Beschlussvorlage - 0900/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbHEntsendung der Mitglieder des Aufsichtsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
1) Herrn Oberbürgermeister Jörg Dehm (als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
10)
11)
12)
13)
14)
in den Aufsichtsrat der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH zu entsenden.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.12.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund
der Kommunalwahl am 30.08.2009 und des geänderten Gesellschaftsvertrages der
Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sind die Mitglieder neu in den Aufsichtsrat
zu entsenden.
Begründung
Der
Aufsichtsrat der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) besteht aus 21
Mitgliedern, von denen die Stadt Hagen 14 Mitglieder entsendet. Diese sind z.
Zt.:
Herr
Oberbürgermeister Peter Demnitz (als Vertreter nach § 113 Abs. 2 GO NRW)
Herr Dr. Stephan Ramrath
Frau Christiane Herms
Herr
Claus Thielmann
Herr
Joachim Riechel
Herr
Jochen Weber
Herr
Peter Asbeck
Herr
Ulrich Häßner
Herr
Christian Peters
Herr
Timo Schisanowski
Frau
Ramona Timm-Bergs
Herr
Heinz Schmitt
Herr
Ralf Quardt
Herr
Wolfgang Röspel
Nach
§ 8 Abs. 2 S. 1 des Gesellschaftsvertrag der HVG werden 14 Mitglieder des Aufsichtsrates
von der Stadt Hagen entsandt, die übrigen 7 Mitglieder entsenden die Arbeitnehmer.
Dabei endet die Amtsdauer des Aufsichtsrates mit Ablauf der Wahlperiode des
Rates.
Nach
§ 113 Abs. 1 GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Aufsichtsräten von
juristischen Personen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, die
Interessen der Gemeinde zu vertreten. Dabei sind sie an Beschlüsse des Rates
und seiner Ausschüsse gebunden.
Nach
§ 113 Abs. 2 S. 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat
bestellter Vertreter die Gemeinde im Aufsichtsrat. Sofern weitere Vertreter zu
benennen sind, muss nach § 113 Abs. 2 S. 2 GO NRW der Bürgermeister oder der
von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Für die Entsendung
der Mitglieder in den Aufsichtsrat der HVG bedeutet dies, dass durch den Rat
der Stadt Hagen noch 13 Mitglieder
zu benennen sind.
Nach
§ 50 Abs. 4 GO NRW ist das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW anzuwenden, wenn
der Rat zwei oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen hat.
Nach der Vorschrift der § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein einstimmiger Beschluss des
Rates ausreichend, wenn sich die Ratsmitglieder auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt dieser nicht zustande, so wird nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die
Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates
entsprechend dem Verhältnis der Stimmzahlen, die auf die einzelnen
Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu
verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie
sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind dann noch Sitze zu vergeben, so sind
sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
