Beschlussvorlage - 0906/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen wählt in den Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Hagen (AöR):

 

    

als ordentliche Mitglieder:               als stellvertretende Mitglieder:

 

  1. _________________________      _________________________

 

  1. _________________________      _________________________

 

  1. _________________________      _________________________

 

  1. _________________________      _________________________

 

  1. _________________________      _________________________

 

  1. _________________________      _________________________

 

  1. _________________________      _________________________

 

  1. _________________________      _________________________

 

  1. _________________________      _________________________

 

 

als Vertreter der Beschäftigten:       Stellvertreter/in:

 

 

  1. _________________________      _________________________

 

  1. _________________________      _________________________

 

  1. _________________________      _________________________

 

  1. _________________________      _________________________

 

  1. _________________________      _________________________

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2009.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Nach der am 30.08.2009 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen (AöR) erforderlich, da die Amtszeit des derzeitigen Verwaltungsrates abgelaufen ist.

 

Nach § 6 Abs. 1 der Satzung der Stadtentwässerung Hagen (AöR)  besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und 14 übrigen Mitgliedern. Für die übrigen Mitglieder bestellt der Rat stellvertretende Mitglieder.

 

§ 6 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der Stadtentwässerung Hagen (AöR) regelt ferner, dass sich der Vorsitz und die Zusammensetzung des Verwaltungsrates sowie die Wahlzeit der Mitglieder im Übrigen nach § 114a Abs. 8 GO NRW bestimmen, mit der Maßgabe, dass bei Verhinderung des Vorsitzenden der Oberbürgermeister der Stadt Hagen dessen Rechte wahrnimmt.

 

Nach § 114a Abs. 8 GO NRW führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz des Verwaltungsrates, zu dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Die SEH ist dem Bereich des Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zugeordnet.

 

Fünf der übrigen Mitglieder wählt der Rat aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten des Kommunalunternehmens, der mindestens 10 wählbare Personen benennt.

 

In die Vorschlagsliste wurden aufgenommen:

 

1.         Günter Brandau

 

2.         Maximilian Reineke

 

3.         Jutta Schüler

 

4.         Dirk Lange

 

5.         Andreas Gleim

 

6.         Karin Flüshöh

 

7.         Stefan Arnold

 

8.         Roland Kirchhoff

 

9.         Frank Brockhaus

 

10.       Wolfgang Lehmann

 

 

Zurzeit ist die Stadt Hagen im Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Hagen (AöR) mit folgenden Personen vertreten:

 

Ordentliche Mitglieder:                                   Stellvertretende Mitglieder:

 

Frau Christel Jamin                                       Herr Peter Asbeck

           

Herr Dr. Stephan Ramrath                            Frau Karin Kuschel-Eisermann

           

Herr Gerhard Romberg                                 Herr Wilhelm Strüwer

           

Frau Petra Priester-Büdenbender                 Herr Michael Grzeschista

           

Frau Christiane Herms                                  Herr Ulrich Häßner

 

Herr Claus Rudel                                           Frau Ramona Timm-Bergs

 

Herr Dr. Rainer Preuß                                   Herr Sebastian Kayser

 

Herr Christian Schultz                                   Herr Markus Steinmetz

 

Herr Hans-Otto Marscheider                         Herr Joachim Springiewicz

 

Frau Regina Sparfeld-Möbus            Herr Thomas Köhler

 

Herr Dirk Lange                                             Frau Karin Flüshöh

 

Herr Bernd Linnestruth                                  Frau Renate Brand

 

Herr Günter Brandau                         Herr Roland Kirchhoff

 

Herr Andreas Gleim                                       Herr Hubert Peters

 

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Hagen (AöR) erfolgt nach dem in § 114 a Abs. 8 S. 5 i. V. m. § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten Verfahren.

 

Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen die fünf von der Versammlung der Beschäftigten zu besetzenden Sitze nicht teil,  so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch neun Sitze zu verteilen sind.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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03.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen