Beschlussvorlage - 0971/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung Umlegungsgebiet Südhofstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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09.12.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das im rechtsverbindlichen
Bebauungsplan Nr. “4/81 (382) Teil II, 4. Fassung -Ortsumgehung
Boele“ als Reines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird von einem privaten
Bauträger/Bauherren mit Wohnhäusern bebaut.
Um den Häusern nach
Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu können, ist es
erforderlich, die sie erschließende Verkehrsfläche mit einer Bezeichnung zu
versehen.
Begründung
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan “Nr. 4/81 (382) Teil II, 4. Fassung -Orts-umgehung Boele “ weist u.a. VM (Verkehrsmischflächen) aus.
Diese Verkehrsfläche erschließt nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem Gebiet gelegenen Grundstücke sind z.T. vermessen und parzelliert.
Für einige Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht und zwischenzeitlich genehmigt worden.
Eine hausnummernmäßige Zuordnung dieser Vorhaben zu den umliegenden Straßen Malmke-, Hagener - oder Südhofstraße erscheint wegen des Umfanges des Projektes nicht zweckmäßig. Um den Häusern zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedoch eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu können, ist es erforderlich, die vorgenannte Verkehrsfläche mit einer eigenständigen Bezeichnung zu versehen.
Eine Ortsbesichtigung am 21.10.2009 ergab, dass die örtlichen Planums-, Absteckungs- und Kanalarbeiten für den ersten Bauabschnitt fortgeschritten sind. Nach Aussage eines Bauherren soll voraussichtlich Ende 2010 mit dem Bezug des ersten Wohnhauses zu rechnen sein.
Somit kann das Benennungsverfahren eingeleitet werden.
Eine für die Benennung der Verkehrsfläche geeignete Gewannenbezeichnung ist in diesem Gebiet nicht vorhanden. Einige der hier zur Verfügung stehenden Bezeichnungen scheiden aus, weil ähnliche Namen schon existieren bzw. nicht gewünscht sind.
Aus diesem Grund wird der Vorschlag aus
der Interfraktionellen Gesprächsrunde der BV-Nord aufgenommen, den Weg nach Dr.
Fritz Lammert zu benennen.
“Herr Lammert war Direktor der
Landwirtschaftskammer in Münster und hat sich beim Hagener Heimatbund und bei
der Mitherausgabe des Buches über die Gemeinde Boele (1976) verdient gemacht.
Darüber hinaus hat er lange Jahre in unmittelbarer Nähe (Südhofstr. 16)
gewohnt.“
Bei vorangegangenen Sondierungsgesprächen
wurden von den Familienmitgliedern keine ablehnenden Äußerungen ausgesprochen.
Damit bestehen aus fachlicher Sicht unter Berücksichtigung
aller benennungsrelevanten Aspekte gegen
den Vorschlag keine ordnungsrechtlichen Bedenken.
In Anlehnung an diese Vorgabe wird vorgeschlagen, der Verkehrsfläche -im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt- den Namen
“ Dr. - Lammert - Weg “
zu geben.
Es könnte zum besseren Verständnis
aufklärend wirken, wenn ein zusätzliches Schild auf Lebzeit und
Eigenschaft/Verdienst des Verstorbenen hinweist.
Auf dem Zusatzschild zum
Straßennamenschild könnten demnach folgende Angaben stehen:
-
Fritz Lammert
- 1894 - 1979
-
Heimatforscher
Zusammen
mit dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten
Lageplanes, aus dem die exakte Fläche (im beigefügten Lageplan gerastert
dargestellt) des zu benennenden Weges hervorgeht. Der als Anlage beigefügte
Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die Linienführung ist gemäß
planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende Parzellierung gesichert.
Die Bezirksvertretung wird um einen
entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage:
Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.500
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133,8 kB
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