordrhein-Westfalen
Die Städte in
Nordrhein-Westfalen sind geprägt durch stark differenzierte Märkte und höchst
unterschiedliche wohnungswirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die daraus
resultierenden Handlungsbedarfe klaffen dementsprechend weit auseinander.
Quartieren mit hohem Nachfragedruck stehen Bereiche mit Wohnungsleerständen und
einem Mangel an Investitionen gegenüber.
Ursächlich für die
Veränderungen der Wohnungsmärkte ist in einem hohen Maße der demographische
Wandel. Zahlreiche Kommunen in Nordrhein-Westfalen beklagen einen deutlichen
Bevölkerungsrückgang. Die Schlagworte „älter, weniger, bunter“
beschreiben den vielerorts festzustellenden Prozess, der durch Alterung,
Schrumpfung und Migration gekennzeichnet ist.
Für die Kommunen
stellt sich die Aufgabe, diese Veränderungen zu analysieren, passende und
tragfähige Strategien zu entwickeln und diese zu implementieren.
Für eine erfolgreiche
Soziale Wohnraumförderung ist es entscheidend, sich auf die komplexe Situation
auf dem Wohnungsmarkt angemessen und differenziert einzustellen.
Unter Bezug auf den
Landesdurchschnitt sind für die Zuordnung der Städte und Gemeinden vier
Kategorien gebildet worden, die sich auf den Förderbedarf erstrecken. Es wird
unterschieden nach hohem, überdurchschnittlichem, unterdurchschnittlichem und
niedrigem Bedarf. Demgegenüber steht die Förderintensität, die ein hohes,
überdurchschnittliches, unterdurchschnittliches und niedriges Kostenniveau
vorsieht.
Wohnraumförderung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Das
Wohnraumförderprogramm 2008 umfasste die Zusage des Landes über Darlehen in
Höhe von 948 Millionen Euro. Mit dieser Summe können mehr als 17.000
Wohneinheiten gefördert werden. Nach Aussage des zuständigen Bauministers hat
das Land damit flexibel auf die Nachfrage reagiert, so dass alle förderfähigen
Anträge bewilligt werden konnten.
Mit einer Erhöhung
des Volumens der Wohnungsbauförderung auf 950 Millionen Euro wird der im
Vorjahr begonnene Kurs in 2009 fortgesetzt. Damit sollen in den Jahren 2008 und
2009 Impulse zur Investition von insgesamt rund sechs Milliarden Euro gegeben
werden.
Das Land
Nordrhein-Westfalen will die Wohnraumförderung als einen wichtigen Beitrag zur
Unterstützung der Konjunktur verstanden wissen. Von der Bautätigkeit ausgehende
schnell wirkende Impulse sollen dazu beitragen, Arbeitsplätze überwiegend in
kleinen und mittleren Betrieben der Bauwirtschaft zu sichern.
Die Entscheidung
zugunsten neuer Gebietskulissen und eine deutliche regionale Differenzierung
sind wichtige Zielsetzungen.
Im Jahr 2009 besteht
ein besonderer Schwerpunkt in der Berücksichtigung der Klimaschutzthematik und
der Möglichkeit der Einsparung von Wohnnebenkosten.
Vorrangig wird es in
zahlreichen Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen um den Umbau des
bestehenden Wohnraumes gehen und weniger um Neubautätigkeit. Der Bauminister
setzt darauf, das Wohnangebot und –umfeld an neue architektonische,
technische und ökologische Standards anzupassen. Er sieht die Wohnraumförderung
als eine gesellschaftliche Verpflichtung und als einen Baustein der sozialen
Verantwortung gegenüber Menschen mit geringem Einkommen. Mit Hilfe der
Förderangebote sollen auch private Investitionen angeregt werden.
Strategien,
Konzepte und Offensiven
Die Kommunen sind
gefordert, steuernd in das Wohnungsmarktgeschehen einzugreifen, eine adäquate
Flächenmobilisierung zu betreiben und bezahlbare Grundstücke zur Verfügung zu
stellen. Es gilt, Wohninitiativen im innerstädtischen Raum zu fördern.
Im Jahr 2007 wurde
erstmalig an die Städte appelliert, sich mit ihrer konkreten
Wohnungsmarktsituation und den möglichen Perspektiven auseinander zu setzen und
die Konsequenzen darzulegen. Verschiedene positive Beispiele signalisieren dem
Land, dass der Ansatz als zielführend angesehen werden kann.
Kommunale
Handlungskonzepte werden künftig Voraussetzung für Landesförderungen sein. Seit
2009 werden wohnungswirtschaftliche Maßnahmen des Stadtumbaus nur noch
gefördert, wenn ein Handlungskonzept zugrunde liegt.
Die Handlungskonzepte,
die kommunalpolitisch abzustimmen sind und die Akteure der Wohnungswirtschaft
einzubeziehen haben, sollen Aussagen zur Wohnungsmarktlage und der sozialen
Wohnraumversorgung , der Wohnungsmarktentwicklung, Zielsetzung, Strategien und
der Position der Wohnungsanbieter vor Ort enthalten. Die regelmäßige
Aktualisierung eines Handlungskonzeptes stellt sicher, dass Entwicklungen und
Tendenzen zeitnah erkannt werden.
Das Vorhandensein eines Handlungskonzeptes eröffnet den
Kommunen die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem Land von den Vorgaben der
Förderrichtlinien abzuweichen, wenn dieses laut Handlungskonzept geboten
erscheint.
Die kontinuierliche
Zunahme des Anteils älterer Menschen ist kennzeichnend für die heutige
Gesellschaft. In den letzten Jahren hat sich auch der Aktivitätsradius der
älteren Bevölkerung gravierend verändert. Die Teilnahme am gesellschaftlichen
Leben ist vielen Seniorinnen und Senioren ein grundlegendes Bedürfnis.
Es ist in fast allen
Bereichen die Notwendigkeit erkannt worden, weiteren generationengerechten
Wohnraum zu schaffen. Indikatoren für generationengerechtes Wohnen sind
Barrierefreiheit innerhalb von Gebäuden und Wohnungen, zentrale Lage und gute
Infrastruktur, die Geschäfte des täglichen Bedarfs und Möglichkeiten der
medizinischen Versorgung in räumlicher Nähe umfasst.
Das Land
Nordrhein-Westfalen hat sich die Aufgabe gestellt, auch älteren Menschen mit
eher geringen finanziellen Möglichkeiten Zugang zu neuen Wohnformen zu
verschaffen. Es sollen weiterhin gemeinschaftliche Wohnprojekte,
Gruppenwohnungen mit ambulanter Betreuung und kleinere stationäre
Pflegeeinrichtungen gefördert werden, und zwar nicht nur für Seniorinnen und
Senioren, die finanziell gut gestellt sind.
Ein weiteres
wichtiges Ziel liegt darin, qualitätvolles Wohnen im Bestand für Familien zu
schaffen. Insbesondere bei gebrauchten Eigenheimen soll Wert darauf gelegt
werden, dass zukunftsfähige Wohnqualität entsteht.
Im Zuge des Programms
der Landesregierung „Teilhabe für Alle“, das für Menschen mit
Behinderungen angelegt ist, sind 60 Mio. € für die Umsetzung von
Wohnprojekten für Menschen mit Behinderungen innerhalb der Einkommensgrenzen
der sozialen Wohnraumförderung vorgesehen.
Die Klimaschutzthematik
erlangt in naher und ferner Zukunft eine immer größere Bedeutung. Vorrangig
sind dabei Energieeinsparung, Energiegewinnung und CO 2-Reduktion im Bestand.
Die Klimaoffensive ist Bestandteil des Wohnraumförderungsprogramms.
Beispiele aus
NRW-Kommunen
Duisburg: Quartiersentwicklung und Rückbau:
Nach dem Motto
„Weniger kann mehr sein“ ist in Duisburg ein gelungenes Modell
entwickelt worden, bei dem Land und
Kommune mit einem Wohnungsunternehmen
(Sahle Wohnen) erfolgreich zusammengearbeitet haben. Neben den Förderdarlehen,
die von Land und Stadt für Sanierung,
Modernisierung und für den Neubau zur Verfügung gestellt wurden, war für Sahle
Wohnen besonders das zuvor von der Stadt Duisburg erstellte Quartiersportfolio
hilfreich. Zusätzlich zur Standortanalyse von Sahle Wohnen ließ sich dadurch
eindeutig ausmachen, welche Bürger in bestimmten Bereichen leben und welche
Bedürfnisse in Bezug auf Wohnen bei ihnen gegeben sind. Untersuchungen
belegten, dass die Wohnungen z.B. in einer Siedlung der 70er Jahre kaum mehr zeitgemäß waren. Das Konzept der
70er-Jahre, das insbesondere große Wohnungen für Familien mit mehreren Kindern
vorsah, geht heute nicht mehr konform mit den Anforderungen der Mieter.
Sahle Wohnen unterzog
die komplette Wohnsiedlung daher einer umfassenden und tief greifenden
Sanierung und Modernisierung, wodurch z.B. der Energieverbrauch um ein Drittel
gesenkt werden konnte. Für ältere Bewohner wurde ein barrierefreier Zugang von
der Straße bis zur Wohnung geschaffen, große Wohnungen in singlegerechte
Wohneinheiten umgewandelt. Modernisierung und Abriss gingen bei dem Projekt
fast Hand in Hand.
Zur Auflockerung der
Wohnbebauung wurden drei achtstöckige Hochhäuser mit insgesamt 72 Wohnungen aus
dem bestehenden Ensemble herausgenommen. An Stelle eines dieser Häuser entsteht
gerade ein „Generationenhaus“. Dort sollen neben einem
Nachbarschaftstreff, Gemeinschafts- und Serviceräumen auch eine Pflegestation
mit insgesamt 20 Plätzen platziert werden.
Während der
Modernisierungsphase ist ein enger Kontakt zu den Mietern gewachsen. Die
Wünsche und Anregungen der Mieter sind aufgegriffen und zum Teil umgesetzt
worden. Die Freude am Wohnen ist bei den Mietern deutlich gestiegen.
Dortmund: Bestandsumbau und Standortaufwertung
Im Dortmunder
Stadtteil Wambel werden in diesem Jahr knapp 1.300 Wohnungen modernisiert.
Energieeffizienz sowie senioren- und familiengerechtes Wohnen stehen dabei im
Mittelpunkt. Es ist gemeinsam mit den Mietern ein integriertes Handlungskonzept
entwickelt worden. Die Neugestaltung der Fassaden und der Außenanlagen tragen
deutlich zur Aufwertung des Quartiers bei.
Als Beitrag zu einem
seniorengerechten Wohnen erhalten einige Gebäude durch Überbrückungsaufzüge
barrierefreie Hauszugänge und neue Eingangsbereiche sowie
Rollator-Abstellplätze in den Fluren.
Um dem Ansatz des
familiengerechten Wohnens Rechnung zu tragen, werden in einigen
Gebäudekomplexen Dachgeschossausbauten vorgenommen.
Gefördert wird das
Vorhaben durch Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen. Besonders die Konzeption
im energetischen Bereich wurde positiv aufgenommen. Den Mietern sollen künftig
die Erlöse aus der geplanten Photovoltaikanlage zugute kommen.
Hamm: Generationengerechte Wohnkonzepte
Die Stadt Hamm
reagiert auf den demographischen Wandel, indem zukunftsorientierte Wohnformen
entwickelt und angeboten werden. Mit architektonischer und
städteplanerischer Begleitung werden den
interessierten Bürgerinnen und Bürgern Wohnkonzepte unterbreitet, an deren
Entwicklung sie teilhaben und dazu inhaltlich beisteuern können. Der
gemeinschaftsfördernde Ansatz steht dabei im Vordergrund. Die Idee besteht
darin, dass aus vielen Wünschen, Bedürfnissen und finanziellen Voraussetzungen
ein Ganzes werden soll - zukunftsorientiert und nachhaltig.
Hagener
Perspektiven
Die Stadt Hagen
möchte durchaus von der Haltung des Ministeriums, welches ein kommunales
Handlungskonzept Wohnen ausdrücklich begrüßt, profitieren.
Im Auftrag der Stadt
Hagen und der Hagener Wohnungsunternehmen ist im Jahr 2006 das Gutachten
Masterplan Wohnen von dem Bochumer Institut für Wohnungswesen,
Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung InWis Forschung und
Beratung GmbH erstellt worden.
Die Stärken und
Schwächen des Hagener Wohnungsmarktes sind erkannt worden, so dass sich
Handlungsempfehlungen daraus ableiten ließen. Diese Handlungsempfehlungen
bedürfen noch der weiteren Differenzierung.
Um zu einem abgestimmten Handeln zu gelangen, ist es
notwendig, dass verschiedene Stellen innerhalb der Verwaltung intensiv mit dem
Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte, dem die Federführung
obliegt, zusammenarbeiten. Die Mitwirkung des Amtes des Oberbürgermeisters
– Ressort Statistik und
Stadtforschung – und der Fachbereiche Jugend und Soziales sowie
Stadtentwicklung und Stadtplanung ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.
Diese
ämterübergreifende Sichtweise ist ausdrücklich von den politischen Gremien
gewollt.
Die Entwicklung und Umsetzung
eines Handlungskonzeptes Wohnen kann nur mit Hilfe der Wohnungseigentümer, also
mit den Wohnungsunternehmen und den
privaten Wohnungseigentümern, erfolgen,
da diese maßgeblich für die Finanzierung der Maßnahmen verantwortlich sind. Die
Fördermittel des Landes leisten hier die erforderliche Hilfestellung, um die
Eigentümer deutlich zu entlasten. Die Bereitschaft der Eigentümer, tätig zu
werden, soll dadurch nachdrücklich erhöht werden.
Die Heterogenität der
Wohnungsmärkte in Hagen, in denen unterschiedlich strukturierte Wohnungsmärkte
aneinander grenzen, führt zu der Entscheidung, eine kleinräumige Vorgehensweise
zu wählen.
Eine zielorientierte
Grundlagenarbeit ist unerlässlich, wobei es wichtig ist, Ziele und Maßnahmen zu
quantifizieren. Damit wird eine Messlatte für die spätere Erfolgskontrolle
gebildet. Die regelmäßige Beobachtung des lokalen Wohnungsmarktes ist eine der
wesentlichen Voraussetzungen für die
angestrebte Zielerreichung.
Besondere
Schwerpunkte werden weiterhin die Schaffung seniorengerechter Wohnformen,
die Aufwertung und Anpassung von
Wohnbeständen im Quartier für Alleinstehende, Ältere und Familien, Abriss und
der Rückbau von nicht erhaltenswertem Wohnraum, die Konzeption innovativer Wohnformen, wie
z.B. Generationenwohnen und neue Formen für das Wohnen im Alter sowie die
Fortsetzung des Programms „100 Einfamilienhäuser“ sein.
