Beschlussvorlage - 0903/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern/Vertreterinnen der Stadt Hagen in die Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen und der Gesellschafterversammlung der Eventpark Hagen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Hagen beschließt, folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen in die
Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen und zugleich in
die Gesellschafterversammlung der Eventpark Hagen GmbH zu entsenden (Personenidentität):
- _________________________________
(Oberbürgermeister / Bürgermeister)
- Christoph Gerbersmann (Stadtkämmerer)
- Thomas Grothe ____________ (Beigeordneter)
- _________________________________
- _________________________________
- _________________________________
- _________________________________
- _________________________________
- _________________________________
Die
Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 31.12.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Nach der am 30.08.2009 erfolgten
Kommunalwahl ist eine Neubesetzung der Gesellschafterversammlung der
Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen und der Eventpark Hagen GmbH erforderlich, da
einige der bisherigen Mitglieder nicht mehr Mitglieder des Rates der Stadt
Hagen sind. Außerdem erfolgt die Benennung der Vertreter nunmehr nach dem neuen
Wahlverfahren des § 50 Abs. 3 GO NRW.
Im Rahmen der Gesellschafterversammlung
der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen
findet die Gesellschafterversammlung der Eventpark Hagen GmbH statt, da
die Eventpark Hagen GmbH eine 100% -
Tochter der Stadthallenbetriebs- GmbH Hagen ist.
Zwischen den Mitgliedern der
Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen und der Eventpark Hagen GmbH sollte auch
weiter Personenidentität bestehen; entsprechend verfahren auch die übrigen
Gesellschafter. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Benennung der
gleichen Personen vor.
Nach § 7 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der Stadthallenbetriebs-GmbH ist die Gesellschafterin Stadt
Hagen berechtigt, in die Gesellschafterversammlung bis zu neun vom Rat der
Stadt Hagen zu bestellende Vertreter zu entsenden, unter denen sich als
ständige Vertreter der Oberbürgermeister oder ein Bürgermeister als
Vorsitzender, ein Beigeordneter und der Stadtkämmerer befinden.
Zurzeit ist die Stadt Hagen in der
Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen und der Eventpark
Hagen GmbH mit folgenden Personen vertreten:
- Herr Bürgermeister Dr. Hans-Dieter Fischer
- Herr Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann
- Herr Technischer Beigeordneter Thomas Grothe
- Herr Martin Erlmann
- Herr Peter Schenten
- Herr Jochen Weber
- Herr Heinz Schellhorn
- Frau Sybille Klos-Eckermann
- Herr Sebastian Kayser
Die
Beschlussfassung über die zu entsendenden Vertreter/innen der Stadt Hagen in
die Gesellschafterversammlung der Stadthallenbetriebs-GmbH Hagen und der
Eventpark Hagen GmbH erfolgt nach dem in § 50 Abs. 4 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO
NRW festgelegten Verfahren.
Nach
der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des Rates
ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
geeinigt haben. Danach ist, sofern sich die Ratsmitglieder nicht auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang über die von den Fraktionen oder Gruppen des
Rates eingereichten Wahlvorschläge abzustimmen. Dabei sind die Wahlstellen auf
die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem
Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen,
zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem
Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze
Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der
Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Auf die zu verteilende Anzahl der Sitze
in der Gesellschafterversammlung nehmen die auf den Oberbürgermeister bzw. den
Bürgermeister, den Stadtkämmerer und den Beigeordneten entfallenden Sitze nicht
teil, so dass durch den Beschluss der Ratsmitglieder noch sechs Sitze zu
verteilen sind.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
