Beschlussvorlage - 0881/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbau und Energetische Sanierung des Büro- und Geschäftshauses Körnerstraße 25-27
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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01.12.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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15.12.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Der
Verwaltung liegt folgender Bauantrag vor:
Umbau
und Energetische Sanierung des Büro- und Geschäftshauses
Körnerstraße
25-27
Gemarkung
Hagen, Flur 42, Flurstücke 98,99,100.
AZ.:
1/63/BA/0074/09
Baugesuchskonferenz vom 15.10.09
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im
Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt.
Das Flurstück 98 liegt im
Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Nr. 8/86 Teil 1 (425)
„City“ u.a. mit der Festsetzung MK (Kerngebiet).
Die Flurstücke 99 und 100
liegen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/99
(506) „Neuordnung des Rathausbereiches“ u.a. mit der Festsetzung MK
(Kerngebiet).
Jetzige Situation:
Entlang der Straßenfront
verläuft im Erdgeschoss eine Arkade. Vor der Arkade sind Bushaltestellen
angeordnet.
Planung:
Geplant ist eine
Energetische Sanierung des Gebäudes und die Schließung der Fassade aus
Glaselementen (Wegfall der Arkaden).
In der o.g.
Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben
planungsrechtlich zugestimmt.
Das vorhaben führt zu
einer städtebaulichen Aufwertung des Bereiches Hohenzollernstraße/Körnerstraße.
Der Wegfall der Arkaden ist zu vertreten. Der Glasvorbau entspricht der
Gestaltung der neuen Nachbarbebauung.
Die Breite der
Bushaltestellen (nicht weniger als 5 m) ist auch ohne die Arkaden ausreichend dimensioniert. Die Stufen
entfallen.
Das geplante Vorhaben ist
grundsätzlich mit den Festsetzungen der beiden Bebauungspläne vereinbar. Die
Überbauung der Arkaden und der Verkehrsfläche berührt nicht die Grundzüge der Planung und
ist städtebaulich vertretbar.
Einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Gehrechte und des Leitungsrechtes wurde
ebenfalls in der o.g Baugesuchskonferenz zugestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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763 kB
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