Beschlussvorlage - 0968/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 57 Abs. 3 Satz 2 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB30 - Rechtsamt
- Bearbeitung:
- Sonja Bendicks
- Beteiligt:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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26.11.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
In
seiner konstituierenden Sitzung am 05.11.2009 hat der Rat der Stadt Hagen gem.
§ 57 Abs. 2 GO NRW den Haupt- und Finanzausschuss gebildet und die Mitglieder
dieses Gremiums gewählt.
Den
Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt kraft Gesetzes der Oberbürgermeister
(§ 57 Abs. 3 Satz 1 GO NRW).
Nach
§ 57 Abs. 3 Satz 2 GO NRW wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte
einen oder mehrere Stellvertreter.
In
der letzten Amtsperiode hatte der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses
nur einen Stellvertreter, was sich in der Praxis als ausreichend erwiesen und
bewährt hat. Es wird deshalb auch für die jetzt anstehende neue Amtsperiode nur
ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt.
Für
die Wahl gilt das Prinzip der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW).
Es
ist allgemein üblich, zum Stellvertreter/Stellvertreterin des Vorsitzenden
einen der ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen, sofern er/sie Mitglied im
Haupt- und Finanzausschuss ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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