Beschlussvorlage - 0818/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung des Sportplatzes "Loheplatz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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29.09.2009
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01.12.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.10.2009
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15.12.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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25.02.2010
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, weitere Planungen hinsichtlich der Flächenentwicklung Loheplatz und
Haßleyer Straße in Emst sowie zur Standortsuche für ein Feuerwehrgerätehaus und
eines Lebensmitteleinzelhandels als Quartierversorgungszentrum für den Bereich
Emst vorzunehmen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Verlagerung des
Sportplatzes „Loheplatz“
Begründung
A. Nachnutzung des Sportplatzes
„Loheplatz“
Planungsrecht
Der
aktuelle Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Grünfläche für
„Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ dar. Ein
rechtskräftiger Bebauungsplan existiert nicht.
Rahmenplanung
Zur Stärkung einer ausreichenden Nahversorgung für den Ortsteil
Emst wurde bereits vor einiger Zeit die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes am
Emster Marktplatz diskutiert. Dabei enthielt eine Variante den Vorschlag, den
Lebensmittelmarkt nördlich des Marktplatzes in der Pferdewiese anzulegen. Die
übrige Wiesenfläche südlich des Sportplatzes wurde als Wohngebiet mit
Einfamilienhäuser vorgesehen. Bei der Vorstellung in einer Bürgeranhörung stieß
diese Planung allerdings auf massiven Widerstand der Anwohner.
B. Anlage eines Sportplatzes an der Haßleyer Str. -
Erweiterung der Bezirkssportanlage Emst
Planungsrecht
Der
aktuelle Flächennutzungsplan stellt die Flächen beidseits der Haßleyer Straße
westlich der A 45 als öffentliche Grünflächen dar, was auch den Festsetzungen
der rechtsverbindlichen Bebauungspläne entspricht. Der Bebauungsplan Nr. 23/69
„Bezirkssportanlage Emst / Eppenhausen / Haßley“ setzt die
öffentliche Grünfläche nördlich der Haßleyer Straße zur Sportplatznutzung fest.
Z. Z. wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Der Bebauungsplan Nr.
13/62 „Emsterfeld III“ setzt
südlich der Haßleyer Straße eine Parkanlage fest mit Hochstämmigen Bäumen und
dichtem Strauchwerk zur Haßleyer Straße. Dort befinden sich momentan ein
Spielplatz und ein Bolzplatz.
FNP- Neuaufstellung
Im
Rahmen der FNP- Neuaufstellung wurden der Bezirksvertretung Mitte im Juni 2006
zwei alternative Planungsvarianten für die Flächen an der Haßleyerstraße
vorgestellt. (Bürgeranhörung am 21.08.2006, Beratungen BV-Mitte am 31.10.2006
und StEA am 07.11.2006).
Die
„Minimalvariante“ sieht für die Fläche nördlich der Haßleyer Straße
ein Feuerwehrgerätehaus vor und südlich der Haßleyer Straße einen
Einzelhandelsstandort neben dem vorhandenen Bolzplatz. Die Bebauungspläne
beiderseits der Straße müssten geändert werden.
In
der „Maximalvariante“ werden Feuerwehr und Einzelhandel
nebeneinander nördlich der Haßleyer Straße dargestellt. Hierbei ist die Fläche
für den Einzelhandel größer als in der zuvor genannten Variante. Auch hierfür
müsste der Bebauungsplan Nr. 23/69 geändert werden. Die Fläche südlich der
Haßleyer Straße bliebe frei (laut Bebauungsplan Nr. 13/62 öffentliche
Grünfläche).
Standort für ein Feuerwehrgerätehaus
Die
vom Rat der Stadt Hagen im Jahre 1997 beschlossene Neukonzeption für
Brandschutz, Rettungsdienst und Großschadenabwehr sieht die Unterbringung der
Löschgruppen Eilpe-Delstern, Eppenhausen und Holthausen in einem gemeinsamen
Feuerwehrgerätehaus im Bereich Emst in der Nähe der BAB 45, Ausfahrt Hagen-Süd
vor.
Auf
Vorschlag der SPD-Fraktion wurde in der Bezirksvertretung Mitte bereits am
06.09.2005 über den Standort für dieses Feuerwehrgerätehaus nördlich der
Haßleyerstraße zwischen der Bezirkssportanlage Emst und der A 45 ohne
Beschlussfassung diskutiert. Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz
unterstützt diesen Vorschlag.
Standort für Einzelhandel als
Quartierversorgungszentrum
Die Analyse des
Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hagen hat ein quantitatives Versorgungsdefizit
im Stadtteil Emst ergeben. Das Zentrum bietet keine ausreichende
Grundversorgung für die Bevölkerung, der vorhandene Lebensmittelmarkt
(Kaufpark) an der Karl-Ernst-Osthaus-Straße ist auch aus
betriebswirtschaftlicher Sicht langfristig kaum zu erhalten. Zur Stärkung einer
ausreichenden Nahversorgung wurde bereits vor einger Zeit die Ansiedlung eines
Lebensmittelmarktes am Emster Marktplatz diskutiert, stieß allerdings auf
massiven Widerstand der Anwohner. Somit wurde im Rahmen des
Einzelhandelskonzeptes der Bereich an der Haßleyer Straße als
Quartierversorgungszentrum definiert, wo sich der Kaufpark mit eingeschränkter
Stellplatzfläche und kleine Ladenlokale befinden. Die Fläche östlich dieses
Bereiches (wo sich der Bolzplatz befindet) wird als Ansiedlung für einen
Nahversorger empfohlen. Die gegenüber liegende Fläche nördlich der Haßleyer
Straße (die nun für die Verlagerung des Sportplatzes zur Diskussion steht) ist
als möglicher Standort ebenfalls untersucht worden. Die Möglichkeiten einer
städtebauliche Verknüpfung mit bestehenden Nutzungen sowie eine gute fußläufige
Erreichbarkeit ohne Überquerung der Haßleyer Straße führten allerdings zu einer
Empfehlung des Gutachters für den südlichen Standort. Dieser wurde somit
Bestandteil des vom Rat im Mai beschlossenen Einzelhandelskonzeptes. Gleichwohl
ist erkennbar, dass eine Ansiedlung des Einzelhandels hier nur möglich ist,
wenn eine für die benachbarte Wohnbebauung verträgliche Lösung (Verlagerung
Bolzplatz, Lärmschutz) erreicht werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein,
kommen die übrigen Standortalternativen (andere Seite der Haßleyer Straße und damit
in Konkurrenz zur geplanten Sportplatzverlagerung sowie Marktplatz Emst) wieder
in die Betrachtung.
C. Fazit
In die Überlegungen zur Verlagerung
des Lohesportplatzes an die Haßleyer Straße sind auch die Flächenansprüche für
eine Verbesserung der Einzelhandelsversorgung und die Standortsuche für das
Feuerwehrgerätehaus einzubeziehen.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die
unterschiedlichen Nutzungsansprüche in diesem Bereich durch eine Rahmenplanung
weiter zu untersuchen.

15.12.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen;
Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, zur nächsten Sitzung eine Vorlage zur
Problematik Loheplatz mit belastbaren Zahlen vorzulegen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |