Beschlussvorlage - 0697/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der II. Nachtrag zum Tarif vom 21. Dezember 2005 zu §1 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksache 0697/2009 vom 13.08.2009) ist.

 

 

Realisierungstermin: 01.11.2009

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

A. Allgemeiner Teil

 

Im Hinblick auf die Liberalisierung des „Postmarktes“ ist die Erläuterung der Gebühr zur Tarifstelle 6 anzupassen und die Formulierung „Tarifbestimmungen für die Post“ wie folgt zu ändern:

 

„der nach den Entgeltbestimmungen des jeweiligen Posttransportunternehmens für die Zustellung maßgebende Satz (aufgerundet auf 5Ct.).“

 

B. Besonderer Teil

 

Gesundheitsamt 53

 

Nach Auskunft des Amtes 53 soll der Gebührenrahmen in der Tarifstelle  Nr. 13 b um 100 € erweitert werden.

Die Gebühren für Gutachten /Zeugnisse/Bescheinigungen werden innerhalb des Gebührenrahmens nach dem entstehenden Aufwand festgesetzt. Da zum einen seit der letzten Anpassung der Personalaufwand sich erhöht hat, zum anderen zunehmend Gutachtenaufträge mit hohem Bearbeitungsaufwand an das Gesundheitsamt gerichtet werden, reicht der vorhandene Gebührenrahmen bis 200 € in Ausnahmefällen nicht aus. Deshalb soll der Gebührenrahmen auf 10 € bis 300 € festgesetzt werden.

 

Fachbereich Jugend und Soziales 55

 

Aufgrund von gesetzlichen Änderungen werden die in den Tarifstellen Nr. 14 – 16 für den Fachbereich 55 enthaltene Gebührentatbestände ersatzlos gestrichen.

Stattdessen wird gebeten, für 55 Gebühren für folgende Tätigkeiten in der Satzung aufzunehmen:

 

Beratung von Investoren bei Neubau-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, Bescheinigung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 AllgFörderPflegeVO,

§9 Abs. 2 Landespflegegesetz NW( PfG NW),

für jede angefangene Arbeitsstunde je                                    54,00 €

 

Teil- und vollstationäre Einrichtungen haben gem. §1 AllgFörderPflegeVO gegen den Träger der Sozialhilfe einen Anspruch auf die Feststellung, dass die Einrichtung nach Größe, baulicher Ausstattung und technischer Einrichtung die Anforderungen nach §9 Abs. 2 PfG erfüllt. In der Praxis bedeutet dies, dass der Einrichtungsträger von 55 über die bauliche Konzeption beraten wird. Zu diesem Zweck werden die kompletten Bauunterlagen vorgelegt. Stimmt der Einrichtungsträger seine Maßnahmen mit dem örtlichen Träger der Sozialhilfe ab, so ist ihm diese Abstimmung gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 AllgFörderPflegeVO  zu bescheinigen. Ist die Bauphase abgeschlossen, wird nochmals geprüft, ob die Einrichtung entsprechend der Baupläne errichtet wurde. Darüber wird dann eine Bescheinigung gemäß § 9 Abs. 2 PfG NW erstellt.

In Anlehnung an die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein - Westfalen  zu erhebenden Verwaltungsgebühren werden für die Beratung und die auszustellenden Bescheinigungen für jede angefangene Arbeitsstunde je 54,00 € (Stundensatz für den gehobenen Dienst) für angemessen gehalten (Richtwerte vom 20.07.2009).

 

Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster 62

 

Nach Auskunft des Amtes 62 hat der Absatz des analogen Stadtplans an Großhändler und Wiederverkäufer durch die immer stärkere Verbreitung von kostenlosen digitalen Stadtplandaten im Internet und Navigationssystemen stark nachgelassen.

 

Die Abgabe von Stadtplänen im Einzelverkauf ist durch die Tarifstelle 21.1 geregelt. Tarifstelle 21.1.2  kann somit zum 01.01.2010 entfallen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

II. Nachtrag vom                       zum Tarif vom 21.12.2005 zu §1 Abs.1 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Stadt Hagen (Verwaltungsgebührensatzung) vom 21.12. 2005 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S.380) und des § 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2007 (GV NRW 2008 S.8) hat der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am ___________folgenden II. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren beschlossen:

 

 

Artikel I

 

 

Der Gebührentarif wird wie folgt geändert:

 

Die Tarifstelle 6 erhält folgende Fassung:

 

6

Zusendung oder Zustellung gebührenpflichtiger Schriftstücke, Entscheidungen oder Genehmigungen, soweit nicht eine Zustellung gesetzlich vorgeschrieben ist,

 

 

der nach den Entgeltbestimmungen des jeweiligen Posttransportunternehmens für die Zustellung maßgebende Satz (aufgerundet auf 5Ct.)

 

 

Die Tarifstelle 13 b erhält folgende Fassung:

 

Lfd.Nr.

 

Gebühr €

 

Gesundheitsamt 53

 

13

Ärztliche Zeugnisse und Bescheinigungen

 

b)

Amtsärztliche/vertrauensärztliche und zahnärztliche Gutachten, Zeugnisse

 

und Bescheinigungen einschließlich Untersuchung, soweit nicht unter a)

 

erfasst.......................................................................................................

10,-bis 300,-

 

 

 

 

 

Die Tarifstellen 14 bis einschließlich 16 werden gestrichen. Die neue Tarifstelle 14 erhält folgende Fassung:

 

Lfd.Nr.

 

Gebühr €

 

Fachbereich Jugend und Soziales 55

 

14

Beratung von Investoren bei Neubau-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, Bescheinigung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 AllgFörderPflegeVO,

§9 Abs. 2 Landespflegegesetz NW( PfG NW),

für jede angefangene Arbeitsstunde je                                   

 

 

 

54,00 ,-

 

 

 

 

Die Tarifstelle 21.1.2  wird ersatzlos gestrichen.

 

Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2010 in Kraft.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

24.09.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

08.10.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen