Beschlussvorlage - 0860/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zwei Vertreter/innen der Mitarbeiter/innen werden als Sachverständige zu den Sitzungen des Betriebsausschusses zu allen Punkten hinzugezogen, welche die Interessen der Beschäftigten des HABIT berühren.

 

Die Mitarbeitervertreter/innen werden wie folgt benannt:

 

§         Günter Brandau, GPR                 Vertreter: Thomas Köhler, GPR

§         Claudia Schulz, HABIT               Vertreter:  Marco Hasken, HABIT

                                 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

 

Die Kooperationsvereinbarung aus August 1994 zur Einführung eines Neuen Steuerungsmodells und zur Verwaltungsstrukturreform sieht unter Ziffer 7 vor, dass eine Beteiligung von Arbeitnehmervertreter/innen bei Neu- und Umgründungen in den Aufsichtsgremien anzustreben ist.

 

Beim HABIT handelt es sich nicht um einen echten Eigenbetrieb, sondern um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW. Bei einem solchen Betrieb kann der Betriebssausschuss nicht mit Beschäftigtenvertretern/innen besetzt werden, da hier - im Gegensatz zu echten Eigenbetrieben - eine sog. direktive Mitbestimmung rechtlich nicht vorgesehen ist (vgl. § 114 GO NRW).

 

Um dennoch eine Berücksichtigung der Belange der Beschäftigten im Betriebsausschuss zu gewährleisten, empfiehlt die Betriebsleitung weiterhin, wie seit Gründung des Eigenbetriebes, zwei Beschäftigte gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW zur Beratung hinzuzuziehen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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18.11.2009 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung - ungeändert beschlossen