Beschlussvorlage - 0904/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlung der agentur mark GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter
bzw. Vertreterinnen in die Gesellschafterversammlung
der agentur mark GmbH zu entsenden:
- Dr. Christian Schmidt ________________ (als
Vertreter der Gemeinde nach
§ 113 Abs. 2 S. 2 GO
NRW)
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
Als stellvertretende Mitglieder
werden entsandt:
- Dr. Herbert Bleicher __________________________ (für
den Vertreter nach
§ 113 Abs. 2 S. 2 GO
NRW)
- _____________________________________________________
- _____________________________________________________
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Die Umsetzung der Vorlage
erfolgt bis zum 31.12.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach
der am 30.08.2009 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung der
Gesellschafterversammlung der agentur mark GmbH
erforderlich.
Die Anzahl der
Mitglieder in der Gesellschafterversammlung ist durch den Gesellschaftsvertrag
nicht festgelegt. Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 08.11.2004
wurden folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung
der agentur mark GmbH entsandt:
- Herr Beigeordneter Dr. Christian
Schmidt
(als Vertreter der
Gemeinde nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW)
- Frau Hildegard Kurte
- Frau Karin Kuschel –
Eisermann
- Herr Ulrich Häßner
- Herr Jörg Meier
- Frau Ruth Sauerwein
- Herr Ulrich Alda
- Herr Ralf Mehlmann
Als stellvertretende
Mitglieder wurden entsandt:
- Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling
(als Vertreterin der
Gemeinde nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW)
- Frau Dorothee Machatschek (zu 4.)
- Frau Ursula Otting (zu 5.)
- Herr Arndt Cordts (zu 6.)
- Herr Thomas Skock (zu 7.)
- Herr Ewald Strohschein (zu 8.)
Nach § 113 Abs. 1 GO
NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Gesellschafterversammlungen von
juristischen Personen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, die
Interessen der Gemeinde zu vertreten. Dabei sind sie an Beschlüsse des Rates
und seiner Ausschüsse gebunden.
Nach § 113 Abs. 2 S.
1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter
Vertreter die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung. Sofern weitere
Vertreter zu benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der Bürgermeister
oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.
Die Beschlussfassung über die zu
entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlung
der agentur mark GmbH erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO
NRW festgelegten Verfahren.
Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO
NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die
Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach
ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über
die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge
abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen
und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf
die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen
Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze
zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu
vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile
zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Auf die zu
verteilende Anzahl der Sitze in der Gesellschafterversammlung nimmt der auf den
Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten
der Stadt Hagen entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der
Ratsmitglieder noch sieben Sitze zu verteilen sind.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
