Beschlussvorlage - 0796/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung für die Sparkasse HagenAnpassung der Satzung an das geltende Sparkassenrecht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.09.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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08.10.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der
Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung am 01.09.2009
beschlossen, die Satzung für die Sparkasse Hagen an das geltende
Sparkassenrecht anzupassen.
Die
Änderung des Sparkassengesetzes im Jahr 2008 durch Artikel 1 des Gesetzes zur
Änderung aufsichtsrechtlicher, insbesondere sparkassenrechtlicher Vorschriften
vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 696) macht es erforderlich, die derzeit
gültige Satzung der Sparkasse Hagen an das geltende Sparkassengesetz
anzupassen. Die Satzung der Sparkasse Hagen wurde auf Basis eines
entsprechenden Satzungsmusters des WLSGV überarbeitet. Dabei handelt es sich
zum einen um redaktionelle Änderungen, mit denen Formulierungen in den
Satzungen an das geltende Sparkassengesetz angepasst werden. Zum anderen wurde
in Ausgestaltung der durch § 20 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SpkG eröffneten
Möglichkeiten eine nähere Bestimmung der Vertretungsbefugnis in die Satzung
aufgenommen.
Gemäß
§ 6 Abs. 2 SpkG für Nordrhein-Westfalen ist die Satzung von der Vertretung des
Trägers zu erlassen. Die Satzung und deren Änderungen bedürfen der Genehmigung
der Aufsichtsbehörde.
Gemäß
§ 8 Abs. 2 d) SpkG beschließt die Vertretung des Trägers über den Erlass oder
die Änderung der Sparkassensatzung. Gemäß § 15 Abs. 5 c) SpkG wird der
Verwaltungsrat vor Beschlussfassung der Vertretung des Trägers über die
Änderung der Satzung angehört.
Die
Anhörung erfolgte durch die Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hagen am
01.09.2009.
Die
überarbeitete Satzung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die
Veränderungen im Vergleich zur derzeit gültigen Satzung gehen aus der als
Anlage 2 beigefügten synoptischen Gegenüberstellung hervor.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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25,2 kB
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