Beschlussvorlage - 0810/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Garenfeld -Nord / Unterdorf-a) Teiländerung Nr. 63 –Garenfeld–Nord– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagenhier: Einstellung des Verfahrensb)Bebauungsplan Nr. 4/00 (522) –Garenfeld Unterdorf–hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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30.09.2009
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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30.09.2009
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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01.10.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.10.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.10.2009
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Beschlussvorschlag
zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung der Teiländerung Nr. 63 –Garenfeld–Nord– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 06.06.2002.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplans Nr. 4/00 (522) -Garenfeld Unterdorf- sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 06.06.2002.
Geltungsbereich: (Beschreibung gem. jeweiligem Einleitungsbeschluss)
Das Plangebiet der Teiländerung Nr. 63 –Garenfeld–Nord– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen umfasst den südlich an die Bebauung an der Karl-Gerharts-Straße angrenzenden Bereich bis in Höhe des Brauckweges in einer Tiefe von ca. 300m.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 4/00 (522) -Garenfeld Unterdorf- liegt südlich der Häuser an der Karl-Gerharts-Straße, Im Eckey und In der Hocksche (südlicher Rand der bestehenden Bebauung), östlich der Westhofener Straße in der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche (Gemarkung Garenfeld, Flur 5, Flurstücke 13 (tlw),109 (tlw.), 139 (tlw.), 170, 207 (tlw.), 443 (tlw.), 446, 481, 482, 570 (tlw.) und 602 ((tlw.) Westhofener Straße), sowie Gemarkung Garenfeld, Flur 2, Flurstück 304 (tlw.).
In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Diese Lagepläne im Maßstab 1: 2500 Flächennutzungsplan/ 1:1000 Bebauungsplan sind Bestandteil des Beschlusses.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung der Teiländerung zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie des Bebauungsplans und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse bekannt gemacht und die Verfahren damit eingestellt (abgeschlossen).
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine
Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Mit
den eingeleiteten Verfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine moderate Erweiterung der vorhandenen Wohnbebauung geschaffen werden. Zum
Zeitpunkt der Einleitung der Verfahren vorliegende Anfragen / Bebauungskonzepte
wurden aber nicht weiterverfolgt bzw. zurückgezogen. Letztendlich wurde
aufgrund der durch die Erschließungsbedingungen nicht darstellbaren
Wirtschaftlichkeit gegenüber anderen Wohnbauflächendarstellungen im
Flächennutzungsplan von der Planung Abstand genommen.
Das
Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan ausgenommen eines kleinen
Teilbereiches "Grünfläche/Spielplatz" als Fläche für die
Landwirtschaft ausgewiesen. Diese Darstellung soll auch im neuen
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen beibehalten werden.
Das
Teiländerungsverfahren Nr. 63 –Garenfeld–Nord– zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie das Bebauungsplanverfahren
Bebauungsplan Nr. 4/00 (522) –Garenfeld Unterdorf– können daher
eingestellt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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116,8 kB
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