Beschlussvorlage - 0862/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Empfehlungsbeschluss der BV Haspe vom 20.August 2009 wird nicht gefolgt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

 

Die Bezirksvertretung Haspe hat am 20.08.2009 folgende Empfehlung an den Rat der Stadt beschlossen:

 

„Die Verwaltung wird verpflichtet, vor Beginn von Baumaßnahmen, die seitens der Stadt Hagen und/oder durch Tochterunternehmen der Stadt veranlasst worden sind, die betroffene Bezirksvertretung, die betroffenen Anlieger und die Öffentlichkeit in angemessener Form rechtzeitig vor Baubeginn über Art der Baumaßnahme und den zeitlichen Ablauf zu informieren.“

 

Hierzu nimmt die Straßenverkehrsbehörde, im Einvernehmen mit den für Baumaßnahmen zuständigen Fachbereichen, wie folgt Stellung.

 

Die von der BV Haspe für die Verwaltung verlangte Verpflichtung ist grundsätzlich seit jeher gängige Praxis, allerdings hauptsächlich gegenüber den Verantwortlichen für die Verkehrssicherungspflicht (z.B.: Baufirmen, Generalunternehmer, Bauherren).

 

Mit verkehrsrechtlichen Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde, die im Vorfeld einer Baustelleneinrichtung im öffentlichen Straßenverkehrsraum von den beauftragten Baufirmen beantragt werden müssen, werden sowohl die korrekte Einrichtung der Baustelle, als auch Details der daraufhin zu erfolgenden Verkehrsführung festgelegt. Entsprechende Auflagen verpflichten regelmäßig die Verantwortlichen für die Verkehrssicherungspflicht u.a. dafür Sorge zu tragen, dass

 

  • Anlieger jederzeit ihr Grundstück befahren bzw. verlassen können,
  • Anlieger und die Öffentlichkeit in geeigneter Weise (z.B. Handzettel) über Art und Dauer der Baustelle informiert werden; das gilt auch im Laufe des Baustellenfortschritts bei wechselnden Teil- oder Vollsperrungen von Fahrbahnen in Verbindung mit empfohlenen Umleitungsstrecken, bei größeren Maßnahmen unter Einschaltung der Medien (Zeitungen, Radio Hagen).

 

Daneben pflegt jeder beteiligte Fachbereich, soweit erforderlich und im eigenen Ermessen, die Öffentlichkeitsarbeit über die Pressestelle des OB, wenn Baustellen einzurichten sind, welche den Verkehr über das normale Maß hinaus beeinträchtigen. Im Internetauftritt der Stadt, „Leben in Hagen“ / „weitere Meldungen“ sind in letzter Zeit auch Informationen über Baustellen eingestellt worden.

 

 

 

 

Bei größeren Baustellen werden Bezirksvertretungen und Ausschüsse entweder mündlich oder schriftlich über Baustellenaktivitäten unterrichtet. Das gilt erst recht auf Anforderung der politischen Gremien.

 

Darüber hinaus hat sich z.B. die regelmäßige Verteilung der „Baustellensteckbriefe“ durch die SEH als Mittel der Bürgerinformation hervorragend bewährt.

 

An der zuvor beschriebenen bewährten Praxis sollte nichts geändert werden. Bei einer generelle Vorabinformation in allen  Fällen, sowohl der politischen Gremien, als auch betroffener Anwohner, würde dies eine nicht unerhebliche Ausweitung von Aufgaben auf die Verwaltung bedeuten, die in Zeiten der  Haushaltskonsolidierung und dem Bemühen um eine schlankere Verwaltung kontraproduktiv entgegenstehen würde. 

 

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Beschlüsse

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08.10.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt verweist die Beratung an den Stadtentwicklungsausschuss.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

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23.02.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, über städtisch veranlasste Baumaßnahmen die zuständige Bezirksvertretung, die Öffentlichkeit und die Anlieger in einer der Maßnahmenbedeutung entsprechenden Form zu informieren.

 

Die Information kann in eigener Regie oder durch Verpflichtung der verkehrsicherungspflichtigen Baubeteiligten erfolgen.

 

Die Information soll aufwandsmindernd durch möglichst einfache Mittel bewirkt werden, insbesondere

  • mündliche oder schriftliche Mitteilung,
  • Mitteilung im Internetauftritt der Stadt,
  • Handzettel der Baufirmen an die Anlieger,
  • Verteilung der „Baustellensteckbriefe“ durch die SEH,
  • Einschaltung der Medien bei größeren Maßnahmen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen