Beschlussvorlage - 1010/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung der Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für Arbeit Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen benennt
Herrn Jochen Gregull, Leiter der Zentralen Steuerung
als ordentliches Mitglied und
Herrn Volker Stockmann, Leiter des Zentralen Services und
Herrn Dr. Thomas Brauers, Leiter der Abteilung Service und Verwaltung des
Fachbereiches Jugend und Soziales
als stellvertretende Mitglieder
in den Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur für
Arbeit Hagen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Mit Schreiben vom
20.10.2009 teilt die Bezirksregierung Arnsberg mit, dass die Amtsdauer der
Mitglieder des Ausschusses für anzeigepflichtige Entlassungen bei der Agentur
für Arbeit am 30.06.2010 endet.
Der Ausschuss setzt
sich zu gleichen Teilen aus je zwei Vertretern der Arbeitnehmer, der
Arbeitgeber und der öffentlichen Körperschaften sowie jeweils 2 Stellvertretern
zusammen. Die endgültige Benennung der Mitglieder erfolgt durch den
Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit.
Vorschlagsberechtigt
für die Gruppe der öffentlichen Körperschaften sind die zum Bereich der Agentur
für Arbeit Hagen gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände = die kreisfreie
Stadt Hagen und der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Dabei werden die
Mitglieder zu gleichen Teilen von Hagen und dem EN gestellt, so dass auf die Stadt
Hagen ein ordentliches Mitglied und zwei Stellvertreter entfallen.
Dem Ausschuss
gehörten bisher Herr Jochen Gregull, Leiter der Zentralen Steuerung, als
ordentliches Mitglied und die Herren Volker Stockmann, Leiter des Zentralen
Services, und Dr. Thomas Brauers, Leiter der Abteilung Service und Verwaltung
des Fachbereiches Jugend und Soziales, als stellvertretende Mitglieder an.
Von der Verwaltung
wird eine Wiederwahl vorgeschlagen.
Der Agentur für
Arbeit ist eine Mitteilung über die Beachtung des § 4
Bundesgremienbesetzungsgesetz = Doppelbenennung (für jeden Sitz ist jeweils
eine Frau und ein Mann vorzuschlagen) und über die Gründe für die Abweichung zu
geben.
Der Rat der Stadt
Hagen wird gebeten, einen entsprechenden Beschluss gebeten.
