Beschlussvorlage - 0995/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Südwestfalen Energie und Wasser AGWeitere Beauftragung der stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen in der außerordentlichen HauptversammlungDringlichkeitsbeschluss nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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26.11.2009
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Beschlussvorschlag
Im Wege der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 1
GO NRW fasst der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss:
Die im Beschluss des Rates der Stadt Hagen vom
05.11.2009 in die außerordentliche Hauptversammlung der Südwestfalen Energie
und Wasser AG entsandte Vertreterin der Stadt Hagen, Frau Ursula Metz, wird
zusätzlich beauftragt, die Herren Dr. Joachim Schneider und Dr. Hanns-Ferdinand
Müller in den Aufsichtsrat der Südwestfalen Energie und Wasser AG zu wählen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
03.12.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Durch Beschluss des
Rates der Stadt Hagen vom 05.11.2009 wurde Frau Ursula Metz als Vertreterin der
Stadt Hagen in die außerordentliche Hauptversammlung der Südwestfalen Energie
und Wasser AG (SEWAG) als Vertreterin der Stadt Hagen entsandt. Ihr wurde in
dem Beschluss der Auftrag erteilt, Herrn Oberbürgermeister Jörg Dehm als
Vertreter der Stadt Hagen für den Aufsichtsrat der SEWAG der Hauptversammlung
der SEWAG vorzuschlagen und diesen im Wege der Nachwahl in die laufende
Amtsperiode des Aufsichtsrates zu wählen.
Die SEWAG teilt
nunmehr mit, dass weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat nachzuwählen sind.
Dies sind die Herren Dr. Joachim Schneider, Mitglied des Vorstandes der RWE
Rheinland Westfalen Netz AG, sowie Dr. Hanns-Ferdinand Müller, Konzernbevollmächtigter
Kommunen RWE AG und Geschäftsführer der RWE Effizienz GmbH. Da die Wahl der
Genannten durch den Ratsbeschluss nicht abgedeckt ist, ist die Erweiterung des
Auftrages an Frau Metz erforderlich.
Begründung der
Dringlichkeit:
Da die
außerordentliche Hauptversammlung der SEWAG am 02.12.2009 stattfindet und die
nächste Sitzung des Rates erst am 03.12.2009, ist es erforderlich, durch den
Haupt- und Finanzausschuss einen Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 Abs. 1 S. 1
GO NRW zu fassen. Der Beschluss wird dem Rat in seiner Sitzung am 03.12.2009
zur Genehmigung vorgelegt.
