Beschlussvorlage - 1029/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Das Theodor-Heuss-Gymnasium wird ab dem Schuljahr 2010/2011 in eine gebundene Ganztagsschule umgewandelt. Aufgrund der Finanzsituation der Stadt Hagen hat die Schaffung von Ganztagsflächen im Gebäudebestand Vorrang vor neu zu schaffende Flächen.

2.      Um der Schule den Start als gebundene Ganztagsschule zu dem genannten Termin zu ermöglichen, werden bei der Schaffung der notwendigen Ganztagsflächen zunächst bis zum 01.08.2010 die Küche und der Speiseraum ausgebaut. Die Kosten für die dafür notwendigen Investitionen werden ergänzend zu den Mitteln aus dem Förderprogramm „1.000 Schulen“ aus der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt. Frühestens ab 2011 werden die weiteren Ganztagsflächen für eine dreizügige Schule geschaffen. Die Kosten für die dafür notwendigen Investitionen werden  aus der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt.

3.      Eine Entscheidung über den Ausbau darüber hinausgehender, weiterer Ganztagsflächen erfolgt erst auf Grundlage einer neuen, überarbeiteten Schulentwicklungsplanung, aus deren Ergebnisse auch über die zukünftige Zügigkeit der Schule entschieden wird.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Nach der derzeitigen Erlasslage gibt es die Möglichkeit, Realschulen und Gymnasien in gebundene Ganztagsschulen umzuwandeln. Mögliche Verfahren sollen bis zum 31.12.2009 abgeschlossen sein. Die Schulkonferenz des Theodor-Heuss-Gymnasiums hat die Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2010/2011 beschlossen.

 

Aufgrund der Finanzsituation muss die Schaffung von Ganztagsflächen im Gebäudebestand absoluten Vorrang vor neu zu schaffenden Flächen haben.

 

Im Hinblick auf das knappe Zeitfenster zur Umsetzung des Schulkonferenzbeschlusses können in der Vorlage Umsetzungsmöglichkeiten für die Schaffung von Ganztagsflächen lediglich in Umrissen dargestellt werden.

Die Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule soll nach Auffassung der Verwaltung schrittweise erfolgen:

ü      Für den Ausbau der Bereiche Küche und Speiseraum erfolgt die Umsetzung bis zum 01.08.2010. Die bisher anteilig nicht veranschlagten Investitionskosten können ergänzend aus der Bildungspauschale bereitgestellt werden.

ü      Frühestens ab 2011 werden die weiteren Ganztagsflächen für eine dreizügige Schule geschaffen. Die erforderlichen Investitionskosten können frühestens ab diesem Zeitpunkt aus der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt werden.

ü      Eine Entscheidung über den Ausbau darüber hinaus gehender, weiterer Ganztagsflächen erfolgt erst auf Grundlage einer neuen, überarbeiteten Schulentwicklungsplanung, aus deren Ergebnisse auch über die zukünftige Zügigkeit der Schule entschieden wird.

 

 

Begründung

 

Einleitung

Nach der derzeitigen Erlasslage gibt es die Möglichkeit, Realschulen und Gymnasien in gebundene Ganztagsschulen umzuwandeln. Mögliche Verfahren sollen bis zum 31.12.2009 abgeschlossen sein. Die Schulkonferenz des Theodor-Heuss-Gymnasiums hat am 06.11.2009 einstimmig die Umwandlung in eine gebundene Ganztagsschule ab dem Schuljahr 2010/2011 beschlossen.

 

Wie bei den anderen Schulformen der Sekundarstufe I wird auch im Bereich der Gymnasien ein Bedarf für eine gebundene Ganztagsschule gesehen. Es gibt für den Schulträger keine rechtliche Verpflichtung, bestehende Halbtagsschulen in gebundene Ganztagsschulen umzuwandeln. Angesichts der Überschuldung der Stadt Hagen gilt es daher, einerseits dem bestehenden Bedarf an Ganztagsplätzen im gymnasialen Bereich Rechnung zu tragen, aber andererseits den Kostenrahmen für Investitionen und zusätzliche Betriebskosten möglichst gering zu halten. Dies erfordert, dass zum einen nur die zwingend erforderlichen Ganztagsflächen geschaffen werden und zum anderen die Schaffung von Ganztagsflächen im Gebäudebestand Vorrang vor neu zu schaffenden Flächen hat.

 

Im Hinblick auf die rechtzeitige Umsetzung des Schulkonferenzbeschlusses verbleibt nur ein knappes Zeitfenster. Die nachfolgenden Ausführungen basieren daher auf vorhandenem Datenmaterial sowie lediglich überschlägigen Vergleichsberechnungen.

 

 

Schülerzahlenentwicklung an den Gymnasien insgesamt und am Theodor-Heuss-Gymnasium (THG)

Nachfolgend werden als kurze Übersicht auszugsweise die Zahlen der Schülerzahlenvorausberechnungen vom 23.11.2007 wiedergegeben und mit den Ist- Zahlen aus den amtlichen Schulstatistiken verglichen.

 

A. Schülerzahlen Sekundarstufe I

 

Vorausberechnung

Ist-Zahlen (Statistik)

Vergleich

Schuljahr

Gymnasien

insgesamt

THG

Gymnasien

insgesamt

THG

Gymnasien

insgesamt

THG

2006/07

3016

656

3016

656

0

0

2007/08

3046

663

3020

613

-26

-50

2008/09

3046

663

3004

582

-42

-81

2009/10

3076

669

2992

548

-84

-121

 

B. Schülerzahlen Sekundarstufe II

 

Vorausberechnung

Ist-Zahlen (Statistik)

Vergleich

Schuljahr

Gymnasien

insgesamt

THG

Gymnasien

insgesamt

THG

Gymnasien

insgesamt

THG

2006/07

1615

252

1615

252

0

0

2007/08

1680

262

1684

284

+4

+22

2008/09

1728

270

1676

319

-52

+49

2009/10

1728

270

1686

343

-42

+73

 

C. Schülerzahlen Sekundarstufe I und II zusammen

 

Vorausberechnung

Ist-Zahlen (Statistik)

Vergleich

Schuljahr

Gymnasien

insgesamt

THG

Gymnasien

insgesamt

THG

Gymnasien

insgesamt

THG

2006/07

4631

908

4631

908

0

0

2007/08

4726

925

4704

897

-22

-28

2008/09

4774

933

4680

901

-94

-32

2009/10

4804

939

4678

891

-126

-48

 

Im Ergebnis werden die Schülerzahlenvorausberechnungen durch den Abgleich mit den Ist-Zahlen bestätigt, wobei die Vorausberechnungen leicht über den Ist-Zahlen liegen.

 

Beim Theodor-Heuss-Gymnasium ist abweichend von den Schülerzahlenvorausberechnungen tendenziell ein Schülerrückgang im Bereich der Sekundarstufe I bemerkbar. Unter dem eingangs erwähnten Aspekt einer kostengünstigen Lösung könnte eine Zügigkeitsreduzierung von bislang vier Zügen auf drei Züge in Betracht kommen, um dann die notwendigen Ganztagsflächen im Gebäudebestand umzusetzen. Dem gegenüber steht aber das Ergebnis der Schulentwicklungsplanung aus den Jahren 2007/08, wonach sich die Hagener Gymnasien aufgrund relativ stabiler Schülerzahlen nur langsam den Vorgaben des Musterraumprogramms annähern.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich der gebundene Ganztagsbetrieb nur bei Festschreibung einer Dreizügigkeit kostengünstig umsetzen lässt. Eine diesbezügliche endgültige Entscheidung erfolgt erst auf Grundlage einer neuen, überarbeiteten Schulentwicklungsplanung, die auch die aktuellen Flächenressourcen und Schülerzahlentwicklung berücksichtigt (siehe Anlage 2).

 

 

Investitionen für die Ganztagsflächen

Die Bereitstellung von Ganztagsflächen orientiert sich an den sogenannten „Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schule“. Der Ganztagsbereich umfasst Küche, Speiseraum, Spielraum, Musikraum und Aufenthaltsraum mit einer Gesamtgröße von 540 qm (Dreizügigkeit) bzw. 720 qm (Vierzügigkeit). Nach Information der Bezirksregierung haben bei der Schaffung die Küche und der Speiseraum Priorität.

 

Ausgehend davon und vor dem Hintergrund der noch zu erstellenden Schulentwicklungsplanung könnte die Schaffung von Ganztagsflächen schrittweise wie folgt realisiert werden:

ü      In einem ersten Schritt könnten die in der bisherigen Planung im Rahmen der Umsetzung des Programms „1.000 Schulen“ vorgesehenen Bereiche für Küche und Speiseraum unter Hinzunahme weiterer Flächen baulich umgesetzt werden. Es entstünde ein Bereich von 226 qm, deren Realisierung nach grober Kostenschätzung rund 306.000 € kosten würde.

ü      Als nächster Schritt könnte für die weiteren Ganztagsflächen ein Teil des aufgeständerten Bauwerkes, links vom Eingang der Schule aus gesehen, umbaut werden. Hierbei würde eine Fläche von 252 qm entstehen, die konkreten Ausbaukosten müssen noch ermittelt werden.

Auf diese Weise würde ein Ganztagsbereich für eine dreizügige Schule geschaffen. Für die Ausstattung wird analog bereits umgewandelter Ganztagshauptschulen ein Betrag von insgesamt 100.000 € für angemessen gehalten.

 

Sollte alternativ ein Ganztagsbereich für eine vierzügige Schule geschaffen werden, müssen die zusätzlich erforderlichen Flächen ergänzend hinzugebaut werden. Bei einem Umfang von rund 240 qm muss mit einem erheblichen Finanzbedarf gerechnet werden.

 

 

Finanzierung der Investitionen - Fördermöglichkeiten

Im Zuge des bereits genannten Programms „1.000 Schulen“ sind für die Schule bislang 213.700 € berücksichtigt. Darin sind auch 100.000 € Fördermittel enthalten. Von dem Gesamtbetrag entfallen 201.400 € auf Baumaßnahmen, 12.300 € sind für Ausstattung eingeplant.

 

Die ergänzenden Investitionskosten für den Ausbau der Bereiche Küche und Speiseraum sowie für die Ausstattung in Gesamthöhe von 192.300 € können in 2010 noch aus der Bildungspauschale bereitgestellt werden. Da im übrigen die Mittel aus der Bildungspauschale für dieses Jahr bereits bindend verplant sind, könnten weitere Ausbaumaßnahmen frühestens ab dem Jahr 2011 aus der Bildungspauschale finanziert werden.

 

 

Zusätzliche Betriebskosten durch den Ganztag

Für die Flächenausweitungen außerhalb des Gebäudebestandes fallen bei einer Dreizügigkeit zusätzliche Jahresbetriebskosten in Höhe von rund 20.700 €  an, bei einer Vierzügigkeit rund 32.600 €. Der Mehraufwand durch die zeitlich verlängerte und damit intensivere Nutzung der Schule ist nicht quantifizierbar.

 

Im Vergleich mit den Gesamtschulen wird im Schulsekretariatsbereich für den Mehraufwand durch den Ganztagsbetrieb ein Zuschlag von 16 Wochenstunden angesetzt. Die Jahrespersonalkosten liegen überschlägig bei 10.300 €. Für die Durchführung des Mittagstisches sind im Vergleich mit den Gesamtschulen 25 Wochenstunden für Küchenhilfen anzusetzen. Die Jahrespersonalkosten liegen überschlägig bei 15.500 €.

 

 

Anlagen:

1.      Schülerzahlenvorausberechnung für die Gymnasien ( Stand: 23.11.2007)

2.      Raumbestände an Gymnasien (Stand: Februar 2008)

3.      Schulstatistik Gymnasien (Stand: 15.10.2009)

4.      Ganztagskonzept der Schule

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Bedingte Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

406.000 €

a)  Zuschüsse Dritter (Förderprogramm „1.000 Schulen“)

100.000 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil (Bildungspauschale)

306.000 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch Bildungspauschale

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

2117

, Teilfinanzstelle

5000.114

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

356.000 €

50.000 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

25.800€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

5.075€

Zwischensumme

30.875€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

5.075€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

25.800€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die Kosten für den Ausbau der Bereiche Küche und Speiseraum sowie die Kosten für die Ausstattung führen zu einer Aktivierung in der Anlagenbuchhaltung (Aktivseite der Bilanz). Die getätigten Investitionen werden ergänzend zu den Mitteln aus dem Förderprogramm „1.000 Schulen“ aus der Bildungspauschale finanziert (100%-Finanzierung – siehe Beschlussvorschlag). Somit ist auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten in Höhe der zu aktivierenden Kosten zu bilden, der parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufgelöst wird. Inwiefern eine Verlängerung der Restnutzungsdauer des Gebäudes entsteht ist noch zu prüfen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.12.2009 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen