Beschlussvorlage - 0923/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Wirtschaftsplan 2010 der Gebäudewirtschaft Hagen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Gebäudewirtschaft Hagen wird ab 01.01.2004 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt. In Anlehnung an § 14 EigVO NRW und § 14 der Betriebssatzung der GWH ist von der Betriebsleitung zu Beginn eines jeden Jahres ein Wirtschaftplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht, aufzustellen.

 

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 I EigVO NRW).

 

Im Rahmen des Programms zur Sanierung der städtischen Gebäude sind gemäß Ratsbeschluss Maßnahmen in den Wirtschaftsplan 2010 der Gebäudewirtschaft Hagen aufgenommen worden.

 

Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen  des Wirtschaftsjahres, die sich aus Investitionen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 I EigVO NRW).

 

Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Tarifbeschäftigte des Betriebes zu beinhalten. Beamte, die bei der Gebäudewirtschaft beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Stadt Hagen zu führen und in der Übersicht der Gebäudewirtschaft nachrichtlich anzugeben (§ 17 I EigVO NRW).

 

Zusammen mit dem Wirtschaftsplan ist ein fünfjähriger Ergebnisplan beigefügt, der die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans sowie die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gebäudewirtschaft, die sich auf die Finanzplanung der Stadt Hagen auswirken, entsprechend widerspiegelt (vergleiche § 18 EigVO NRW).

 

Nach § 14 EigVO und § 14 (2) der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft Hagen ist die Betriebsleitung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen, durch den Oberbürgermeister festzustellen und dem Betriebsausschuss vorzulegen.

 

Mit dem Beratungsergebnis des Betriebsausschusses ist der Wirtschaftsplan dem Rat der Stadt Hagen zur Beschlussfassung vorzulegen. Gemäß § 41 GO im Verbindung mit. § 5 (1) der Betriebssatzung der GWH ist der Rat der Stadt für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig.

 

 


 

Inhalt

 

I. a.      Plan-Gewinn- und Verlustrechnung

 

I. b.      Erläuterungen zu den einzelnen Positionen des Erfolgsplans

            Erläuterungen zu

-          Umsatzerlösen und Erträgen

-          Umsatzerlösen aus eigener Wertschöpfung

-          Materialaufwendungen

-          Investitionsmaßnahmen

-          Maßnahmen des Konjunkturpaketes II

-          Einzelmaßnahmen aus Sanierungsstau, sonstige        Einzelmaßnahmen, Ganztagsoffensive Sekundarstufe I und Brandschutzmaßnahmen

-          Personalaufwendungen

-          Abschreibungen

-          sonstige betrieblichen Aufwendungen

-          Zinsen und ähnliche Aufwendungen

 

II. Investitionsplan

 

III. Finanzplan

 

IV. Planbilanz

 

V. Personalplan

 

VI. Ergebnisplan für die Jahre 2010 bis 2014

 

VII. Liquiditätsplan für die Jahre 2010 bis 2014


 

Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2009

 

Der Wirtschaftsplan wurde unter Beachtung der Eigenbetriebsverordnung aufgestellt.

Die in eigener Wertschöpfung erbrachten Leistungen sind auf Basis einer Vollkosten-

kalkulation ohne Gewinnzuschlag ermittelt worden.

 

Dieser Wirtschaftsplan orientiert sich erstmalig an das vom Beteiligungscontrolling vorgeschlagene standardisierte Muster.

 

Zu den einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Anmerkungen:

 

Erlöse aus eigener Wertschöpfung

Die Erlöse im Wach- u.. Aufsichtsdienst steigen auf einen Jahreswert von 711 T €, da die GWH den Aufsichtsdienst im Osthaus- und Schumacher-Museum übernimmt. Bei den Objektbetreuern werden die geleisteten Stunden mit zwei verschiedenen Stundenverrechnungssätzen je nach Art des Personaleinsatzes abgerechnet.

Die Architekten- und Ingenieurleistungen steigen durch die beauftragten Bautätigkeiten der verschiedenen Einzelmaßnahmen auf 2.760 T €.

Die Unterhaltsreinigung reduziert sich aufgrund des leicht reduzierten Reinigungsstundensatzes auf 8.404 T €.

 

Sonstige Umsatzerlöse

Die sonstigen Umsatzerlöse sind durch bauliche Maßnahmen mit Fremdleistungen geprägt (siehe Materialaufwendungen) und werden nach dem Kostenerstattungsprinzip weiterberechnet. Die Leistungen des GWH-Personals werden unter den Leistungen aus eigener Wertschöpfung abgerechnet (siehe u.a. Architekten- u. Ingenieurleistungen).

 

Materialaufwendungen

Neben dem höheren Investitionen durch Neubauten, steigen auch die Instandhaltungsmaßnahmen durch verschiedene Einzelmaßnahmen wie Konjunktur-Paket II (11.917 T €), Sanierungsstauprogramm (16.725 T €), Umbau zum offenen Ganztag der Sekundarstufe I (2.887 T €). Dadurch ergibt sich ein starker Anstieg der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen im Vergleich zur Planung Jahr 2009. Die beiliegende Einzelaufstellung zeigt die jeweiligen Einzelmaßnahmen der Einzelprogramme.

Die Aufwendungen für energetische Instandhaltung bleiben mit 2.000 T-€ unverändert. Die allgemeine Bauunterhaltung von 5.000 T-€ wird aufgeteilt in 4.370 T-€ für die lfd. Instandhaltung und 630 T-€ für Unvorhergesehenes.

Die Energiekosten wurden auf 8.442 T-€ nach den durchschnittlichen Erfahrungswerten budgetiert.

Die externen Unterhaltsreinigungen und auch der externe Wachdienst steigen durch das Osthaus-/Schumacher-Museum.

Neben der Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel werden nunmehr auch die ortsfesten Betriebsmittel durch die GWH geprüft.


 

Personalkosten

Die Zunahme der Entgelte ist im Wesentlichen geprägt durch die Übernahme des Aufsichtsdienstes, welcher durch 21 Personen geleistet wird (siehe hierzu Erläuterungen im Personalplan). Die bisher unter Zuführung zur Rückstellung Beamtenversorgung gezeigten Altersversorgungskosten werden zukünftig über eine Beitragsumlage der Versorgungskasse von der Stadt an die GWH belastet. Dies gilt ebenfalls für die Zuführung zur Jubiläumsrückstellung, die zukünftig die sonstigen Personalkosten erhöht.

 

Die vom Rat in 11/2007 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen zur Personalkostenreduzierung mit 1.290 T € für 2010 sind in den Wirtschaftsplan eingearbeitet worden, allerdings reduzieren Tariferhöhungen und die zusätzliche Übernahme des Aufsichtsdienstes diesen Einspareffekt.

 

Abschreibungen

Die Abschreibungen sind im Wesentlichen geprägt durch die Abschreibungen auf die EDH-Anlagen. Durch die gesetzliche Abschreibungsveränderung der geringwertigen Wirtschaftsgüter erhöhen sich die Abschreibungen ab 2009 und in den Folgejahren.

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Fixkosten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind geprägt durch die Verwaltungskostenumlage, die knapp 40 % der sonstigen betrieblichen Kosten ausmacht. Der zweitgrößte Kostenblock sind die EDV-Kosten (u.a. Habit) und Bürokosten mit 482,5 T €. Dazu sind für 2010 als Einführungskosten für SAP-Buchhaltungs- und Betriebsführungssoftware 100 T-€ eingeplant.

 

Zinsen u. ähnliche Aufwendungen

Die Darlehenszinsen beziehen sich auf das wegen der EDH-Anlagen aufgenommen Darlehen. Der Zinsaufwand für das G.I.V. Darlehen bezieht sich auf die durchgeführte Sanierung der Rundturnhallen  Hohenlimburg und Haspe. Die Aufwendungen werden der Stadt weiterbelastet und als Zinserträge bei der GWH ausgewiesen.

Die Kontokorrentzinsen des Geschäftsgirokredites sind rückläufig.

 

Erläuterungen zur Personalplanung

Die Gesamtpersonalanzahl der GWH wird sich in 2010 erhöhen. Während sich die Anzahl der Personen im Reinigungsbereich verringert, erhöht sich die Personalzahl um 21 Personen im Bereich des Aufsichtsdienstes. Hintergrund ist der ab August 2009 von GWH übernommenen Aufsichtsdienst im Emil-Schumacher/Osthaus-Museum.

Die 21 Personen des Aufsichtsdienstes setzen sich durch Übernahme von 10 Personen aus anderen Ämtern und GWH eigenem Personal zusammen.

Ab 2009 bildet die GWH erstmals eine Reinigungsfachkraft aus.

Im technischen Bereich wurden 2 befristete Arbeitsverhältnisse, die 2009 ausliefen, nicht verlängert.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Siehe Angaben im Wirtschaftsplan 2010.

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

25.11.2009 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.12.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen