Beschlussvorlage - 0810/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung der Teiländerung Nr. 63 –Garenfeld–Nord– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 06.06.2002.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplans Nr. 4/00 (522) -Garenfeld Unterdorf- sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 06.06.2002.

 

 

Geltungsbereich: (Beschreibung gem. jeweiligem Einleitungsbeschluss)

 

Das Plangebiet der Teiländerung Nr. 63 –Garenfeld–Nord– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen umfasst den südlich an die Bebauung an der Karl-Gerharts-Straße angrenzenden Bereich bis in Höhe des Brauckweges in einer Tiefe von ca. 300m.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 4/00 (522) -Garenfeld Unterdorf- liegt südlich der Häuser an der Karl-Gerharts-Straße, Im Eckey und In der Hocksche (südlicher Rand der bestehenden Bebauung), östlich der Westhofener Straße in der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche (Gemarkung Garenfeld, Flur 5, Flurstücke 13 (tlw),109 (tlw.), 139 (tlw.), 170, 207 (tlw.), 443 (tlw.), 446, 481, 482, 570 (tlw.) und 602 ((tlw.) Westhofener Straße), sowie Gemarkung Garenfeld, Flur 2, Flurstück 304 (tlw.).

 

In den im Sitzungssaal ausgehängten Lageplänen ist das jeweilige Plangebiet eindeutig dargestellt. Diese Lagepläne im Maßstab 1: 2500 Flächennutzungsplan/ 1:1000 Bebauungsplan sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung wird die Einstellung der Teiländerung zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie des Bebauungsplans und die Aufhebung der vorgenannten Ratsbeschlüsse bekannt gemacht und die Verfahren damit eingestellt (abgeschlossen).

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

 

 

Begründung

Mit den eingeleiteten Verfahren sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate Erweiterung der vorhandenen Wohnbebauung geschaffen werden. Zum Zeitpunkt der Einleitung der Verfahren vorliegende Anfragen / Bebauungskonzepte wurden aber nicht weiterverfolgt bzw. zurückgezogen. Letztendlich wurde aufgrund der durch die Erschließungsbedingungen nicht darstellbaren Wirtschaftlichkeit gegenüber anderen Wohnbauflächendarstellungen im Flächennutzungsplan von der Planung Abstand genommen.

 

Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan ausgenommen eines kleinen Teilbereiches "Grünfläche/Spielplatz" als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Diese Darstellung soll auch im neuen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen beibehalten werden.

 

Das Teiländerungsverfahren Nr. 63 –Garenfeld–Nord– zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie das Bebauungsplanverfahren Bebauungsplan Nr. 4/00 (522) –Garenfeld Unterdorf– können daher eingestellt werden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

30.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.09.2009 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.10.2009 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.10.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.10.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen