Beschlussvorlage - 0932/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

________________________________________

 

als Delegierte/n in die außerordentliche Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas am 09.12.2009 in München zu entsenden.

 

Sie/ Er wird beauftragt,

 

a)     die Satzungsänderungen entsprechend den Empfehlungen des Präsidiums zu beschließen,

b)     die Wahlen der Mitglieder des Hauptausschusses vorzunehmen,

c)      über die weiteren Tagesordnungspunkte entsprechend den Empfehlungen des Präsidiums abzustimmen.

 

Alternativ wird beschlossen, die Stimmrechte der Stadt Hagen auf ein anderes Mitglied zu übertragen.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung dem RGRE mitgeteilt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadt Hagen kann 4 Stimmrechte auf der außerordentlichen Delegiertenversammlung des RGRE wahrnehmen. Diese können entweder auf bis zu einen Delegierten gebündelt oder auf ein anderes Mitglied übertragen werden.

 

Begründung

 

Die Stadt Hagen ist Mitglied der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).

 

Am 09.12.2009 findet in München, Alter Rathaussaal, Marienplatz, eine außerordentliche Delegiertenversammlung statt.

 

Hauptgegenstand ist die Entscheidung über eine Satzungsänderung. Die zur Änderung anstehenden Satzungsteile werden direkt dem Delegierten zugesandt.

 

Neben der Satzungsänderung soll „das Treffen genutzt werden, um die Diskussion zu einem europapolitischen Thema von kommunaler Bedeutung fortzuführen.“

 

Folgendes Programm ist vorgesehen:

 

10.30 Uhr: Eröffnung der außerordentlichen Delegiertenversammlung durch die Präsidentin der Deutschen Sektion des RGRE, Bärbel Dieckmann

Begrüßung durch Oberbürgermeister Christian Ude

 

Aussprache über die Satzungsänderungen und Annahme der Satzungsänderungen;

Vorstellung des neuen Modells der Geschäftsführung für die Deutsche Sektion des RGRE;

Wahl der Mitglieder des Hauptausschusses;

Konstituierende Sitzung des HA mit Wahl der Mitglieder des Präsidiums;

Übergabe der Urkunde über die Ehrenpräsidentschaft in der Deutschen Sektion des RGRE an Herrn Gerhard Gebauer

 

13.00 Uhr bis 14.30 Uhr Mittagspause

 

14.30 Uhr bis 16.00 Uhr: Podiumsdiskussion „Die Europäische Union nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages – Erhält das Europäische Haus nunmehr ein kommunales Zimmer?“

Diskussion mit Vertretern der EU, des Bundes und der Länder

 

 

Aufgrund der Größenordnung kann die Stadt Hagen gem. § 8 Abs. 2 der Satzung 4 Delegierte in die Delegiertenversammlung entsenden. In der Versammlung hat jeder Delegierte eine Stimme. Mehrere Stimmrechte eines Mitgliedes können nach § 8 Abs. 6 auf bis zu einen Delegierten übertragen werden.

 

 

In den letzten Versammlungen wurden die Stimmrechte von Frau Regina Blania, Europabeauftragte der Stadt Hagen, wahrgenommen. Frau Blania kann jedoch an diesem Termin nicht teilnehmen.

 

Aus Kostengründen wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die 4 Stimmrechte von nur einem Delegierten wahrnehmen zu lassen. In diesem Zusammenhang wird zusätzlich auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, keine eigenen Delegierten zu der Versammlung zu entsenden und das Stimmrecht auf den Delegierten eines anderen Mitgliedes zu übertragen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

370,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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03.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Stimmrechte der Stadt Hagen werden auf ein anderes Mitglied übertragen.

Abstimmungsergebnis:

 

x

Einstimmig beschlossen