Beschlussvorlage - 0906/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen - Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen (SEH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen wählt in den Verwaltungsrat der Stadtentwässerung
Hagen (AöR):
als ordentliche Mitglieder: als stellvertretende Mitglieder:
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- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
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- _________________________ _________________________
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als Vertreter der Beschäftigten: Stellvertreter/in:
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- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
- _________________________ _________________________
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Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
31.12.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach der am
30.08.2009 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Verwaltungsrates
der Stadtentwässerung Hagen (AöR) erforderlich, da die Amtszeit des derzeitigen
Verwaltungsrates abgelaufen ist.
Nach § 6 Abs. 1 der
Satzung der Stadtentwässerung Hagen (AöR)
besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und 14 übrigen
Mitgliedern. Für die übrigen Mitglieder bestellt der Rat stellvertretende
Mitglieder.
§ 6 Abs. 1 Satz 4 der
Satzung der Stadtentwässerung Hagen (AöR) regelt ferner, dass sich der Vorsitz
und die Zusammensetzung des Verwaltungsrates sowie die Wahlzeit der Mitglieder
im Übrigen nach § 114a Abs. 8 GO NRW bestimmen, mit der Maßgabe, dass bei
Verhinderung des Vorsitzenden der Oberbürgermeister der Stadt Hagen dessen
Rechte wahrnimmt.
Nach § 114a Abs. 8 GO
NRW führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz des Verwaltungsrates, zu dessen
Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören. Die SEH ist dem
Bereich des Technischen Beigeordneten Thomas Grothe zugeordnet.
Fünf der übrigen
Mitglieder wählt der Rat aus einem Vorschlag der Versammlung der Beschäftigten
des Kommunalunternehmens, der mindestens 10 wählbare Personen benennt.
In die
Vorschlagsliste wurden aufgenommen:
1. Günter Brandau
2. Maximilian Reineke
3. Jutta Schüler
4. Dirk Lange
5. Andreas Gleim
6. Karin Flüshöh
7. Stefan Arnold
8. Roland Kirchhoff
9. Frank Brockhaus
10. Wolfgang Lehmann
Zurzeit ist die Stadt
Hagen im Verwaltungsrat der Stadtentwässerung Hagen (AöR) mit folgenden
Personen vertreten:
Ordentliche
Mitglieder: Stellvertretende
Mitglieder:
Frau Christel Jamin Herr Peter
Asbeck
Herr Dr. Stephan
Ramrath Frau
Karin Kuschel-Eisermann
Herr Gerhard Romberg Herr Wilhelm
Strüwer
Frau Petra Priester-Büdenbender
Herr Michael Grzeschista
Frau Christiane Herms Herr Ulrich
Häßner
Herr Claus Rudel Frau
Ramona Timm-Bergs
Herr Dr. Rainer Preuß
Herr
Sebastian Kayser
Herr Christian
Schultz Herr
Markus Steinmetz
Herr Hans-Otto
Marscheider Herr
Joachim Springiewicz
Frau Regina
Sparfeld-Möbus Herr Thomas
Köhler
Herr Dirk Lange Frau
Karin Flüshöh
Herr Bernd
Linnestruth Frau
Renate Brand
Herr Günter Brandau Herr Roland Kirchhoff
Herr Andreas Gleim Herr
Hubert Peters
Die Beschlussfassung über die zu
entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Verwaltungsrat der
Stadtentwässerung Hagen (AöR) erfolgt nach dem in § 114 a Abs. 8 S. 5 i. V. m.
§ 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten Verfahren.
Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO
NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die
Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach
ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über
die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge
abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und
Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die
einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen
Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze
zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu
vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile
zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Auf die zu
verteilende Anzahl der Sitze der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates nehmen
die fünf von der Versammlung der Beschäftigten zu besetzenden Sitze nicht
teil, so dass durch den Beschluss der
Ratsmitglieder noch neun Sitze zu verteilen sind.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
