Beschlussvorlage - 1020/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Schriftführerin / des Schriftführers und der Stellvertreter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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02.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss der Stadt Hagen bestellt gemäß § 52
Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der zurzeit gültigen Fassung für seine Wahlzeit:
- als
Schriftführerin Frau Anke Rottmann
- als ersten
Stellvertreter Herrn Dietmar Bock
- als zweiten
Stellvertreter Herrn Dirk Weithe.
Die Umsetzung erfolgt sofort.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 52 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung, ist die
Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Oberbürgermeister und
einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Hieraus
resultiert, dass der Rat für seine Wahlperiode einen Schriftführer namentlich
bestimmen muss.
Die Regelung des § 52 Abs. 1 GO NRW findet für den Schulausschuss
entsprechend Anwendung. Es wird daher vorgeschlagen, für die Wahlzeit des Rates
der Stadt Hagen eine/n Schriftführer/in und zwei Stellvertreter/innen zu
wählen.
Die Verwaltung schlägt vor:
- als Schriftführerin Frau
Anke Rottmann
- als ersten Stellvertreter
Herrn Dietmar Bock
- als zweiten Stellvertreter
Herrn Dirk Weithe
zu bestellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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