Beschlussvorlage - 0911/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH (WFG) zu entsenden:

 

  1. Herrn Oberbürgermeister Jörg Dehm

 

  1. _____________________________________________________

 

  1. _____________________________________________________

 

  1. _____________________________________________________  

 

  1. _____________________________________________________

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2009.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Nach der am 30.08.2009 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH (WFG) erforderlich, da die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates abgelaufen ist.

 

Nach § 9 Abs 1 des Gesellschaftsvertrages der WFG besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Von der Stadt Hagen werden fünf Mitglieder entsandt, wovon einer der Oberbürgermeister sein muss. Die vier weiteren Mitglieder werden von dem Kreis der übrigen Gesellschafter gewählt und abberufen.

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 08.11.2004 wurden folgende Vertreter in den Aufsichtsrat der WFG entsandt:

 

  1. Herr Oberbürgermeister Peter Demnitz
  2. Herr Dr. Stephan Ramrath
  3. Herr Siegfried Feste
  4. Herr Dr. Fritz Helms
  5. Herr Dr. Klaus Fehske

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 14.05.2009 wurde Herr Arnd Corts für das ausgeschiedene Mitglied Dr. Fritz Helms in den Aufsichtsrat der WFG entsandt.

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der WFG erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten Verfahren.

 

Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch vier Sitze zu verteilen sind.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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03.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen