Beschlussvorlage - 0911/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern / Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH (WFG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.12.2009
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt, folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen in den Aufsichtsrat
der Wirtschaftsförderung Hagen GmbH (WFG) zu entsenden:
- Herrn Oberbürgermeister Jörg Dehm
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
Die Umsetzung der
Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach der am
30.08.2009 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der
Wirtschaftsförderung Hagen GmbH (WFG) erforderlich, da die Amtszeit des
derzeitigen Aufsichtsrates abgelaufen ist.
Nach § 9 Abs 1 des
Gesellschaftsvertrages der WFG besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern.
Von der Stadt Hagen werden fünf Mitglieder entsandt, wovon einer der
Oberbürgermeister sein muss. Die vier weiteren Mitglieder werden von dem Kreis
der übrigen Gesellschafter gewählt und abberufen.
Durch Beschluss des
Rates der Stadt Hagen vom 08.11.2004 wurden folgende Vertreter in den
Aufsichtsrat der WFG entsandt:
- Herr Oberbürgermeister Peter
Demnitz
- Herr Dr. Stephan Ramrath
- Herr Siegfried Feste
- Herr Dr. Fritz Helms
- Herr Dr. Klaus Fehske
Durch Beschluss des
Rates der Stadt Hagen vom 14.05.2009 wurde Herr Arnd Corts für das
ausgeschiedene Mitglied Dr. Fritz Helms in den Aufsichtsrat der WFG entsandt.
Die Beschlussfassung über die zu
entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der WFG
erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten
Verfahren.
Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO
NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die
Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach
ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über
die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge
abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen
und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf
die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen
Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze
zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu
vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile
zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Auf die zu
verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den
Oberbürgermeister entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der
Ratsmitglieder noch vier Sitze zu verteilen sind.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
