Beschlussvorlage - 1023/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt hat sich am 26.06.2009 wesentliche Ziele des Berichts der Zukunftskommision zu Eigen gemacht. So soll im Bereich der städtischen Beteiligungsunternehmen ein Konsolidierungspotenzial von 21 Mio. € realisiert werden. Die vom Rat der Stadt in die Gremien der Beteiligungen entsandten Vertreter/innen werden vor diesem Hintergrund im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beauftragt, auf die Erreichung dieser Ziele hinzuwirken.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt sukzessive bis zum 31.12.2013.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die gemeinsame Zukunftskommission aus Vertretern der Stadt Hagen und der Bezirksregierung Arnsberg hat Konsolidierungsvorschläge erarbeitet und in einem Bericht vorgelegt. Der Rat der Stadt Hagen hat diese im Wesentlichen in seiner Sitzung vom 26.06.2009 beschlossen.

 

Für die Beteiligungsgesellschaften der Stadt soll hiernach der Saldo aus den Aufwendungen für Beteiligen und den Erlösen durch Beteiligungen für den Haushalt der Stadt Hagen von rd. -19,1 Mio. € im Jahr 2007 auf -1,5 Mio. € im Jahr 2012 gesenkt werden. Für das Jahr 2014 soll dann ein positiver Saldo von rd. 4. Mio. € erreichbar sein.

 

Der Beitrag der einzelnen Beteiligungen sieht danach wie folgt aus:

 

  1. Die Ausschüttung der SEWAG an die HVG soll ab dem Jahr 2010  12,5 Mio. € betragen (gegebenenfalls in Stufen).
  2. Die Ausschüttung der HEB GmbH an die Stadt Hagen soll ab dem Jahr 2010 rd. 592.000 € oder mehr betragen.
  3. Die Sparkasse Hagen soll ab dem Jahr 2010  6 Mio. € an die Stadt Hagen ausschütten. Eine Steigerung auf 10 Mio. € wird angestrebt.
  4. Die SEH (AöR) soll einen Konsolidierungsbeitrag von rd. 1 Mio. € leisten (Ausschüttung plus Bürgschaftsprovisionen).
  5. Die an die HVG gezahlten kapitalverstärkenden Beträge sollen im Jahr 2010 um 3,5 Mio. € auf 14,5 Mio. € gesenkt werde. Die Verzögerung bei der Inbetriebnahme des Westfalenbades ist hierbei noch nicht berücksichtigt.
  6. Die Unterstützung der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH soll für das Jahr 2010 auf 828.000 € begrenzt werden. Dies steht unter dem Vorbehalt der vom Rat beschlossenen Maßnahme einer Neuorganisation der Bereiche Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing, Hagen-Touristik und Stadtwerbung.
  7. Die Unterstützung der Stadthallenbetriebs GmbH Hagen soll für das Jahr 2010 auf 500.000 € eingefroren werden.
  8. Für die agentur mark GmbH soll die Unterstützung durch die Stadt Hagen rd. 279.000 € betragen.
  9. Die Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH erhält für die folgenden Jahre eine Unterstützung in Höhe von rd. 8.200 €.

 

Die hier nicht explizit benannten weiteren Beteiligungen sollen über eine möglichst effektive Erfüllung ihres öffentlichen Zweckes Gewinne erzielen, um ihre schwache Eigenkapitalbasis schrittweise zu verbessern. Gegebenenfalls mögliche Ausschüttungen an die Stadt sind zu realisieren.

 

Die städtischen Vertreter in den Aufsichtsgremien der Beteiligungsgesellschaften tragen dazu bei, diese strategischen Ziele umzusetzen. Im Rahmen der kommunalpolitischen Möglichkeiten (§ 113 GO NRW, Gesellschaftsverträge, Satzungen) verpflichtet der Rat der Stadt Hagen die städtischen Vertreter in den Aufsichtgremien dazu, die oben benannten Ziele mit Nachdruck zu verfolgen.

 

Die Ziele sind jährlich zu überprüfen. Dem Rat ist entsprechend zu berichten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Ziel ist ein Konsolidierungsbeitrag von 21 Mio. € im Bereich der Beteiligungen.

 

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Beschlüsse

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03.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - vertagt