Beschlussvorlage - 0782/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Sozialgericht in Dortmund
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.10.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende
Personen als ehrenamtliche Richter für das Sozialgericht Dortmund
vorzuschlagen:
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- ____________________________________
- ____________________________________
- ____________________________________
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Evtl. weitere Vorschläge: ____________________________
Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung
durch Meldung an das Sozialgericht umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Seit dem 01.01.2005
entscheiden die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit auch über Angelegenheiten
der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Gemäß § 13 Abs. 1 SGG
werden die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen aufgrund von
Vorschlagslisten für 5 Jahre berufen. Nach § 14 Abs. 5 SGG werden diese
Vorschlagslisten von den kreisfreien Städten erstellt.
Die Anzahl der
ehrenamtlichen Richter ist für das Sozialgericht Dortmund auf insgesamt 80
festgesetzt worden. Entsprechend dem Verhältnis der Einwohnerzahl entfallen auf
die Stadt Hagen 5 Personen. Die Meldung muss bis zum 15.10.2009 an das Gericht
erfolgen.
Das Amt des
ehrenamtlichen Richters beim Sozialgericht kann nur ausüben, wer Deutscher ist
und das 25. Lebensjahr vollendet hat (§ 16 Abs. 1 SGG). Persönliche und
berufliche Ausschließungs- und Ablehnungsgründe ergeben sich aus §§ 17 und 18
SGG.
Es wird vom
Sozialgericht gebeten, solche Personen nicht vorzuschlagen, die bereits bei den
Sozialgerichten, dem Landessozialgericht NRW, den Verwaltungsgerichten und dem
Oberverwaltungsgericht NRW für den Zeitraum 01.10.2010 bis 31.12.2014 berufen
sind.
Auch sollte nicht
vorgeschlagen werden, wer den Ladungen zu den Sitzungen wegen beruflicher oder
sonstiger Belastungen nur selten Folge leisten kann.
Frauen sollten
angemessen berücksichtigt werden.
Die Wiederbenennung
solcher Personen, die bereits in der Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2009 zu
ehrenamtlichen Richtern berufen worden sind, ist möglich.
Von der Stadt Hagen sind
zurzeit folgende Personen tätig:
Klaus Budde,
Markus Hammer,
Tycho Oberste-Berghaus,
Klaus-Peter Pejic,
Wolfgang Vollmar.
Der Rat der Stadt Hagen
wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
