Beschlussvorlage - 0861/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme von zwei Vertreter/innen des Ennepe-Ruhr-Kreises und seiner Gemeinden an den Sitzungen des Betriebsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Ina Michalke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Entscheidung
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18.11.2009
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Beschlussvorschlag
Zwei Vertreter/innen des Ennepe-Ruhr-Kreises und seiner Gemeinden werden als Sachverständige zu den Sitzungen des Betriebsausschusses zu allen Punkten hinzugezogen, welche die Interessen der in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Kooperationspartner berühren.
Die Sachverständigen werden wie folgt benannt:
§ Herr Wagenbach, Ennepe-Ruhr-Kreis bzw. Vertreter/in im Amt und
§ im rollierenden Verfahren ein weiteres Mitglied des Zentralausschusses als Vertreter/in der ERK-Gemeinden
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Seit
1970 erbringt HABIT, früher als Datenverarbeitungszentrale, Leistungen auf dem
Gebiet der Informationstechnologie für den Ennepe-Ruhr-Kreis und seine
Gemeinden. Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Basis einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach dem Gesetz über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GkG).
Anlässlich
der Gründung des HABIT war der Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung notwendig, die auch zum 01.07.1999 in Kraft getreten ist. In § 5
Abs. 6 dieser Vereinbarung wurde folgende Regelung getroffen:
"Zwei
Mitgliedern des Zentralausschusses, die nicht Beschäftigte der Stadt Hagen sein
dürfen, wird das Recht eingeräumt, an den Sitzungen des Betriebssausschusses
mit Rederecht teilzunehmen, soweit die in Abs. 2 aufgeführten Tatbestände dort
behandelt werden. Die beiden Vertreter werden vom Zentralausschuss
benannt".
(Anmerkung:
In Absatz 2 sind folgende Tatbestände aufgeführt: Lagebericht,
Abrechnungskriterien, Preisverzeichnis, Empfehlung zur Aufnahme weiterer
Kooperationspartner, Grundsätze über die Weiterentwicklung der
Informationstechnologie im HABIT, sonstige wichtige Angelegenheiten des HABIT.)
