Beschlussvorlage - 0796/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung für die Sparkasse Hagen wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand  der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0796/2009) vom 14.09.2009 ist.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 16.10.2009.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

 

Begründung

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung am 01.09.2009 beschlossen, die Satzung für die Sparkasse Hagen an das geltende Sparkassenrecht anzupassen.

 

Die Änderung des Sparkassengesetzes im Jahr 2008 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 696) macht es erforderlich, die derzeit gültige Satzung der Sparkasse Hagen an das geltende Sparkassengesetz anzupassen. Die Satzung der Sparkasse Hagen wurde auf Basis eines entsprechenden Satzungsmusters des WLSGV überarbeitet. Dabei handelt es sich zum einen um redaktionelle Änderungen, mit denen Formulierungen in den Satzungen an das geltende Sparkassengesetz angepasst werden. Zum anderen wurde in Ausgestaltung der durch § 20 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SpkG eröffneten Möglichkeiten eine nähere Bestimmung der Vertretungsbefugnis in die Satzung aufgenommen.

 

Gemäß § 6 Abs. 2 SpkG für Nordrhein-Westfalen ist die Satzung von der Vertretung des Trägers zu erlassen. Die Satzung und deren Änderungen bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 d) SpkG beschließt die Vertretung des Trägers über den Erlass oder die Änderung der Sparkassensatzung. Gemäß § 15 Abs. 5 c) SpkG wird der Verwaltungsrat vor Beschlussfassung der Vertretung des Trägers über die Änderung der Satzung angehört.

 

Die Anhörung erfolgte durch die Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hagen am 01.09.2009.

 

 

Die überarbeitete Satzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Veränderungen im Vergleich zur derzeit gültigen Satzung gehen aus der als Anlage 2 beigefügten synoptischen Gegenüberstellung hervor.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

24.09.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.10.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen