Beschlussvorlage - 0905/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der Stadtbeleuchtung
Hagen GmbH zu entsenden:
- Manfred Hoffmann (als Vertreter der Gemeinde nach
§ 113 Abs. 2 GO NRW)
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis
zum 31.12.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach der am 30.08.2009 erfolgten
Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH
erforderlich, da nach § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der
Stadtbeleuchtung Hagen GmbH die vom Rat der Stadt Hagen entsandten Mitglieder
des Aufsichtsrates für die jeweilige Wahlperiode des Rates gewählt werden.
Nach § 9 Abs. 2 und
Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbeleuchtung
Hagen GmbH besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Mitglieder
des Aufsichtsrates sind der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener
Beamter oder Angestellter, 4 weitere vom Rat entsandte Personen sowie 4 vom
privaten Gesellschafter entsandte Personen.
Durch Beschluss des
Rates der Stadt Hagen vom 30.08.2007 wurden folgende Vertreter in den
Aufsichtsrat der Stadtbeleuchtung
Hagen GmbH entsandt:
- Herr Manfred Hoffmann (als Vertreter
der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
- Herr Detlef Reinke
- Herr Jörg Meier
- Herr Tycho Oberste-Berghaus
- Herr Rolf-Rüdiger Römer
Die Beschlussfassung über die zu
entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH erfolgt nach
dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten Verfahren.
Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO
NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die
Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach
ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über
die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge
abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen
und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf
die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen
Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze
zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu
vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile
zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Auf die zu
verteilende Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat nimmt der auf den
Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten
der Stadt Hagen entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der
Ratsmitglieder noch vier Sitze zu verteilen sind.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
