Beschlussvorlage - 1029/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Theodor-Heuss-Gymnasium-Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2010/2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
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|
|
|
02.12.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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|
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|
03.12.2009
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Beschlussvorschlag
1. Das Theodor-Heuss-Gymnasium wird ab dem Schuljahr 2010/2011 in eine gebundene Ganztagsschule umgewandelt. Aufgrund der Finanzsituation der Stadt Hagen hat die Schaffung von Ganztagsflächen im Gebäudebestand Vorrang vor neu zu schaffende Flächen.
2. Um der Schule den Start als gebundene Ganztagsschule zu dem genannten Termin zu ermöglichen, werden bei der Schaffung der notwendigen Ganztagsflächen zunächst bis zum 01.08.2010 die Küche und der Speiseraum ausgebaut. Die Kosten für die dafür notwendigen Investitionen werden ergänzend zu den Mitteln aus dem Förderprogramm „1.000 Schulen“ aus der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt. Frühestens ab 2011 werden die weiteren Ganztagsflächen für eine dreizügige Schule geschaffen. Die Kosten für die dafür notwendigen Investitionen werden aus der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt.
3. Eine Entscheidung über den Ausbau darüber hinausgehender, weiterer Ganztagsflächen erfolgt erst auf Grundlage einer neuen, überarbeiteten Schulentwicklungsplanung, aus deren Ergebnisse auch über die zukünftige Zügigkeit der Schule entschieden wird.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach der derzeitigen
Erlasslage gibt es die Möglichkeit, Realschulen und Gymnasien in gebundene
Ganztagsschulen umzuwandeln. Mögliche Verfahren sollen bis zum 31.12.2009
abgeschlossen sein. Die Schulkonferenz des Theodor-Heuss-Gymnasiums hat die
Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2010/2011
beschlossen.
Aufgrund der Finanzsituation
muss die Schaffung von Ganztagsflächen im Gebäudebestand absoluten Vorrang vor
neu zu schaffenden Flächen haben.
Im Hinblick auf das knappe
Zeitfenster zur Umsetzung des Schulkonferenzbeschlusses können in der Vorlage
Umsetzungsmöglichkeiten für die Schaffung von Ganztagsflächen lediglich in
Umrissen dargestellt werden.
Die Umwandlung in eine
gebundene Ganztagsschule soll nach Auffassung der Verwaltung schrittweise
erfolgen:
ü
Für den Ausbau
der Bereiche Küche und Speiseraum erfolgt die Umsetzung bis zum 01.08.2010. Die
bisher anteilig nicht veranschlagten Investitionskosten können ergänzend aus
der Bildungspauschale bereitgestellt werden.
ü
Frühestens ab
2011 werden die weiteren Ganztagsflächen für eine dreizügige Schule geschaffen.
Die erforderlichen Investitionskosten können frühestens ab diesem Zeitpunkt aus
der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt werden.
ü
Eine
Entscheidung über den Ausbau darüber hinaus gehender, weiterer Ganztagsflächen erfolgt
erst auf Grundlage einer neuen, überarbeiteten Schulentwicklungsplanung, aus
deren Ergebnisse auch über die zukünftige Zügigkeit der Schule entschieden
wird.
Begründung
Einleitung
Nach der derzeitigen
Erlasslage gibt es die Möglichkeit, Realschulen und Gymnasien in gebundene
Ganztagsschulen umzuwandeln. Mögliche Verfahren sollen bis zum 31.12.2009
abgeschlossen sein. Die Schulkonferenz des Theodor-Heuss-Gymnasiums hat am
06.11.2009 einstimmig die Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule ab dem
Schuljahr 2010/2011 beschlossen.
Wie bei den anderen
Schulformen der Sekundarstufe I wird auch im Bereich der Gymnasien ein Bedarf
für eine gebundene Ganztagsschule gesehen. Es gibt für den Schulträger keine
rechtliche Verpflichtung, bestehende Halbtagsschulen in gebundene Ganztagsschulen
umzuwandeln. Angesichts der Überschuldung der Stadt Hagen gilt es daher,
einerseits dem bestehenden Bedarf an Ganztagsplätzen im gymnasialen Bereich
Rechnung zu tragen, aber andererseits den Kostenrahmen für Investitionen und
zusätzliche Betriebskosten möglichst gering zu halten. Dies erfordert, dass zum
einen nur die zwingend erforderlichen Ganztagsflächen geschaffen werden und zum
anderen die Schaffung von Ganztagsflächen im Gebäudebestand Vorrang vor neu zu
schaffenden Flächen hat.
Im Hinblick auf die
rechtzeitige Umsetzung des Schulkonferenzbeschlusses verbleibt nur ein knappes
Zeitfenster. Die nachfolgenden Ausführungen basieren daher auf vorhandenem
Datenmaterial sowie lediglich überschlägigen Vergleichsberechnungen.
Schülerzahlenentwicklung an den Gymnasien insgesamt
und am Theodor-Heuss-Gymnasium (THG)
Nachfolgend werden als kurze
Übersicht auszugsweise die Zahlen der Schülerzahlenvorausberechnungen vom
23.11.2007 wiedergegeben und mit den Ist- Zahlen aus den amtlichen
Schulstatistiken verglichen.
A. Schülerzahlen
Sekundarstufe I
|
|
Vorausberechnung |
Ist-Zahlen (Statistik) |
Vergleich |
||||||
|
Schuljahr |
Gymnasien insgesamt |
THG |
Gymnasien insgesamt |
THG |
Gymnasien insgesamt |
THG |
|||
|
2006/07 |
3016 |
656 |
3016 |
656 |
0 |
0 |
|||
|
2007/08 |
3046 |
663 |
3020 |
613 |
-26 |
-50 |
|||
|
2008/09 |
3046 |
663 |
3004 |
582 |
-42 |
-81 |
|||
|
2009/10 |
3076 |
669 |
2992 |
548 |
-84 |
-121 |
|||
B. Schülerzahlen
Sekundarstufe II
|
|
Vorausberechnung |
Ist-Zahlen (Statistik) |
Vergleich |
||||||
|
Schuljahr |
Gymnasien insgesamt |
THG |
Gymnasien insgesamt |
THG |
Gymnasien insgesamt |
THG |
|||
|
2006/07 |
1615 |
252 |
1615 |
252 |
0 |
0 |
|||
|
2007/08 |
1680 |
262 |
1684 |
284 |
+4 |
+22 |
|||
|
2008/09 |
1728 |
270 |
1676 |
319 |
-52 |
+49 |
|||
|
2009/10 |
1728 |
270 |
1686 |
343 |
-42 |
+73 |
|||
C.
Schülerzahlen Sekundarstufe I und II zusammen
|
|
Vorausberechnung |
Ist-Zahlen (Statistik) |
Vergleich |
||||||
|
Schuljahr |
Gymnasien insgesamt |
THG |
Gymnasien insgesamt |
THG |
Gymnasien insgesamt |
THG |
|||
|
2006/07 |
4631 |
908 |
4631 |
908 |
0 |
0 |
|||
|
2007/08 |
4726 |
925 |
4704 |
897 |
-22 |
-28 |
|||
|
2008/09 |
4774 |
933 |
4680 |
901 |
-94 |
-32 |
|||
|
2009/10 |
4804 |
939 |
4678 |
891 |
-126 |
-48 |
|||
Im Ergebnis werden die
Schülerzahlenvorausberechnungen durch den Abgleich mit den Ist-Zahlen
bestätigt, wobei die Vorausberechnungen leicht über den Ist-Zahlen liegen.
Beim Theodor-Heuss-Gymnasium
ist abweichend von den Schülerzahlenvorausberechnungen tendenziell ein
Schülerrückgang im Bereich der Sekundarstufe I bemerkbar. Unter dem eingangs
erwähnten Aspekt einer kostengünstigen Lösung könnte eine Zügigkeitsreduzierung
von bislang vier Zügen auf drei Züge in Betracht kommen, um dann die
notwendigen Ganztagsflächen im Gebäudebestand umzusetzen. Dem gegenüber steht
aber das Ergebnis der Schulentwicklungsplanung aus den Jahren 2007/08, wonach
sich die Hagener Gymnasien aufgrund relativ stabiler Schülerzahlen nur langsam
den Vorgaben des Musterraumprogramms annähern.
Die Verwaltung geht davon
aus, dass sich der gebundene Ganztagsbetrieb nur bei Festschreibung einer
Dreizügigkeit kostengünstig umsetzen lässt. Eine diesbezügliche endgültige
Entscheidung erfolgt erst auf Grundlage einer neuen, überarbeiteten Schulentwicklungsplanung,
die auch die aktuellen Flächenressourcen und Schülerzahlentwicklung
berücksichtigt (siehe Anlage 2).
Investitionen für die Ganztagsflächen
Die Bereitstellung von
Ganztagsflächen orientiert sich an den sogenannten „Grundsätzen für die
Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schule“. Der Ganztagsbereich
umfasst Küche, Speiseraum, Spielraum, Musikraum und Aufenthaltsraum mit einer
Gesamtgröße von 540 qm (Dreizügigkeit) bzw. 720 qm (Vierzügigkeit). Nach
Information der Bezirksregierung haben bei der Schaffung die Küche und der
Speiseraum Priorität.
Ausgehend davon und vor dem
Hintergrund der noch zu erstellenden Schulentwicklungsplanung könnte die
Schaffung von Ganztagsflächen schrittweise wie folgt realisiert werden:
ü
In einem ersten
Schritt könnten die in der bisherigen Planung im Rahmen der Umsetzung des
Programms „1.000 Schulen“ vorgesehenen Bereiche für Küche und
Speiseraum unter Hinzunahme weiterer Flächen baulich umgesetzt werden. Es entstünde
ein Bereich von 226 qm, deren Realisierung nach grober Kostenschätzung
rund 306.000 € kosten würde.
ü
Als nächster
Schritt könnte für die weiteren Ganztagsflächen ein Teil des aufgeständerten
Bauwerkes, links vom Eingang der Schule aus gesehen, umbaut werden. Hierbei
würde eine Fläche von 252 qm entstehen, die konkreten Ausbaukosten müssen noch
ermittelt werden.
Auf diese Weise würde ein
Ganztagsbereich für eine dreizügige Schule geschaffen. Für die Ausstattung wird
analog bereits umgewandelter Ganztagshauptschulen ein Betrag von insgesamt
100.000 € für angemessen gehalten.
Sollte alternativ ein
Ganztagsbereich für eine vierzügige Schule geschaffen werden, müssen die
zusätzlich erforderlichen Flächen ergänzend hinzugebaut werden. Bei einem Umfang
von rund 240 qm muss mit einem erheblichen Finanzbedarf gerechnet
werden.
Finanzierung der Investitionen -
Fördermöglichkeiten
Im Zuge des bereits
genannten Programms „1.000 Schulen“ sind für die Schule bislang
213.700 € berücksichtigt. Darin sind auch 100.000 € Fördermittel
enthalten. Von dem Gesamtbetrag entfallen 201.400 € auf Baumaßnahmen,
12.300 € sind für Ausstattung eingeplant.
Die ergänzenden Investitionskosten
für den Ausbau der Bereiche Küche und Speiseraum sowie für die Ausstattung in
Gesamthöhe von 192.300 € können in 2010 noch aus der Bildungspauschale
bereitgestellt werden. Da im übrigen die Mittel aus der Bildungspauschale für
dieses Jahr bereits bindend verplant sind, könnten weitere Ausbaumaßnahmen frühestens
ab dem Jahr 2011 aus der Bildungspauschale finanziert werden.
Zusätzliche Betriebskosten durch den
Ganztag
Für die Flächenausweitungen außerhalb
des Gebäudebestandes fallen bei einer Dreizügigkeit zusätzliche
Jahresbetriebskosten in Höhe von rund 20.700 € an, bei einer Vierzügigkeit rund 32.600
€. Der Mehraufwand durch die zeitlich verlängerte und damit intensivere
Nutzung der Schule ist nicht quantifizierbar.
Im Vergleich mit den
Gesamtschulen wird im Schulsekretariatsbereich für den Mehraufwand durch den
Ganztagsbetrieb ein Zuschlag von 16 Wochenstunden angesetzt. Die
Jahrespersonalkosten liegen überschlägig bei 10.300 €. Für die
Durchführung des Mittagstisches sind im Vergleich mit den Gesamtschulen 25
Wochenstunden für Küchenhilfen anzusetzen. Die Jahrespersonalkosten liegen
überschlägig bei 15.500 €.
Anlagen:
1.
Schülerzahlenvorausberechnung
für die Gymnasien ( Stand: 23.11.2007)
2.
Raumbestände an
Gymnasien (Stand: Februar 2008)
3.
Schulstatistik
Gymnasien (Stand: 15.10.2009)
4.
Ganztagskonzept
der Schule
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
X |
Bedingte Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
406.000 € |
|||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter (Förderprogramm
„1.000 Schulen“) |
100.000 € |
|||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil
(Bildungspauschale) |
306.000 € |
|||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch Bildungspauschale |
||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
2117 |
,
Teilfinanzstelle |
5000.114 |
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
0,00 € |
356.000 € |
50.000 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
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|
4) Folgekosten |
|
||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
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|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
25.800€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
5.075€ |
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
30.875€ |
||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
5.075€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
25.800€ |
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
Die
Kosten für den Ausbau der Bereiche Küche und Speiseraum sowie die Kosten für
die Ausstattung führen zu einer Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung
(Aktivseite der Bilanz). Die getätigten Investitionen werden ergänzend zu den
Mitteln aus dem Förderprogramm „1.000 Schulen“ aus der
Bildungspauschale finanziert (100%-Finanzierung – siehe
Beschlussvorschlag). Somit ist auf der Passivseite der Bilanz ein
Sonderposten in Höhe der zu aktivierenden Kosten zu bilden, der parallel zur
Abschreibung ertragswirksam aufgelöst wird. Inwiefern eine Verlängerung der
Restnutzungsdauer des Gebäudes entsteht ist noch zu prüfen. |
|||||||||||||||
