Beschlussvorlage - 0779/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH sowie Festlegung des Abstimmungsverhaltens des Vertreters der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.09.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.10.2009
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages, wie sie als
Anlage (nur die dortigen Ziffern 4 und 5) Gegenstand der Vorlage sind,
zuzustimmen.
2.
Der Rat der
Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der
Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48
GmbH-Gesetz zu fassen.
3.
Der Rat der
Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die
Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH
(G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige
Wohnungsgesellschaft mbH den Änderungen des Gesellschaftsvertrages, wie sie als
Anlage (nur die dortigen Ziffern 4 und 5) Gegenstand der Vorlage sind,
zuzustimmen.
4.
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen
Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, den dargestellten
Änderungen des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we zuzustimmen und im Wege des
schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der ha.ge.we diesem Vorschlag
zuzustimmen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Vorlage dient der
Aufnahme der Regelungen der Bezirksregierung Arnsberg, die im Rahmen des
Anzeigeverfahrens aus ihrer Sicht in den Gesellschaftsvertrag der ha.ge.we
aufgenommen werden sollen. Daneben erfolgt die Festlegung des
Abstimmungsverhaltens des Vertreters der G.I.V. mbH für den erforderlichen Gesellschafterbeschluss.
Begründung
In der ordentlichen
Gesellschafterversammlung der ha.ge.we am 20.06.2008 wurden bereits die
Änderungen des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we. gemäß den Ziffern 1-3 der
beigefügten Anlage zur Vorlage (Umstellung des Stammkapitals von DM auf Euro
und Kapitalerhöhung, Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes aus den Reihen der
Gesellschafter sowie Änderung des Stimmrechtsanteils) beschlossen. Die
Bestellung und Beauftragung der stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen
Frau Christa Suda erfolgte mit Ratsbeschluss vom 19.06.2008.
Diese Änderungen
wurden bereits zwischenzeitlich von der Gesellschaft zur Eintragung beim
Handelsregister eingereicht.
Mit gleichem
Ratsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Gesellschaftsvertrag wegen
der vorgenommenen Änderungen bei der Bezirksregierung Arnsberg anzuzeigen.
Über die Änderung des
Gesellschaftsvertrages hat gemäß § 14 Ziffer 1 Buchst. a) des geltenden
Vertrages die Gesellschafterversammlung zu beschließen.
Zu einem weiteren
Punkt, der nicht den Gesellschaftsvertrag betrifft, sondern wonach seitens der
Stadt Hagen begründet werden soll, wie der gemeindliche Einfluss bei der
ha.ge.we sichergestellt wird, erfolgt seitens des Beteiligungscontrollings
gegenüber der Bezirksregierung noch eine Stellungnahme. Inhaltlich wird hierbei
auf die Dominanz der städtischen Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat und die
Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we durch die
G.I.V. mbH hingewiesen werden, an der die Stadt Hagen zu 100 % beteiligt ist.
Mit diesen Informationen/
Änderungen wird das o. g. Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung beendet
werden können.
Neben dem direkten
Anteil der Stadt Hagen an der ha.ge.we in Höhe von 1,114 % ist größter
Anteilseigner der ha.ge.we mit 95 % des gezeichneten Kapitals die G.I.V. mbH.
Da die Stadt Hagen Alleingesellschafterin der G.I.V. mbH ist, erfolgt hier die
Zustimmung zu den dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages über die
Willensbildung in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der Stadt Hagen
gesteuert werden kann.
Regelmäßig werden
Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein
Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat
bestellt wird. Aus Gründen der Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen
gemäß § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne
Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Dieses gilt sinngemäß
auch für den schriftlichen Gesellschafterbeschluss der G.I.V. mbH und die
Bevollmächtigung des Geschäftsführers der G.I.V. mbH dem Beschluss im
schriftlichen Umlaufverfahren zuzustimmen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,1 kB
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