Beschlussvorlage - 0782/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende Personen als ehrenamtliche Richter für das Sozialgericht Dortmund vorzuschlagen:

 

  1. ____________________________________

  2. ____________________________________

  3. ____________________________________

  4. ____________________________________

  5. ____________________________________

 

 

Evtl. weitere Vorschläge: ____________________________

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung durch Meldung an das Sozialgericht umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Seit dem 01.01.2005 entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auch über Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SGG werden die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen aufgrund von Vorschlagslisten für 5 Jahre berufen. Nach § 14 Abs. 5 SGG werden diese Vorschlagslisten von den kreisfreien Städten erstellt.

 

Die Anzahl der ehrenamtlichen Richter ist für das Sozialgericht Dortmund auf insgesamt 80 festgesetzt worden. Entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahl entfallen auf die Stadt Hagen 5 Personen. Die Meldung muss bis zum 15.10.2009 an das Gericht erfolgen.

 

Das Amt des ehrenamtlichen Richters beim Sozialgericht kann nur ausüben, wer Deutscher ist und das 25. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 Abs. 1 SGG). Persönliche und berufliche Ausschließungs- und Ablehnungsgründe ergeben sich aus §§ 17 und 18 SGG.

 

Es wird vom Sozialgericht gebeten, solche Personen nicht vorzuschlagen, die bereits bei den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht NRW, den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht NRW für den Zeitraum 01.10.2010 bis 31.12.2014 berufen sind.

Auch sollte nicht vorgeschlagen werden, wer den Ladungen zu den Sitzungen wegen beruflicher oder sonstiger Belastungen nur selten Folge leisten kann.

 

Frauen sollten angemessen berücksichtigt werden.

 

Die Wiederbenennung solcher Personen, die bereits in der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2009 zu ehrenamtlichen Richtern berufen worden sind, ist möglich.

 

Von der Stadt Hagen sind zurzeit folgende Personen tätig:

 

Klaus Budde,

Markus Hammer,

Tycho Oberste-Berghaus,

Klaus-Peter Pejic,

Wolfgang Vollmar.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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08.10.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen