Beschlussvorlage - 0815/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Sportplatz GarenfeldUmwandlung vom Tennen- in einen Kunstrasenplatz mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket IIhier: Ausbauplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; SZS - Servicezentrum Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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07.10.2009
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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09.12.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Ausgangssituation
Der Tennenplatz Garenfeld
wurde zuletzt im Jahre 1991 überarbeitet und erneuert. Aus dieser Zeit stammen
die Tennendecke des Platzes, die Dränage und die Trainingsbeleuchtung.
Die bereits erfolgte
Vereinigung des „SV Berchum“ und des „FC Garenfeld“ zum
„SC Berchum/Garenfeld 53/74“ und die damit einhergehende
Stilllegung des Sportplatzes in Berchum haben eine stark erhöhte
Nutzungsfrequenz des Platzes in Garenfeld zur Folge und erfordern eine weitgehend
witterungsunabhängige Bespielbarkeit der Fläche. Diese ist nur durch einen
Kunstrasenbelag sicherzustellen.
Deshalb hat der Rat der
Stadt Hagen die Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz im Rahmen
des Konjunkturpakets II beschlossen.
Spielfeld
Das Spielfeld erhält eine
Größe von 67 x 104 m brutto bzw. 64 x 100 m netto. Die Platzdecke soll wie am
„Städtischen Sportplatz Höing“ und seit kurzem auch im
„Kirchenbergstadion“ mit einem Kunstrasen mit Sand- und
Gummigranulatverfüllung auf einer elastischen Tragschicht ausgeführt werden.
Eine Erneuerung der Dränagen
ist nicht erforderlich.
Die Ausführung erfolgt in
DIN-gerechter Bauweise.
Die Kunstrasenfläche wird
innerhalb des Umrisses der bisherigen Tennendecke angelegt. Das gesamte
Spielfeld wird an den Längsseiten durch Barrieren abgegrenzt und umlaufend mit einem zwei Meter breiten Betonpflasterstreifen
versehen. Die Pflasterfläche verhindert eine Verschmutzung und somit einen
frühzeitigen Verschleiß der Spielfläche und dient darüber hinaus als
Standfläche für Zuschauer.
Der gesamte Platz erhält
eine zwei Meter hohe Einfriedung mit Stahlmattenzaun, um eine unerwünschte
Nutzung des Platzes, insbesondere als Auslauffläche für Hunde zu verhindern.
Die sechs Meter hohen Ballfangzäune, die sich bereits an den Stirnseiten des
Platzes hinter den Toren befinden, werden in die neue Zaunanlage integriert.
Die vorhandene
Trainingsbeleuchtung ist noch in betriebsfähigem Zustand; eine Erneuerung ist
zurzeit nicht vorgesehen. Im Zuge der Bauvorbereitung wird die Statik der
Masten geprüft. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Standsicherheit
gegeben ist.
Für den Sportplatz und die
Flutlichtanlage liegen Baugenehmigungen vor. Diese sind auch weiterhin gültig,
wenn der Platz unter Beibehaltung seiner derzeitigen Größe saniert wird.
Aufwärmfläche
Aufgrund der erhöhten
Nutzungsfrequenz des Platzes ist eine vom Spielbetrieb auf dem Platz räumlich
getrennte Aufwärmfläche sinnvoll. Da ein Aufwärmen auf Rasen- oder
Tennenflächen zu Schmutzeintrag auf dem Platz führen würde, müsste auch die
Aufwärmfläche als Kunstrasen hergestellt werden. Als Standort bietet sich eine
bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche im Winkel zwischen Sportplatz und
benachbarter Kleingartenanlage an, die im Grundstückstausch von der
evangelischen Kirchengemeinde erworben werden könnte. Da es sich bei der
Aufwärmfläche um eine Erweiterung des Sportplatzes handelt, ist das Einholen
entsprechender Genehmigungen erforderlich.
Die Kosten für die
Aufwärmfläche belaufen sich zusätzlich auf 70.000 €, sofern die Fläche
gleichzeitig mit dem Spielfeld hergestellt werden kann.
Mittel hierfür stehen aus
dem Konjunkturpaket II nicht zur Verfügung.
Stellplätze
Der derzeitige Zustand des
Parkplatzes vor dem Sportplatz erschwert eine optimale Ausnutzung der zur
Verfügung stehenden Fläche. Mit geringem Aufwand (Neuplanierung der
wassergebundenen Decke, Anbringen von Stellplatzmarkierungen) lässt sich hier
eine erhebliche Verbesserung erreichen und sicherstellen, dass die baurechtlich
geforderten 36 Stellplätze zur Verfügung stehen.
Umkleidegebäude
Vom Verein werden der Umbau und
auch die Änderung des Gebäudes auf Grund der maroden Bausubstanz als dringend
erforderlich angesehen. Zudem ist der verfügbare Raum nicht mehr ausreichend.
Arbeiten am Gebäude sind jedoch nicht Gegenstand dieser Vorlage. Mittel aus dem
Konjunkturprogramm hierfür stehen nicht zur Verfügung.
Kosten
Für die Umwandlung des
Sportplatzes Garenfeld in einen Kunstrasenplatz sind im Rahmen des
Konjunkturpakets II 500.000,00 € bereitgestellt worden.
Termine
Die Baumaßnahme soll noch
zum Jahresende 2009 ausgeschrieben werden, damit mit dem Ausbau im Frühjahr
2010 begonnen werden kann. Die Fertigstellung des Sportplatzes ist für Herbst
2010 geplant
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
x |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
500.000,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
500.000,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
4240 |
,
Teilfinanzstelle |
5.000156 |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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495.000,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
2010 |
Produktgrp. |
4240 |
Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr Die Betriebskosten werden durch die
gleich- zeitige Aufgabe des Sportplatzes Berchum insgesamt günstiger. |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Im Rahmen
der Sanierung des Sportplatzes Garenfeld führt die Umwandlung des Spielfeldes
von Tennenbelag in Kunstrasenbelag zu einer Aktivierung der Anschaffungs- und
Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz. Die Finanzierung durch das
Konjunkturpaket II wird als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz
dargestellt. Die Abschreibungen werden durch die Auflösung der Sonderposten
finanziert. Die
Statikarbeiten an den Masten der Beleuchtungsanlage und die Ausbesserung des
Parkplatzes stellen keine Investition dar und erhöhen somit auch nicht die zu
aktivierenden Kosten. Hierbei handelt es sich um Unterhaltungsaufwand. Die
Finanzierung durch das Konjunkturpaket II wird somit parallel im Ertrag
abgebildet. |
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07.10.2009 - Sport- und Freizeitausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- Der
vorgestellten Ausbauplanung wird zugestimmt.
- Die
Ausbaukosten in Höhe von 500.000,00 € für die Sanierung des
Sportplatzes werden aus dem Konjunkturpaket II bereitgestellt.
- Für die Aufwärmfläche in Kunstrasen am
Sportplatz Garenfeld werden 70.000,- € für 2010 aus der
Sportpauschale bereitgestellt.
- Der Sport- und Freizeitausschuss bittet die
Verwaltung, die Aufnahme einer zusätzlichen Maßnahme – Neubau
Umkleidegebäude Sportplatz Garenfeld – in Höhe von 380.000,- €
in das Maßnahmenpaket des Konjunkturpaketes II zu prüfen.
- Ersatzweise werden die notwendigen
Finanzmittel, abzüglich der Eigenbeteiligung des Vereins, für 2010 mit
insgesamt 280.000,- € aus der Sportpauschale bereitgestellt.