Beschlussvorlage - 0831/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau Röhrenspring
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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30.09.2009
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Bereit
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund
veränderter Rahmenbedingungen müssen die Erschließungserfordernisse für das
Industrie- und Gewerbegebiet Unteres Lennetal Hagen-Halden angepasst werden.
Mit dieser Vorlage werden die Voraussetzungen und der erforderliche technische
Um-/Ausbau der Straße „Röhrenspring“ dargestellt.
Begründung
Eine
der grundsätzlichen Ansprüche an die Funktion des Industrie- und Gewerbegebietes
Unteres Lennetal Hagen-Halden waren und sind die verkehrsgerechten Anbindungen
an das übergeordnete Straßennetz und die Stadt selbst unter Berücksichtigung bestehender
und zu ergänzender Verkehrstrassen.
In
der ersten Planungsphase wurde davon ausgegangen, dass neben den heute bereits
realisierten verbesserten Anbindungen des Planungsraums an das bestehende Fernverkehrsnetz
(Autobahn etc.) sich mit großzügigen neuen Querverbindungen (Querspane Halden,
Querspange Fley) auch eine verkehrsgerechte Verknüpfung mit Hagener Innenstadt
und den zwischenliegenden Ortsteilen schaffen lasse. Diese Querspangen ließen
sich aber in der Diskussion und Abwägung mit umweltrelevanten Belangen nicht
realisieren. Es mussten Kompromisse gemacht werden, die bis heute leider nicht
in allen Belangen den Ansprüchen aller Verkehrsteilnehmer entsprechen.
Einer
dieser Kompromisse ist der heutige Anschluss/Ausbauzustand der Straße
„Röhrenspring“ im Bereich Werkzeugstraße bis Sauerlandstraße.
Im
Zuge der für die Ausgestaltung der Planungsräume letztendlich maßgeblichen Bauleitplanverfahren
zeigte es sich, dass mit dem „Verzicht“ auf die Querspange Fley
eine an sich erforderliche Anbindung der Straße „Röhrenspring“ an
die Sauerlandstraße von den Anliegern nicht mitgetragen würde.
Noch
unter der Annahme, dass die Anbindung des Unteren Lennetals über eine die
Sauerlandstraße entlastende Querspange erfolgen würde, war hier auf eine
Fahrverbindung verzichtet und nur ein Fußweg festgesetzt worden. Die Absicht
der Stadt, mit der Änderung der Planung – verkehrliche Vollanbindung an
die Sauerlandstraße – auf den Wegfall der Querspange zu reagieren, ließ
sich gegen den Widerspruch der Anlieger auch gerichtlich nicht durchsetzen. Um
dem Antrag der Interessengemeinschaft auf eine Vollsperrung des
Straßenabschnitts zu begegnen (Hintergrund war vorrangig der zunehmende
Lkw-Verkehr auf der Sauerlandstraße), einigten sich die Parteien letztendlich
auf einen außergerichtlichen Vergleich dahingehend, dass sich die Stadt
verpflichtete, die Straße Röhrenspring zwischen der Sauerlandstraße und der
Werkzeugstraße nicht entgegen den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen
Festsetzungen (Bebauungsplan Nr. 1/77) auszubauen.
Heute
haben sich die Anforderungen an die verkehrliche Erschließung in diesem Bereich
geändert. Der Straßenabschnitt hat an Bedeutung für die Linienführung des
öffentlichen Personennahverkehrs zugenommen und dient auch nach wie vor der
Erreichbarkeit der Arbeitsplätze (Fuß- und Radverkehr und Pkw). Der
Lkw-Verkehr kann ausgeschlossen werden. Ein entsprechendes Routenkonzept, mit
dem aufgezeigt wird, dass ein Anschluss aller Bereiche des Industrie- und
Gewerbegebietes an das übergeordnete Straßennetz möglich ist, liegt vor.
Der
veränderte, reduzierte Ausbau sieht vor, mit baulichen Mitteln
(Aufpflasterungen und Tiefborde an den Einmündungsbereichen Sauerlandstraße und
Werkzeugstraße) sowie einer eindeutigen Beschilderung den Lkw-Verkehr
weitestgehend auszuschließen. Für den Fußgänger verbleibt ein von der Fahrbahn
abgesetzter Weg.
Im
Detail ist folgende Aufteilung vorgesehen:
Es
wird auf der Nordseite ein 1,65 m breiter Gehweg angelegt. Im Anschluss daran
wird der bisherige Park-/Grünstreifen nun ausschl. als Grünstreifen in einer
Breite von 2,50 m angelegt. Auf das Parken soll wegen des dann zu erwartenden
Zielverkehrs verzichtet werden.
Die
Fahrbahn zeigt jetzt eine Breite von 5,50 m. Für den sehr seltenen Fall eines
Busbegegnungsverkehrs wird der südliche Schrammbordbereich als Tiefbordstein
ausgebildet, um so eine Überfahrbarkeit zu gewährleisten.
Anfang-
und Endpunkt des betrachteten Straßenabschnittes erhalten jeweils Aufpflasterbereiche
aus Großpflastersteinen, die sich mit Tiefbordsteinen von der Sauerland- bzw.
Werkzeugstraße deutlich absetzen.
Aufgrund
der Veränderungen, die sich seit Abschluss des vorgenannten außergerichtlichen
Vergleichs in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ergeben haben, sowie mit
Rücksicht darauf, dass ein ansonsten erforderliches
Bebauungsplanänderungsverfahren mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand
verbunden wäre, kann, sofern man die Ergebnisse des Vorgesprächs aus Mai 2009
zugrunde legt, ein Einvernehmen zwischen den heutigen Mitgliedern der
Interessengemeinschaft Sauerlandstaße darüber erzielt werden, dass es sinnvoll
und zweckmäßig ist, den damals geschlossenen außergerichtlichen Vergleich
inhaltlich zu modifizieren und an die heutige Situation und Interessenlage
anzupassen.
Der
Straßenabschnitt zwischen der Sauerlandstraße und der Werkzeugstraße ist als
einziger Bereich des Unteren Lennetals nicht abschließend ausgebaut. Dies
könnte auf der Basis der modifizierten Vereinbahrung erfolgen. Die Finanzierung
erfolgt aus Mitteln der städtebaulichen Förderungsmaßnahme des
Entwicklungsbereiches Unteres Lennetal.
