Beschlussvorlage - 1023/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung der städtischen Vertreter in Aufsichtsgremien von Beteiligungsgesellschaften der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt hat sich am 26.06.2009 wesentliche Ziele des Berichts der Zukunftskommision zu Eigen gemacht. So soll im Bereich der städtischen Beteiligungsunternehmen ein Konsolidierungspotenzial von 21 Mio. € realisiert werden. Die vom Rat der Stadt in die Gremien der Beteiligungen entsandten Vertreter/innen werden vor diesem Hintergrund im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beauftragt, auf die Erreichung dieser Ziele hinzuwirken.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt sukzessive bis zum 31.12.2013.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die
gemeinsame Zukunftskommission aus Vertretern der Stadt Hagen und der Bezirksregierung
Arnsberg hat Konsolidierungsvorschläge erarbeitet und in einem Bericht vorgelegt.
Der Rat der Stadt Hagen hat diese im Wesentlichen in seiner Sitzung vom
26.06.2009 beschlossen.
Für
die Beteiligungsgesellschaften der Stadt soll hiernach der Saldo aus den Aufwendungen
für Beteiligen und den Erlösen durch Beteiligungen für den Haushalt der Stadt
Hagen von rd. -19,1 Mio. € im Jahr 2007 auf -1,5 Mio. € im Jahr
2012 gesenkt werden. Für das Jahr 2014 soll dann ein positiver Saldo von rd. 4.
Mio. € erreichbar sein.
Der
Beitrag der einzelnen Beteiligungen sieht danach wie folgt aus:
- Die Ausschüttung
der SEWAG an die HVG soll ab dem Jahr 2010 12,5 Mio. € betragen
(gegebenenfalls in Stufen).
- Die Ausschüttung
der HEB GmbH an die Stadt Hagen soll ab dem Jahr 2010 rd. 592.000 €
oder mehr betragen.
- Die Sparkasse Hagen
soll ab dem Jahr 2010 6 Mio.
€ an die Stadt Hagen ausschütten. Eine Steigerung auf 10 Mio.
€ wird angestrebt.
- Die SEH (AöR) soll
einen Konsolidierungsbeitrag von rd. 1 Mio. € leisten (Ausschüttung
plus Bürgschaftsprovisionen).
- Die an die HVG
gezahlten kapitalverstärkenden Beträge sollen im Jahr 2010 um 3,5 Mio.
€ auf 14,5 Mio. € gesenkt werde. Die Verzögerung bei der
Inbetriebnahme des Westfalenbades ist hierbei noch nicht berücksichtigt.
- Die Unterstützung
der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH soll für das Jahr 2010 auf 828.000
€ begrenzt werden. Dies steht unter dem Vorbehalt der vom Rat beschlossenen
Maßnahme einer Neuorganisation der Bereiche Wirtschaftsförderung,
Stadtmarketing, Hagen-Touristik und Stadtwerbung.
- Die Unterstützung
der Stadthallenbetriebs GmbH Hagen soll für das Jahr 2010 auf 500.000
€ eingefroren werden.
- Für die agentur
mark GmbH soll die Unterstützung durch die Stadt Hagen rd. 279.000 €
betragen.
- Die Freizeitschwerpunkt
Glörtalsperre GmbH erhält für die folgenden Jahre eine Unterstützung in
Höhe von rd. 8.200 €.
Die
hier nicht explizit benannten weiteren Beteiligungen sollen über eine möglichst
effektive Erfüllung ihres öffentlichen Zweckes Gewinne erzielen, um ihre
schwache Eigenkapitalbasis schrittweise zu verbessern. Gegebenenfalls mögliche
Ausschüttungen an die Stadt sind zu realisieren.
Die
städtischen Vertreter in den Aufsichtsgremien der Beteiligungsgesellschaften
tragen dazu bei, diese strategischen Ziele umzusetzen. Im Rahmen der kommunalpolitischen
Möglichkeiten (§ 113 GO NRW, Gesellschaftsverträge, Satzungen) verpflichtet der
Rat der Stadt Hagen die städtischen Vertreter in den Aufsichtgremien dazu, die
oben benannten Ziele mit Nachdruck zu verfolgen.
Die
Ziele sind jährlich zu überprüfen. Dem Rat ist entsprechend zu berichten.
