Beschlussvorlage - 0932/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Delegierten für die außerordentliche Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
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als Delegierte/n in die außerordentliche Delegiertenversammlung der
Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas am 09.12.2009 in
München zu entsenden.
Sie/ Er wird beauftragt,
a)
die
Satzungsänderungen entsprechend den Empfehlungen des Präsidiums zu beschließen,
b)
die Wahlen
der Mitglieder des Hauptausschusses vorzunehmen,
c)
über die
weiteren Tagesordnungspunkte entsprechend den Empfehlungen des Präsidiums
abzustimmen.
Alternativ wird beschlossen, die Stimmrechte der Stadt Hagen auf ein
anderes Mitglied zu übertragen.
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung dem RGRE mitgeteilt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadt Hagen kann
4 Stimmrechte auf der außerordentlichen Delegiertenversammlung des RGRE
wahrnehmen. Diese können entweder auf bis zu einen Delegierten gebündelt oder
auf ein anderes Mitglied übertragen werden.
Begründung
Die Stadt Hagen ist
Mitglied der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas
(RGRE).
Am 09.12.2009 findet
in München, Alter Rathaussaal, Marienplatz, eine außerordentliche
Delegiertenversammlung statt.
Hauptgegenstand ist
die Entscheidung über eine Satzungsänderung. Die zur Änderung anstehenden
Satzungsteile werden direkt dem Delegierten zugesandt.
Neben der Satzungsänderung
soll „das Treffen genutzt werden, um die Diskussion zu einem
europapolitischen Thema von kommunaler Bedeutung fortzuführen.“
Folgendes Programm
ist vorgesehen:
10.30 Uhr: Eröffnung
der außerordentlichen Delegiertenversammlung durch die Präsidentin der
Deutschen Sektion des RGRE, Bärbel Dieckmann
Begrüßung durch
Oberbürgermeister Christian Ude
Aussprache über die
Satzungsänderungen und Annahme der Satzungsänderungen;
Vorstellung des neuen
Modells der Geschäftsführung für die Deutsche Sektion des RGRE;
Wahl der Mitglieder
des Hauptausschusses;
Konstituierende
Sitzung des HA mit Wahl der Mitglieder des Präsidiums;
Übergabe der Urkunde
über die Ehrenpräsidentschaft in der Deutschen Sektion des RGRE an Herrn
Gerhard Gebauer
13.00 Uhr bis 14.30
Uhr Mittagspause
14.30 Uhr bis 16.00
Uhr: Podiumsdiskussion „Die Europäische Union nach Inkrafttreten des
Lissabon-Vertrages – Erhält das Europäische Haus nunmehr ein kommunales
Zimmer?“
Diskussion mit
Vertretern der EU, des Bundes und der Länder
Aufgrund der
Größenordnung kann die Stadt Hagen gem. § 8 Abs. 2 der Satzung 4 Delegierte in
die Delegiertenversammlung entsenden. In der Versammlung hat jeder Delegierte
eine Stimme. Mehrere Stimmrechte eines Mitgliedes können nach § 8 Abs. 6 auf
bis zu einen Delegierten übertragen werden.
In den letzten
Versammlungen wurden die Stimmrechte von Frau Regina Blania, Europabeauftragte
der Stadt Hagen, wahrgenommen. Frau Blania kann jedoch an diesem Termin nicht teilnehmen.
Aus Kostengründen
wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die 4 Stimmrechte von nur einem
Delegierten wahrnehmen zu lassen. In diesem Zusammenhang wird zusätzlich auf
die Möglichkeit aufmerksam gemacht, keine eigenen Delegierten zu der Versammlung
zu entsenden und das Stimmrecht auf den
Delegierten eines anderen Mitgliedes zu übertragen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
370,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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