Beschlussvorlage - 0899/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Vertretern/ Vertreterinnen der Stadt Hagen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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03.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Vertreter bzw. Vertreterinnen in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) zu wählen:
1. Herrn Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann (als Vertreter der Gemeinde nach
§ 113 Abs. 2 GO NRW)
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Der Beschluss ist bis zum 30.12.2009 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Kurzfassung entfällt.
Begründung
Nach der am
30.08.2009 erfolgten Kommunalwahl ist eine Neubesetzung des Aufsichtsrates der
G.I.V. mbH erforderlich, da nach § 9 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages die
Amtszeit der vom Rat gewählten Mitglieder u.a. mit der jeweiligen Wahlperiode
des Rates endet.
Nach § 9 Abs. 2 des
Gesellschaftsvertrages der G.I.V. mbH besteht der Aufsichtsrat aus neun
Mitgliedern.
Nach § 9 Abs. 3 des
Gesellschaftsvertrages sind Mitglieder des Aufsichtsrates der Oberbürgermeister
der Stadt Hagen oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter
sowie acht vom Rat der Stadt gewählte Personen.
Durch Beschluss des
Rates der Stadt Hagen vom 08.11.2004 wurden folgende Vertreter/innen in den
Aufsichtsrat der G.I.V. mbH gewählt:
1. Herr Arndt Hartmann
2. Frau Ellen Neuhaus
3. Herr Gerhard Romberg
4. Frau Petra Büdenbender
5. Herr Werner Heider
6. Herr Jochen Weber
7. Herr Hans-Georg Panzer
8. Herr Udo Stöcker
In der Sitzung des
Rates vom 02.02.2006 wurde Herr Stadtkämmerer Christoph Gerbersmann als
Vertreter der Gemeinde nach § 113 Abs. 2 GO NRW gewählt. Für das ausgeschiedene
Mitglied Herrn Udo Stöcker wurde in der Sitzung des Rates vom 30.08.2007 Herr
Ewald Stroschein in den Aufsichtsrat gewählt.
Nach § 113 Abs. 1 GO
NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen
Personen, an denen die Gemeinde unmittelbar beteiligt ist, die Interessen der
Gemeinde zu vertreten. Dabei sind sie an Beschlüsse des Rates und seiner
Ausschüsse gebunden.
Nach § 113 Abs. 2
Satz 1 GO NRW vertritt bei unmittelbaren Beteiligungen ein vom Rat bestellter
Vertreter die Gemeinde im Aufsichtsrat. Sofern weitere Vertreter zu benennen
sind, muss nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder der von ihm
vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Für die Entsendung der
Mitglieder in den Aufsichtsrat der G.I.V. mbH bedeutet dies, dass durch den Rat
der Stadt Hagen noch 8 Mitglieder zu
benennen sind.
Nach § 50 Abs. 4 GO
NRW ist das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW anzuwenden, wenn der Rat zwei
oder mehr Vertreter im Sinne des § 113 GO NRW zu bestellen hat, die nicht
hauptberuflich tätig sind. Nach der Vorschrift des § 50 Abs. 3 GO NRW ist ein
einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder ausreichend, wenn sich die
Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Kommt
dieser nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem
Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der
Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen,
die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen
gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele
Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind dann noch Sitze zu
vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile
zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
