Beschlussvorlage - 0860/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme von zwei Mitarbeitervertreter/innen an den Sitzungen des Betriebsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Ina Michalke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Entscheidung
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18.11.2009
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Beschlussvorschlag
Zwei Vertreter/innen der Mitarbeiter/innen werden als Sachverständige zu den Sitzungen des Betriebsausschusses zu allen Punkten hinzugezogen, welche die Interessen der Beschäftigten des HABIT berühren.
Die Mitarbeitervertreter/innen werden wie folgt benannt:
§
Günter Brandau, GPR Vertreter: Thomas Köhler, GPR
§ Claudia Schulz, HABIT Vertreter: Marco Hasken, HABIT
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die
Kooperationsvereinbarung aus August 1994 zur Einführung eines Neuen
Steuerungsmodells und zur Verwaltungsstrukturreform sieht unter Ziffer 7 vor,
dass eine Beteiligung von Arbeitnehmervertreter/innen bei Neu- und Umgründungen
in den Aufsichtsgremien anzustreben ist.
Beim
HABIT handelt es sich nicht um einen echten Eigenbetrieb, sondern um eine
eigenbetriebsähnliche Einrichtung gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW. Bei einem solchen
Betrieb kann der Betriebssausschuss nicht mit Beschäftigtenvertretern/innen
besetzt werden, da hier - im Gegensatz zu echten Eigenbetrieben - eine sog.
direktive Mitbestimmung rechtlich nicht vorgesehen ist (vgl. § 114 GO NRW).
Um
dennoch eine Berücksichtigung der Belange der Beschäftigten im
Betriebsausschuss zu gewährleisten, empfiehlt die Betriebsleitung weiterhin,
wie seit Gründung des Eigenbetriebes, zwei Beschäftigte gemäß § 58 Abs. 3 GO
NRW zur Beratung hinzuzuziehen.
