Beschlussvorlage - 0779/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages, wie sie als Anlage (nur die dortigen Ziffern 4 und 5) Gegenstand der Vorlage sind, zuzustimmen.

 

2.      Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

3.      Der Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt, dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der ha.ge.we Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH den Änderungen des Gesellschaftsvertrages, wie sie als Anlage (nur die dortigen Ziffern 4 und 5) Gegenstand der Vorlage sind, zuzustimmen.

 

4.      Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, den dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we zuzustimmen und im Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der ha.ge.we diesem Vorschlag zuzustimmen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Vorlage dient der Aufnahme der Regelungen der Bezirksregierung Arnsberg, die im Rahmen des Anzeigeverfahrens aus ihrer Sicht in den Gesellschaftsvertrag der ha.ge.we aufgenommen werden sollen. Daneben erfolgt die Festlegung des Abstimmungsverhaltens des Vertreters der G.I.V. mbH für den erforderlichen Gesellschafterbeschluss.

 

 

Begründung

 

In der ordentlichen Gesellschafterversammlung der ha.ge.we am 20.06.2008 wurden bereits die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der ha.ge.we. gemäß den Ziffern 1-3 der beigefügten Anlage zur Vorlage (Umstellung des Stammkapitals von DM auf Euro und Kapitalerhöhung, Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes aus den Reihen der Gesellschafter sowie Änderung des Stimmrechtsanteils) beschlossen. Die Bestellung und Beauftragung der stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen Frau Christa Suda erfolgte mit Ratsbeschluss vom 19.06.2008.

 

Diese Änderungen wurden bereits zwischenzeitlich von der Gesellschaft zur Eintragung beim Handelsregister eingereicht.

 

Mit gleichem Ratsbeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, den Gesellschaftsvertrag wegen der vorgenommenen Änderungen bei der Bezirksregierung Arnsberg anzuzeigen.

 

Über die Änderung des Gesellschaftsvertrages hat gemäß § 14 Ziffer 1 Buchst. a) des geltenden Vertrages die Gesellschafterversammlung zu beschließen.

 

 

Zu einem weiteren Punkt, der nicht den Gesellschaftsvertrag betrifft, sondern wonach seitens der Stadt Hagen begründet werden soll, wie der gemeindliche Einfluss bei der ha.ge.we sichergestellt wird, erfolgt seitens des Beteiligungscontrollings gegenüber der Bezirksregierung noch eine Stellungnahme. Inhaltlich wird hierbei auf die Dominanz der städtischen Aufsichtsratsmitglieder im Aufsichtsrat und die Mehrheitsverhältnisse in der Gesellschafterversammlung der ha.ge.we durch die G.I.V. mbH hingewiesen werden, an der die Stadt Hagen zu 100 % beteiligt ist.

 

Mit diesen Informationen/ Änderungen wird das o. g. Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung beendet werden können.

 

Neben dem direkten Anteil der Stadt Hagen an der ha.ge.we in Höhe von 1,114 % ist größter Anteilseigner der ha.ge.we mit 95 % des gezeichneten Kapitals die G.I.V. mbH. Da die Stadt Hagen Alleingesellschafterin der G.I.V. mbH ist, erfolgt hier die Zustimmung zu den dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages über die Willensbildung in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert werden kann.

 

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen gemäß § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

Dieses gilt sinngemäß auch für den schriftlichen Gesellschafterbeschluss der G.I.V. mbH und die Bevollmächtigung des Geschäftsführers der G.I.V. mbH dem Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren zuzustimmen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.09.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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08.10.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen