Beschlussvorlage - 0775/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Beseitigung des Bahnüberganges Herrenstraße in Hagen-HohenlimburgErneuerung der Eisenbahnüberführung (Fußgängertunnel) im Zuge der Herrenstraße - Strecke 2800 km 16,555hier: Abschluss einer Vereinbarung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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30.09.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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06.10.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Zuge der Realisierung der z. Z. laufenden Baumaßnahme
„Herrenstraße“ wird der vorhandene höhengleiche Bahnübergang
geschlossen und ist dann auch für Fußgänger nicht mehr passierbar. Aus diesem
Grund wird eine neue, behindertengerechte Eisenbahnüberführung (Fußgängertunnel)
hergestellt.
Über Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme sowie die
Kostentragung ist eine Vereinbarung zwischen den Kreuzungsbeteiligten DB AG und
Stadt Hagen zu treffen.
Begründung
Im Zuge der Realisierung der z. Z. laufenden Baumaßnahme
„Herrenstraße“ wird der vorhandene höhengleiche Bahnübergang
geschlossen und ist dann auch für Fußgänger nicht mehr passierbar. Aus diesem
Grund wird eine neue, behindertengerechte Eisenbahnüberführung (Fußgängertunnel)
hergestellt.
Über diese Änderung an der Kreuzung Schiene / Straße ist
eine Kreuzungsvereinbarung nach dem EKrG zwischen der Stadt Hagen und der DB AG
zu treffen, die Art, Umfang und Durchführung der Maßnahme, sowie die
Finanzierung regelt.
Sowohl die Stadt Hagen als auch die DB AG verlangen
Änderungen an dem vorhandenen Bauwerk, zum einen den behindertengerechten
Ausbau, zum anderen bahnbautechnische Maßnahmen wie z.B. eine größere
Bauwerksüberdeckung und größeren Geländerabstand.
Aufgrund dieser beidseitigen Veranlassung werden die Kosten
im Verhältnis eines festgelegten Kostenschlüssels geteilt. Die DB AG als
Eigentümerin des dann neuen Bauwerks muss der Stadt Hagen einen sog.
Vorteilsausgleich zahlen.
Die Stadt Hagen hat für diese Maßnahme bereits eine
Änderungsanzeige zum bewilligten GVFG-Zuschussantrag bei der Bezirksregierung
Arnsberg vorgelegt. Mit der jetzt vorliegenden Kreuzungsvereinbarung wird der
formale Änderungsantrag gestellt.
Die Kostenverteilung stellt sich wie
folgt dar:
Gesamtkosten der Maßnahme 2.003.869,36 €
kreuzungsbedingte Kosten 2.003.869,36
€
davon trägt die
DB AG 701.354,28
€
Kostenanteil Stadt Hagen 1.302.515,09
€
abzgl.
Vorteilsausgleich der DB AG 401.793,60
€
abzgl.
GVFG-Zuschuss (80%) rd.
720.500,00 €
Eigenanteil
Stadt Hagen 180.221,49
€
Nähere Angaben sind dem beigefügten
Vereinbarungstext zu entnehmen.
Die Finanzierung erfolgt im
städtischen Haushalt aus den geplanten Jahresraten der Maßnahme
„Beseitigung Bahnübergang Herrenstraße“ – PSP-I-Element
5.000018.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme
wird, soweit seitens der DB AG die planerischen Voraussetzungen und die
erforderlichen Genehmigungen vorliegen, voraussichtlich in 2010 beginnen.
