Beschlussvorlage - 0980/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Deutsche Städte Medien GmbHNachentsendung von Mitgliedern in den Beirat
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.12.2009
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17.12.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Nach
der Veräußerung der Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) an die Ströer Out-Of-Home
Medien AG wurde die regionale Ausrichtung der DSM beibehalten. Deshalb wurde im
Jahr 2005 ein örtlicher Beirat gebildet, der der DSM in den Bereichen Außenwerbung
bzw. Stadtmöblierung beratend zur Seite steht.
Die
Mitglieder des Beirates werden für fünf Jahre berufen, wobei die Amtszeit eines
Mitgliedes bei Ausscheiden aus seiner kommunalen Funktion endet.
Begründung
Zum
31.12.2003 wurden die Anteile der Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) an die
Ströer Out-Of-Home Media AG veräußert. In den größeren Städten unterhielt die
DSM Niederlassungen, die über örtliche Aufsichtsräte verfügten. Diese örtliche
Ausrichtung wurde auch nach der Veräußerung der Gesellschaft beibehalten. Daher
wurde auf Anregung der DSM im Jahr 2005 ein Beirat gebildet, der als Bindeglied
und Ratgeber zwischen den Wünschen und Bedürfnissen der Stadt Hagen und der DSM
fungieren soll.
Aufgabe
des örtlichen Beirates ist es, die DSM in den Bereichen Außenwerbung bzw.
Stadtmöblierung und deren Einfluss auf Stadtbild und Stadtgestaltung beratend
zur Seite zu stehen und im Interesse einer auch für die Bürger erfolgreichen
Gestaltung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen DSM und
Vertragsstädten zu beraten. Der Beirat soll auch bei Themen wie Private Public
Partnerships und städtische Kommunikation konsultiert werden. Aufgabe ist es
generell, einen partnerschaftlichen Dialog im Zusammenhang zwischen
Außenwerbung und Stadtgestaltung zu führen.
Der
Beirat tritt nach Bedarf zusammen, jedoch mindestens einmal jährlich. Die Beiratsmitglieder
erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung, jedoch eine pauschale Aufwandsentschädigung
pro Sitzung.
Die
Beiratsmitglieder werden für jeweils fünf Jahre berufen; wird die Bestellung
nicht widerrufen, verlängert sie sich um jeweils weitere fünf Jahre. Die
Amtszeit eines Mitgliedes endet unabhängig hiervon, wenn es aus seiner
kommunalen Funktion ausscheidet.
In
seiner Sitzung am 30.06.2005 hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen, die Herren
Thomas
Grothe (als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Markus
Hammer
Rüdiger
Ludwig
Tycho
Oberste-Berghaus
Christian
Peters
Dr.
Stephan Ramrath
in
den Beirat zu entsenden.
Die
Herren Markus Hammer, Tycho Oberste-Berghaus und Christian Peters sind nach der
Kommunalwahl am 30.08.2009 nicht mehr Mitglieder des Rates der Stadt Hagen, so
dass ihre Mitgliedschaft im Beirat automatisch beendet ist und eine
Nachentsendung zu erfolgen hat.
Nach
§ 50 Abs. 4 GO NRW ist das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW anzuwenden, wenn
der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen hat.
Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW wählen bei vorzeitigem
Ausscheiden die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher
das ausgeschiedene Mitglieder bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
