Beschlussvorlage - 0905/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH zu entsenden:

 

 

  1. Manfred Hoffmann              (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NRW)

                                                                                          

 

  1. _____________________________________________________

 

 

  1. _____________________________________________________

 

 

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Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2009.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Nach der am 30.08.2009 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH erforderlich, da nach § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH die vom Rat der Stadt Hagen entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates für die jeweilige Wahlperiode des Rates gewählt werden.

 

Nach § 9 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Mitglieder des Aufsichtsrates sind der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter, 4 weitere vom Rat entsandte Personen sowie 4 vom privaten Gesellschafter entsandte Personen.

 

Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 30.08.2007 wurden folgende Vertreter in den Aufsichtsrat der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH entsandt:

 

  1. Herr Manfred Hoffmann  (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
  2. Herr Detlef Reinke
  3. Herr Jörg Meier
  4. Herr Tycho Oberste-Berghaus
  5. Herr Rolf-Rüdiger Römer

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten Verfahren.

 

Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Hagen entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch vier Sitze zu verteilen sind.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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03.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen