Beschlussvorlage - 0645/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2010 in den Bereichen Schulen und Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Carola Gepert-Henning
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; SZS - Servicezentrum Sport; FB40 - Schule; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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20.08.2009
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01.10.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Am
Ziel dieser Bereisung
war es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das
Wirtschaftsjahr 2010 zu besprechen und abzustimmen.
Bedarfe und
nutzerspezifische Wünsche der Schulleitungen wurden im Vorfeld schriftlich
abgefragt und in aufbereiteter Form anlässlich der Bereisung zur Verfügung
gestellt.
Das Ergebnis der
Bereisung ist in einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit
erforderlich, sind die entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung
eingearbeitet.
Begründung
Die Zuordnung der
Mittel der „Allgemeinen Bauunterhaltung“ erfolgt unter der
Voraussetzung, dass die für den Wirtschaftsplan 2010 der GWH vorgesehenen
städtischen Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es
für 2009 der Fall war.
- Mittel zur laufenden Instandhaltung aller
städtischen Immobilien in Höhe von rd. 5 Mio. Euro
- Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen
Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Insofern stehen
Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem Vorbehalt des
Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2010.
Um eine nachvollziehbare
Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes Objekt ein bestimmter
Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und
allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten
bemisst.
Da die
Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen Bedarf
abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die jeweils
dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.
Von diesem Betrag werden
wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen und
sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der Immobilie
abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern
und kraftbetätigten Türen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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27,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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21,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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25 kB
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6
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(wie Dokument)
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24,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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24,8 kB
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8
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(wie Dokument)
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22,4 kB
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9
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(wie Dokument)
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25,1 kB
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10
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(wie Dokument)
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24,7 kB
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11
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(wie Dokument)
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26,1 kB
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12
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(wie Dokument)
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24,4 kB
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13
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(wie Dokument)
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22,1 kB
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14
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(wie Dokument)
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18,4 kB
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15
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(wie Dokument)
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23,7 kB
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16
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(wie Dokument)
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21,5 kB
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