Beschlussvorlage - 0904/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen in die Gesellschafterversammlung der agentur mark GmbH zu entsenden:

 

 

 

  1. Dr. Christian Schmidt                   ________________ (als Vertreter der Gemeinde nach

                                                                                                         § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW)

  1. _____________________________________________________

 

  1. _____________________________________________________

 

  1. _____________________________________________________  

 

  1. _____________________________________________________

 

  1. _____________________________________________________

 

  1. _____________________________________________________

 

  1. _____________________________________________________

 

 

Als stellvertretende Mitglieder werden entsandt:

 

 

  1. Dr. Herbert Bleicher __________________________ (für den Vertreter nach

                                                                                                         § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW)

 

  1. _____________________________________________________

 

 

  1. _____________________________________________________

 

 

  1. _____________________________________________________  

 

 

  1. _____________________________________________________

 

 

  1. _____________________________________________________

 

 

  1. _____________________________________________________

 

 

  1. _____________________________________________________

 

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2009.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Nach der am 30.08.2009 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung der Gesellschafterversammlung der agentur mark GmbH  erforderlich.

 

Die Anzahl der Mitglieder in der Gesellschafterversammlung ist durch den Gesellschaftsvertrag nicht festgelegt. Durch Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom 08.11.2004 wurden folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der agentur mark GmbH entsandt:

 

  1. Herr Beigeordneter Dr. Christian Schmidt

      (als Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW)

  1. Frau Hildegard Kurte
  2. Frau Karin Kuschel – Eisermann
  3. Herr Ulrich Häßner
  4. Herr Jörg Meier
  5. Frau Ruth Sauerwein
  6. Herr Ulrich Alda
  7. Herr Ralf Mehlmann

 

Als stellvertretende Mitglieder wurden entsandt:

 

  1. Frau Stadtkämmerin Annekathrin Grehling

      (als Vertreterin der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW)

  1. Frau Dorothee Machatschek (zu 4.)
  2. Frau Ursula Otting (zu 5.)
  3. Herr Arndt Cordts (zu 6.)
  4. Herr Thomas Skock (zu 7.)
  5. Herr Ewald Strohschein (zu 8.)

 

 

Nach § 113 Abs. 1 GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Gesellschafterversammlungen von juristischen Personen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu vertreten. Dabei sind sie an Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.

 

Nach § 113 Abs. 2 S. 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der Bürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen.

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlung der agentur mark GmbH erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten Verfahren.

 

Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze in der Gesellschafterversammlung nimmt der auf den Oberbürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Hagen entfallende Sitz nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch sieben Sitze zu verteilen sind.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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03.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen