Beschlussvorlage - 0967/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Nachgang zum Beschluss des Rates vom 5.11.2009 werden in den Wahlprüfungsausschuss gewählt:

 

 

ordentliches Mitglied:                                                 Stellvertreter:

 

……………………………….                                   …………………………………    

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt.

 

Begründung

 

Aufgrund der öffentlichen Beschlussvorlage vom 27.10.2009 (Drucksachennummer 0893/2009) hat der Rat in der Sitzung am 05.11.2009 den nach § 40 KWahlG i. V. m.    § 66 KWahlO vorgeschriebenen Wahlprüfungsausschuss gebildet. Der Wahlprüfungsausschuss besteht aufgrund der Regelung in § 1 Ziff. 11 der Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000 i. d. F. des 8. Nachtrages vom 22. März 2007 aus 15 Mitgliedern.

 

In der Sitzung am 05.11.2009 wurden anstelle der vorgesehenen 15 Mitglieder versehentlich nur 14  Mitglieder gewählt. Es ist daher erforderlich, dass ein weiteres Mitglied und dessen Stellvertreter(in) nachgewählt werden, damit der Wahlprüfungsausschuss ordnungsgemäß und vollständig besetzt ist.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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03.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen