Beschlussvorlage - 0772/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Toilettenanlagen in städt. Parks
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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24.09.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Nach Schließung der öffentlichen Toilettenanlagen, insbesondere im Innenstadtbereich, aufgrund der politischen Beschlüsse zum 1. Sparpaket des Mentors ist in der Öffentlichkeit vehement Kritik geäußert worden. Mit dieser Vorlage soll dem Beschluss des Rates der Stadt vom 25.06.2009 Rechnung getragen werden, Verhandlungen mit der Ströer Deutsche Städte Medien GmbH über die Einrichtung öffentlicher WC-Anlagen aufzunehmen.
Begründung
Im Rahmen des 1. Sparpakets des Mentors hat der Rat der Stadt am 19.06.2008 die Umsetzung der Maßnahmen 20-04 und 20-05 beschlossen.
Die Maßnahme 20-04 beinhaltet die Reduzierung des Zuschusses an die GWH in Höhe von jährlich rund 150.000,-- €. Die Zahlungen an die GWH umfassen Kosten für die Bauunterhaltung und Energie.
Die Maßnahme 20-05 beinhaltet den Wegfall des Zuschusses an den HEB in Höhe von 250.000,-- € für den Betrieb der Bedürfnisanstalten (Personal- und Verwaltungskosten sowie Materialkosten für WC-Papier, Seife usw.).
Für die Toilettenanlage im Volksparkpavillon enthält der Ratsbeschluss eine Klausel, die eine veranstaltungsbezogene Öffnung der WC-Anlage nicht ausschließt.
Da es im Rahmen einer Ausschreibung nicht gelang, einen privaten Betreiber zu finden, mussten als Folge des Ratsbeschlusses die Bedürfnisanstalten Volkspark, Hohenlimburg und Johanniskirchplatz für die allgemeine Benutzung geschlossen werden. Der Pavillon Johanniskirchplatz ist inzwischen abgebrochen.
Nach Schließung der gen. öffentlichen Toilettenanlagen gab es vehemente Kritik in der Öffentlichkeit. Der Rat der Stadt befasste sich in seiner Sitzung am 25.06.2009 erneut mit der Problematik und fasste dabei folgenden Beschluss:
„Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma Ströer-Gruppe Deutsche-Städte-Medien-GmbH über die Einrichtung von vollautomatischen, barrierefreien und Euroschlüssel nutzbaren WC-Anlagen in der Stadt zu verhandeln.
Aus Sicht des Rates sollen dabei zunächst folgende Standorte geprüft werden:
Innenstadtbereich: Hauptbahnhof und Volkspark
Nebenzentren: Haspe, Hohenlimburg, Boele
Dem Haupt- und Finanzausschuss ist über das Ergebnis zeitnah zu berichten.“
Gespräche mit der DSM führten zu dem Ergebnis, dass die Anschaffung und Errichtung von vollautomatischen Toilettenanlagen durch die Gesellschaft selbst bei einem Anschaffungswert von jeweils rd. 100.000,-- € aus finanziellen Gründen abgelehnt wird. Eine Beschaffung durch die Stadt, z. B. aus Mitteln des Konjunkturpakets II, wird unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten äußerst kritisch gesehen. Zu den Anschaffungskosten kämen weitere Kosten für Aufstellung und Anschluss.
Die DSM wäre allenfalls bereit, Unterhaltung und Betrieb von 3 Toilettenanlagen in einem Full-Service-Vertrag zu übernehmen, macht ihre Bereitschaft jedoch von Kompensationen aus dem bestehenden Werbenutzungsvertrag abhängig. Dabei vertritt man die Auffassung, dass der Werbenutzungsvertrag aus Sicht der Gesellschaft durch die hohen Pachtquoten bei bestimmten Werbeträgern eh belastet sei. Man macht daher die Übernahme der gesamten Unterhaltungs-, Reinigungs- und Wartungskosten für 10 Jahre von weiteren Bedingungen abhängig, die allerdings nicht abschließend ausverhandelt worden sind:
- Verlängerung des Werbenutzungsvertrages um weitere 5 Jahre,
- Rückabwicklung des Vertrages vom 19.11.2008 / 27.01.2009 über die Leuchtenträgerwerbung aufgrund der Belastung aus der hohen Festpacht und / oder
- pachtfreie und / oder pachtgeminderte Errichtung neuer Werbeträger.
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass eine kostenneutrale Errichtung von vollautomatischen WC-Anlagen durch die Ströer- Gruppe Deutsche-Städte-Medien GmbH nicht umzusetzen ist. Anschaffungskosten und Einnahmeverzicht zur Übernahme der Betriebskosten durch DSM würden im Übrigen den Ratsbeschluss vom 19.06.2008 zum Sparpaket des Mentors konterkarieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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