Beschlussvorlage - 1005/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters / einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste; VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.12.2009
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Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt,
als
stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der
Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH am 18.12.2009 zu
entsenden.
Er/Sie
wird beauftragt,
1.
das Protokoll vom 29.06.2009 zu
genehmigen,
2.
der Verlustausgleichsvereinbarung
zwischen der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH und der Bietergemeinschaft Stadtlicht
Hagen zuzustimmen,
3.
den Wirtschaftsplan 2010 festzustellen
und
4.
den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für
den Jahresabschluss 2009 zu bestellen.
Der
Beschluss ist bis zum 31.12.2009 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt
Hagen mit der Beteiligung des privaten Gesellschafters 51 % der Anteile
besitzt, hält am 18.12.2009 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist
ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Genehmigung
des Protokolls vom 29.06.2009
2. Verlustausgleich
3. Wirtschaftsplan
2010
4. Bestellung
des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2009
5. Verschiedenes
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den
Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung zuzustimmen.
Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die
Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.
Begründung
Die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung
Hagen GmbH findet am 18.12.2009 um ca.
12:30 Uhr im Emil Schumacher Museum, Konferenzraum 3. Etage statt.
Für die Versammlung ist ein/e stimmberechtigte/r
Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden.
Es folgen Details und Stellungnahmen zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten:
1. Genehmigung
des Protokolls vom 29.06.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die
Genehmigung des Protokolls vom 29.06.2009 keine Bedenken.
2. Verlustausgleich
Beschlussvorschlag
der Gesellschaft:
Soweit sich im Verlauf der Geschäftsjahre 2005 bis
2016 - bei Verlängerung der Verträge bis 2019 - kumuliert nach der Saldierung
sämtlicher Jahresfehlbeträge und Jahresüberschüsse kein negatives Ergebnis
ergibt, wird die Kapitalrücklage bis zur Summe der von der Bietergemeinschaft
Stadtlicht Hagen eingezahlten Verlustausgleichszahlungen an diese ausgekehrt.
Begründung
der Gesellschaft:
Die
Stadtbeleuchtung Hagen GmbH hat in den Jahren 2004 und 2005 Jahresfehlbeträge
in Höhe von – 2.005,75 EUR bzw. – 6.976,86 EUR erwirtschaftet.
Mit
dem selbständigen Garantieversprechen im Rahmen des Anteilskauf- und
Anteilsabtretungsvertrages vom 02.05.2007 hat sich die Bietergemeinschaft
Stadtlicht Hagen verpflichtet, entstehende Verluste auszugleichen (Präambel,
II., Ziffer 2). Entsprechend dieser Verpflichtung hat sie im Februar 2008 einen
Betrag von 8.982,61 EUR in die Kapitalrücklage der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH
gezahlt.
Falls
nach Ablauf der Verträge kumuliert nach der Saldierung sämtlicher
Jahresfehlbeträge und Jahresüberschüsse ein positives Ergebnis erwirtschaftet
wird, werden die von der Bietergemeinschaft Stadtlicht Hagen in die
Kapitalrücklage eingezahlten Verlustausgleichszahlungen bis zur Summe der
Einzahlungen an die Bietergemeinschaft ausgekehrt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die
Auskehrung der Kapitalrücklage bis zur Summe der von der Bietergemeinschaft
Stadtlicht Hagen eingezahlten Verlustausgleichszahlungen keine Bedenken.
3. Wirtschaftsplan 2009
Beschlussvorschlag der
Gesellschaft:
Der
Wirtschaftsplan 2010 wird festgestellt.
Begründung
der Gesellschaft:
Die
Feststellung des Wirtschaftsplans unterliegt gem. § 13 Abs. 2 lit. b
Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.
Gemäß
§ 11 Abs. 3 lit. a Gesellschaftsvertrag bedarf die Feststellung des
Wirtschaftsplanes der vorherigen Zustimmung durch den Aufsichtsrat.
Der
Wirtschaftsplan 2010 ist dieser Vorlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Details zum Wirtschaftsplan 2010 können der
Vorlage Drucksachen-Nr.: 1006/2009 entnommen werden, die im nichtöffentlichen
Teil behandelt wird.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2010 keine Bedenken.
4. Bestellung des Abschlussprüfers für den
Jahresabschluss 2009
Beschlussvorschlag der
Gesellschaft:
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS AuditTeam AG, Dortmund wird mit
der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 beauftragt.
Begründung
der Gesellschaft:
Die
Bestellung des Abschlussprüfers unterliegt gem. § 13 Abs. 2 lit. d
Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.
Der
Jahresabschluss ist von der Geschäftsführung einem unabhängigen
Wirtschaftsprüfer vorzulegen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS
AuditTeam AG, hat bereits die bisherigen Jahresabschlüsse geprüft. Dabei hat
sie sich als zuverlässiger Partner erwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gegen die Bestellung des vorgeschlagenen
Wirtschaftsprüfers bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken.
5. Verschiedenes
An der letzten Gesellschafterversammlung am
29.06.2009 hat Herr Christian Kurrat als stimmberechtigter Vertreter der Stadt
Hagen teilgenommen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden
Beschluss gebeten.
