Beschlussvorlage - 0831/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen müssen die Erschließungserfordernisse für das Industrie- und Gewerbegebiet Unteres Lennetal Hagen-Halden angepasst werden. Mit dieser Vorlage werden die Voraussetzungen und der erforderliche technische Um-/Ausbau der Straße „Röhrenspring“ dargestellt.

 

 

Begründung

 

Eine der grundsätzlichen Ansprüche an die Funktion des Industrie- und Gewerbegebie­tes Unteres Lennetal Hagen-Halden waren und sind die verkehrsgerechten Anbindun­gen an das übergeordnete Straßennetz und die Stadt selbst unter Berücksichtigung be­stehender und zu ergänzender Verkehrstrassen.

 

In der ersten Planungsphase wurde davon ausgegangen, dass neben den heute bereits realisierten verbesserten Anbindungen des Planungsraums an das bestehende Fern­verkehrsnetz (Autobahn etc.) sich mit großzügigen neuen Querverbindungen (Quer­spane Halden, Querspange Fley) auch eine verkehrsgerechte Verknüpfung mit Hagener Innenstadt und den zwischenliegenden Ortsteilen schaffen lasse. Diese Querspangen ließen sich aber in der Diskussion und Abwägung mit umweltrelevanten Belangen nicht realisieren. Es mussten Kompromisse gemacht werden, die bis heute leider nicht in al­len Belangen den Ansprüchen aller Verkehrsteilnehmer entsprechen.

 

Einer dieser Kompromisse ist der heutige Anschluss/Ausbauzustand der Straße „Röh­renspring“ im Bereich Werkzeugstraße bis Sauerlandstraße.

 

Im Zuge der für die Ausgestaltung der Planungsräume letztendlich maßgeblichen Bau­leitplanverfahren zeigte es sich, dass mit dem „Verzicht“ auf die Querspange Fley eine an sich erforderliche Anbindung der Straße „Röhrenspring“ an die Sauerlandstraße von den Anliegern nicht mitgetragen würde.

 

Noch unter der Annahme, dass die Anbindung des Unteren Lennetals über eine die Sauerlandstraße entlastende Querspange erfolgen würde, war hier auf eine Fahrverbin­dung verzichtet und nur ein Fußweg festgesetzt worden. Die Absicht der Stadt, mit der Änderung der Planung – verkehrliche Vollanbindung an die Sauerlandstraße – auf den Wegfall der Querspange zu reagieren, ließ sich gegen den Widerspruch der Anlieger auch gerichtlich nicht durchsetzen. Um dem Antrag der Interessengemeinschaft auf eine Vollsperrung des Straßenabschnitts zu begegnen (Hintergrund war vorrangig der zu­nehmende Lkw-Verkehr auf der Sauerlandstraße), einigten sich die Parteien letztendlich auf einen außergerichtlichen Vergleich dahingehend, dass sich die Stadt verpflichtete, die Straße Röhrenspring zwischen der Sauerlandstraße und der Werkzeugstraße nicht entgegen den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen (Bebauungs­plan Nr. 1/77) auszubauen.

 

Heute haben sich die Anforderungen an die verkehrliche Erschließung in diesem Be­reich geändert. Der Straßenabschnitt hat an Bedeutung für die Linienführung des öffent­lichen Personennahverkehrs zugenommen und dient auch nach wie vor der Erreichbar­keit der Arbeitsplätze (Fuß- und Radverkehr und Pkw). Der Lkw-Verkehr kann ausge­schlossen werden. Ein entsprechendes Routenkonzept, mit dem aufgezeigt wird, dass ein Anschluss aller Bereiche des Industrie- und Gewerbegebietes an das übergeordnete Straßennetz möglich ist, liegt vor.

 

Der veränderte, reduzierte Ausbau sieht vor, mit baulichen Mitteln (Aufpflasterungen und Tiefborde an den Einmündungsbereichen Sauerlandstraße und Werkzeugstraße) sowie einer eindeutigen Beschilderung den Lkw-Verkehr weitestgehend auszuschließen. Für den Fußgänger verbleibt ein von der Fahrbahn abgesetzter Weg.

 

Im Detail ist folgende Aufteilung vorgesehen:

 

Es wird auf der Nordseite ein 1,65 m breiter Gehweg angelegt. Im Anschluss daran wird der bisherige Park-/Grünstreifen nun ausschl. als Grünstreifen in einer Breite von 2,50 m angelegt. Auf das Parken soll wegen des dann zu erwartenden Zielverkehrs verzichtet werden.

Die Fahrbahn zeigt jetzt eine Breite von 5,50 m. Für den sehr seltenen Fall eines Bus­begegnungsverkehrs wird der südliche Schrammbordbereich als Tiefbordstein ausgebil­det, um so eine Überfahrbarkeit zu gewährleisten.

Anfang- und Endpunkt des betrachteten Straßenabschnittes erhalten jeweils Aufpflas­terbereiche aus Großpflastersteinen, die sich mit Tiefbordsteinen von der Sauerland- bzw. Werkzeugstraße deutlich absetzen.

 

 

Aufgrund der Veränderungen, die sich seit Abschluss des vorgenannten außergerichtli­chen Vergleichs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergeben haben, sowie mit Rücksicht darauf, dass ein ansonsten erforderliches Bebauungsplanänderungsverfahren mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbunden wäre, kann, sofern man die Er­gebnisse des Vorgesprächs aus Mai 2009 zugrunde legt, ein Einvernehmen zwischen den heutigen Mitgliedern der Interessengemeinschaft Sauerlandstaße darüber erzielt werden, dass es sinnvoll und zweckmäßig ist, den damals geschlossenen außergericht­lichen Vergleich inhaltlich zu modifizieren und an die heutige Situation und Interessen­lage anzupassen.

 

Der Straßenabschnitt zwischen der Sauerlandstraße und der Werkzeugstraße ist als einziger Bereich des Unteren Lennetals nicht abschließend ausgebaut. Dies könnte auf der Basis der modifizierten Vereinbahrung erfolgen. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der städtebaulichen Förderungsmaßnahme des Entwicklungsbereiches Unteres Lenne­tal.

 

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Beschlüsse

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30.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

 

Abstimmungsergebnis:

x

 1. Lesung

 

Dafür:

   8

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   1