Beschlussvorlage - 0909/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbHBeschluss des Gesellschafters zur Entsendung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH in die Aufsichtsräte der BSH Holding GmbH, HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH sowie der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
03.12.2009
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass im Wege
des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses durch den Oberbürgermeister gem. §
13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
folgende Beschlüsse gefasst werden:
1.
Die Hagener
Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
Werkhof gem. GmbH
Herrn Christoph Köther und
Herrn Markus Menzen
als Vertreter der HVG in die neue Amtsperiode des Aufsichtsrates der Beschäftigungs-
und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH.
2.
Die Hagener
Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH
Herrn Christoph Köther und
Herrn Markus Menzen
als Vertreter der HVG in die neue Amtsperiode des Aufsichtsrates der HaWeD Hagener
Werk- und Dienstleistungs-GmbH.
3.
Die Hagener
Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der BSH Holding GmbH
Herrn Christoph Köther und
Herrn Markus Menzen
als Vertreter der HVG in die neue Amtsperiode des Aufsichtsrates der BSH Holding
GmbH.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.12.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Auf Grundlage der
neuen Gesellschaftsverträge hat die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
(HVG) das Recht für die sich nunmehr aufgrund der Kommunalwahl neu
konstituierenden Aufsichtsräte der Beschäftigungs- und
Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und
Dienstleistungs-GmbH sowie der BSH Holding GmbH jeweils zwei
Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden.
Die Entsendung durch
die HVG bedarf jedoch nach § 13 Abs. 5 Nr. 12 des Gesellschaftsvertrages der
HVG zuvor noch einer entsprechenden Beschlussfassung durch die
Gesellschafterversammlung der HVG. Dies erfordert, dass die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin
der HVG zuvor einen entsprechenden Ratsbeschluss fasst, der eine Umsetzung
mittels eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses ermöglicht.
Da die Entsendung der
kommunalen Aufsichtsratsmitglieder in der Sitzung des Rates am 03.12.2009
stattfindet, ist es ebenfalls erforderlich, dass die Aufsichtsratsmitglieder
der HVG ebenfalls in dieser Sitzung über einen schriftlichen
Gesellschafterbeschluss in die Aufsichtsräte der oben genannten Gesellschaften
entsandt werden. So ist sichergestellt, dass die Aufsichtsräte gemäß den
Gesellschaftsverträgen besetzt werden können.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
