Beschlussvorlage - 0903/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen in die Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen und zugleich in die Gesellschafterversammlung der Eventpark Hagen GmbH zu entsenden (Personenidentität):

 

  1. _________________________________ (Oberbürgermeister / Bürgermeister)

 

  1. Christoph Gerbersmann                             (Stadtkämmerer)

 

  1. Thomas Grothe                 ____________ (Beigeordneter)

 

  1. _________________________________

 

  1. _________________________________

 

  1. _________________________________

 

  1. _________________________________

 

  1. _________________________________

 

  1. _________________________________

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2009.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

Nach der am 30.08.2009 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung der Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen und der Eventpark Hagen GmbH erforderlich, da einige der bisherigen Mitglieder nicht mehr Mitglieder des Rates der Stadt Hagen sind. Außerdem erfolgt die Benennung der Vertreter nunmehr nach dem neuen Wahlverfahren des § 50 Abs. 3 GO NRW.

 

Im Rahmen der Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen  findet die Gesellschafterversammlung der Eventpark Hagen GmbH statt, da die Eventpark Hagen GmbH  eine 100% - Tochter der Stadthallenbetriebs- GmbH Hagen ist.

 

Zwischen den Mitgliedern der Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen  und der Eventpark Hagen GmbH sollte auch weiter Personenidentität bestehen; entsprechend verfahren auch die übrigen Gesellschafter. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Benennung der gleichen Personen vor.

 

Nach § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Stadthallenbetriebs-GmbH ist die Gesellschafterin Stadt Hagen berechtigt, in die Gesellschafterversammlung bis zu neun vom Rat der Stadt Hagen zu bestellende Vertreter zu entsenden, unter denen sich als ständige Vertreter der Oberbürgermeister oder ein Bürgermeister als Vorsitzender, ein Beigeordneter und der Stadtkämmerer befinden.

 

Zurzeit ist die Stadt Hagen in der Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen und der Eventpark Hagen GmbH mit folgenden Personen vertreten:

 

  1. Herr Bürgermeister Dr. Hans-Dieter Fischer
  2. Herr Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann
  3. Herr Technischer Beigeordneter Thomas Grothe
  4. Herr Martin Erlmann
  5. Herr Peter Schenten
  6. Herr Jochen Weber
  7. Herr Heinz Schellhorn
  8. Frau Sybille Klos-Eckermann
  9. Herr Sebastian Kayser

 

 

Die Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen und der Eventpark Hagen GmbH erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW festgelegten Verfahren.

 

Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze in der Gesellschafterversammlung nehmen die auf den Oberbürgermeister bzw. den Bürgermeister, den Stadtkämmerer und den Beigeordneten entfallenden Sitze nicht teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch sechs Sitze zu verteilen sind.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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03.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen