Beschlussvorlage - 0971/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die  Bezirksvertretung  Nord   beschließt,  die von der Südhofstraße Hausnummer 18

parallel zur Straße  Boeler Ring  in südöstlicher Richtung verlaufende Verkehrsfläche

 

“ Dr. - Lammert - Weg “

 

zu benennen.

 

 

 

Die Verkehrsfläche  wird dem Schiedsamtsbezirk  6  zugeordnet.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “4/81 (382) Teil II, 4. Fassung -Ortsumgehung Boele“ als Reines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird von einem privaten Bauträger/Bauherren mit Wohnhäusern bebaut.

 

Um den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es erforderlich, die sie erschließende Verkehrsfläche mit einer Bezeichnung zu versehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan “Nr. 4/81 (382) Teil II, 4. Fassung -Orts-umgehung Boele   weist u.a.  VM (Verkehrsmischflächen) aus.

Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind z.T.  vermessen und parzelliert.

Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht und zwischenzeitlich genehmigt worden.

Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben zu den umliegenden Straßen Malmke-, Hagener - oder Südhofstraße erscheint wegen des Umfanges des Projektes nicht zweckmäßig. Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedoch eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können,  ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.

 

Eine Ortsbesichtigung am 21.10.2009 ergab, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten für den ersten Bauabschnitt fortgeschritten sind. Nach Aussage eines Bauherren soll voraussichtlich Ende 2010 mit dem Bezug des ersten Wohnhauses zu rechnen sein.

 

Somit kann das Benennungsverfahren eingeleitet werden.

 

Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet nicht vorhanden. Einige der hier zur Verfügung stehenden Bezeichnungen  scheiden aus, weil ähnliche Namen  schon existieren bzw. nicht gewünscht sind.

 

Aus diesem Grund wird der Vorschlag aus der Interfraktionellen Gesprächsrunde der BV-Nord aufgenommen, den Weg nach Dr. Fritz Lammert zu benennen.

“Herr Lammert war Direktor der Landwirtschaftskammer in Münster und hat sich beim Hagener Heimatbund und bei der Mitherausgabe des Buches über die Gemeinde Boele (1976) verdient gemacht. Darüber hinaus hat er lange Jahre in unmittelbarer Nähe (Südhofstr. 16) gewohnt.“

Bei vorangegangenen Sondierungsgesprächen wurden von den Familienmitgliedern keine ablehnenden Äußerungen ausgesprochen.

 

Damit bestehen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte  gegen den Vorschlag keine ordnungsrechtlichen Bedenken.

 

In Anlehnung an diese Vorgabe  wird vorgeschlagen, der Verkehrsfläche  -im beigefügten  Lageplan gerastert dargestellt-  den Namen

 

“ Dr. - Lammert - Weg “

 

zu geben.

 

 

 

Es könnte zum besseren Verständnis aufklärend wirken, wenn ein zusätzliches Schild auf Lebzeit und Eigenschaft/Verdienst des Verstorbenen hinweist.

Auf dem Zusatzschild zum Straßennamenschild könnten demnach folgende Angaben stehen:

 

-         Fritz Lammert

-    1894 - 1979

-         Heimatforscher

 

 

Zusammen mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt) des zu benennenden Weges hervorgeht. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.

 

Die Linienführung ist gemäß planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende Parzellierung gesichert.

 

 

 

Die Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage:  Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.500

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.12.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen