Beschlussvorlage - 1020/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Schulausschuss der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung für seine Wahlzeit:

- als Schriftführerin Frau Anke Rottmann

- als ersten Stellvertreter Herrn Dietmar Bock

- als zweiten Stellvertreter Herrn Dirk Weithe.

 

Die Umsetzung erfolgt sofort.

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung, ist die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Oberbürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Hieraus resultiert, dass der Rat für seine Wahlperiode einen Schriftführer namentlich bestimmen muss.

Die Regelung des § 52 Abs. 1 GO NRW findet für den Schulausschuss entsprechend Anwendung. Es wird daher vorgeschlagen, für die Wahlzeit des Rates der Stadt Hagen eine/n Schriftführer/in und zwei Stellvertreter/innen zu wählen.

Die Verwaltung schlägt vor:

- als Schriftführerin Frau Anke Rottmann

- als ersten Stellvertreter Herrn Dietmar Bock

- als zweiten Stellvertreter Herrn Dirk Weithe

zu bestellen.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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02.12.2009 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen