Beschlussvorlage - 0909/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses durch den Oberbürgermeister gem. § 13 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH folgende Beschlüsse gefasst werden:

 

 

1.        Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH
     Herrn Christoph Köther und
     Herrn Markus Menzen
als Vertreter der HVG in die neue Amtsperiode des Aufsichtsrates der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH.

 

2.        Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH
     Herrn Christoph Köther und
     Herrn Markus Menzen
als Vertreter der HVG in die neue Amtsperiode des Aufsichtsrates der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH.

 

3.        Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) entsendet auf Grundlage von § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der BSH Holding GmbH
     Herrn Christoph Köther und
     Herrn Markus Menzen
als Vertreter der HVG in die neue Amtsperiode des Aufsichtsrates der BSH Holding GmbH.

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.12.2009.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Auf Grundlage der neuen Gesellschaftsverträge hat die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) das Recht für die sich nunmehr aufgrund der Kommunalwahl neu konstituierenden Aufsichtsräte der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH sowie der BSH Holding GmbH jeweils zwei Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden.

 

Die Entsendung durch die HVG bedarf jedoch nach § 13 Abs. 5 Nr. 12 des Gesellschaftsvertrages der HVG zuvor noch einer entsprechenden Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der HVG. Dies erfordert, dass die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG zuvor einen entsprechenden Ratsbeschluss fasst, der eine Umsetzung mittels eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses ermöglicht.

 

Da die Entsendung der kommunalen Aufsichtsratsmitglieder in der Sitzung des Rates am 03.12.2009 stattfindet, ist es ebenfalls erforderlich, dass die Aufsichtsratsmitglieder der HVG ebenfalls in dieser Sitzung über einen schriftlichen Gesellschafterbeschluss in die Aufsichtsräte der oben genannten Gesellschaften entsandt werden. So ist sichergestellt, dass die Aufsichtsräte gemäß den Gesellschaftsverträgen besetzt werden können.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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03.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen