Beschlussvorlage - 0862/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Empfehlungsbeschluss der BV Haspehier: Information vor Beginn öffentlicher Bauarbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.10.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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23.02.2010
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Die Bezirksvertretung Haspe hat am 20.08.2009 folgende Empfehlung an den Rat der Stadt beschlossen:
„Die Verwaltung wird verpflichtet, vor Beginn von Baumaßnahmen, die seitens der Stadt Hagen und/oder durch Tochterunternehmen der Stadt veranlasst worden sind, die betroffene Bezirksvertretung, die betroffenen Anlieger und die Öffentlichkeit in angemessener Form rechtzeitig vor Baubeginn über Art der Baumaßnahme und den zeitlichen Ablauf zu informieren.“
Hierzu nimmt die
Straßenverkehrsbehörde, im Einvernehmen mit den für Baumaßnahmen zuständigen
Fachbereichen, wie folgt Stellung.
Die von der BV Haspe für die Verwaltung
verlangte Verpflichtung ist grundsätzlich seit jeher gängige Praxis, allerdings
hauptsächlich gegenüber den Verantwortlichen für die Verkehrssicherungspflicht
(z.B.: Baufirmen, Generalunternehmer, Bauherren).
Mit verkehrsrechtlichen Anordnungen der
Straßenverkehrsbehörde, die im Vorfeld einer Baustelleneinrichtung im
öffentlichen Straßenverkehrsraum von den beauftragten Baufirmen beantragt
werden müssen, werden sowohl die korrekte Einrichtung der Baustelle, als auch
Details der daraufhin zu erfolgenden Verkehrsführung festgelegt. Entsprechende
Auflagen verpflichten regelmäßig die Verantwortlichen für die
Verkehrssicherungspflicht u.a. dafür Sorge zu tragen, dass
- Anlieger jederzeit ihr Grundstück befahren bzw.
verlassen können,
- Anlieger und die Öffentlichkeit in geeigneter Weise
(z.B. Handzettel) über Art und Dauer der Baustelle informiert werden; das
gilt auch im Laufe des Baustellenfortschritts bei wechselnden Teil- oder
Vollsperrungen von Fahrbahnen in Verbindung mit empfohlenen
Umleitungsstrecken, bei größeren Maßnahmen unter Einschaltung der Medien
(Zeitungen, Radio Hagen).
Daneben pflegt jeder beteiligte
Fachbereich, soweit erforderlich und im eigenen Ermessen, die
Öffentlichkeitsarbeit über die Pressestelle des OB, wenn Baustellen
einzurichten sind, welche den Verkehr über das normale Maß hinaus
beeinträchtigen. Im Internetauftritt der Stadt, „Leben in Hagen“ /
„weitere Meldungen“ sind in letzter Zeit auch Informationen über
Baustellen eingestellt worden.
Bei größeren Baustellen werden
Bezirksvertretungen und Ausschüsse entweder mündlich oder schriftlich über
Baustellenaktivitäten unterrichtet. Das gilt erst recht auf Anforderung der
politischen Gremien.
Darüber hinaus hat sich z.B. die
regelmäßige Verteilung der „Baustellensteckbriefe“ durch die SEH
als Mittel der Bürgerinformation hervorragend bewährt.
An der zuvor beschriebenen bewährten
Praxis sollte nichts geändert werden. Bei einer generelle Vorabinformation in allen Fällen, sowohl der politischen Gremien, als
auch betroffener Anwohner, würde dies eine nicht unerhebliche Ausweitung von
Aufgaben auf die Verwaltung bedeuten, die in Zeiten der Haushaltskonsolidierung und dem Bemühen um
eine schlankere Verwaltung kontraproduktiv entgegenstehen würde.

23.02.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, über städtisch
veranlasste Baumaßnahmen die zuständige Bezirksvertretung, die Öffentlichkeit
und die Anlieger in einer der Maßnahmenbedeutung entsprechenden Form zu
informieren.
Die Information kann in eigener Regie oder durch
Verpflichtung der verkehrsicherungspflichtigen Baubeteiligten erfolgen.
Die Information soll aufwandsmindernd durch
möglichst einfache Mittel bewirkt werden, insbesondere
- mündliche
oder schriftliche Mitteilung,
- Mitteilung
im Internetauftritt der Stadt,
- Handzettel
der Baufirmen an die Anlieger,
- Verteilung
der „Baustellensteckbriefe“ durch die SEH,
- Einschaltung
der Medien bei größeren Maßnahmen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |