Beschlussvorlage - 0979/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A)      Der Rat der Stadt Hagen schlägt der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG die Wahl folgender Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn im Wege der Nachwahl in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates vor:

 

1.)

 

2.)

 

3.)

 

4.)

 

 

B)      Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der noch anzuberaumenden außerordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt, die unter Beschluss A) genannten Personen als Vertreter/innen der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG vorzuschlagen und diese im Wege der Nachwahl in die laufende Amtsperiode des Aufsichtsrates zu wählen.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.12.2009.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Durch die Kommunalwahl am 30.08.2009 sind einige Mitglieder des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG aus dem Rat der Stadt Hagen ausgeschieden, so dass eine Nachwahl in die laufenden Amtsperiode des Aufsichtsrates erforderlich ist. Hierzu ist eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, für die ein/e Vertreter/in zu benennen ist.

 

 

Begründung

 

Zu A):

 

Nach der Kommunalwahl am 30.08.2009 sind einige Mitglieder des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG (HST) nicht mehr Mitglieder im Rat der Stadt Hagen. War für die Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes seine Zugehörigkeit zum Rat bestimmend, so endet nach § 9 Abs. 3 der Satzung der HST sein Amt mit dem Ausscheiden aus dem Rat. Daher ist eine Nachwahl erforderlich.

 

Z. Zt. sind folgende Personen Mitglieder im Aufsichtsrat:

 

Herr Thomas Grothe (als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

Herr Peter Asbeck

Herr Dr. Hans-Dieter Fischer

Herr Rüdiger Ludwig

Herr Michael Grzeschista

Herr Friedrich Silbersiepe

Frau Ursula Otting

Frau Ellen Neuhaus

Herr Markus Hammer

Herr Thomas Dreiski-Mousset

 

Aus dem Rat der Stadt Hagen sind folgende Mitglieder ausgeschieden, für die somit eine Nachwahl erforderlich ist:

Herr Peter Asbeck

Herr Thomas Dreiski-Mousset

Frau Ursula Otting

Herr Markus Hammer

 

Nach § 9 Abs. 1 der Satzung der HST besteht der Aufsichtsrat aus 15 Mitgliedern, von denen 10 auf Vorschlag der Stadt Hagen von der Hauptversammlung gewählt werden. Die übrigen fünf Mitglieder wählen die Arbeitnehmer.

 

Nach § 113 Abs. 1 GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu vertreten.

 

Nach § 113 Abs. 2 S. 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde im Aufsichtsrat. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW ist das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW anzuwenden, wenn der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen hat. Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW wählen bei vorzeitigem Ausscheiden die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglieder bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.

 

 

 

 

Zu B):

 

In die für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erforderliche Hauptversammlung der HST ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden. Dabei ist zu beachten, dass er/sie nicht Mitglied des Aufsichtsrates ist.

 

An der letzten Hauptversammlung am 10.11.2009 hat Frau Sybille Klos-Eckermann teilgenommen.

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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03.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen