Beschlussvorlage - 0968/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses hat einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin.

 

  1. Zum/zur stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses wählt der Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

     Herrn/ Frau ………………………………………..

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

In seiner konstituierenden Sitzung am 05.11.2009 hat der Rat der Stadt Hagen gem. § 57 Abs. 2 GO NRW den Haupt- und Finanzausschuss gebildet und die Mitglieder dieses Gremiums gewählt.

 

Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt kraft Gesetzes der Oberbürgermeister (§ 57 Abs. 3 Satz 1 GO NRW).

 

Nach § 57 Abs. 3 Satz 2 GO NRW wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter.

 

In der letzten Amtsperiode hatte der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses nur einen Stellvertreter, was sich in der Praxis als ausreichend erwiesen und bewährt hat. Es wird deshalb auch für die jetzt anstehende neue Amtsperiode nur ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt.

 

Für die Wahl gilt das Prinzip der Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO NRW).

 

Es ist allgemein üblich, zum Stellvertreter/Stellvertreterin des Vorsitzenden einen der ehrenamtlichen Bürgermeister zu wählen, sofern er/sie Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss ist.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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26.11.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen