Beschlussvorlage - 0885/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss HABIT benennt als Prüferin für den Jahresabschluss 2009 die

 

 

 

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Breidenbach, Dr. Güldenagel und Partner KG, Wuppertal.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

·        Eigenbetriebe haben nach §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung einen Jahresabschluss nach bestimmten Formvorschriften zu erstellen

·        Nach § 106 Gemeindeordnung NRW ist der Jahresabschluss zu prüfen. Zuständig ist die Gemeindeprüfungsanstalt, die sich eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient.

·        Die Gemeinde kann dazu einen Vorschlag unterbreiten. § 5 der Betriebssatzung HABIT sieht vor, dass der Betriebsausschuss darüber entscheidet.

·        Die Betriebsleitung schlägt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Breidenbach, Dr. Güldenagel und Partner KG, Wuppertal, vor.

 

 

 

Begründung

 

 
Im Rahmen der Wirtschaftsprüfung und des Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.

 

Nach §106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).

 

Gemäß §106 Abs. 2 der GO NRW obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt, die sich dabei eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Vorschlag unterbreiten, dem die Gemeindeprüfungsanstalt folgen soll. § 5 Abs. 3 Buchstabe g der Betriebssatzung des HABIT führt aus, dass der Betriebsausschuss über die Benennung des Prüfers entscheidet.

 

In den Jahren 1999 bis 2004 wurde jeweils die Westfalen-Revision GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt. Den Auftrag zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2005, 2006, 2007 und 2008 erhielt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Breidenbach, Dr. Güldenagel und Partner KG, Wuppertal. Die Erfahrungen mit dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft waren positiv. Die Beteiligungsrichtlinien der Stadt Hagen, sehen vor, dass dieselbe Wirtschaftsprüfungsgesellschaf. i.d.R. nicht länger als 5 Jahre hintereinander prüfen soll. Dieser Zeitraum ist noch nicht erreicht. Die Betriebsleitung schlägt Letztgenannte deshalb auch für den Jahresabschluss 2009 vor und bittet um Benennung.

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die für die Jahresabschlussprüfung entstehenden Kosten sind im Wirtschaftsplan 2010 des HABIT gedeckt.

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Beschlüsse

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18.11.2009 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung - ungeändert beschlossen