Beschlussvorlage - 0760/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausbauplanung des Kinderspielplatzes Dreieckstraße wird zugestimmt. Der Kinderspielplatz soll im Rahmen des Konjunkturpaketes II kurzfristig ausgebaut werden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Grundlagen:

 

Der 1400 m² große Kinderspielplatz Dreieckstraße befindet sich im dicht besiedelten Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf in Altenhagen.

Die nähere Umgebung ist mit attraktiven Spielmöglichkeiten unterversorgt. Der Rat der Stadt Hagen hat deshalb diesen Spielplatz in das Konjunkturpaket II aufgenommen und dessen Ausbau beschlossen.

Gleichzeitig soll der unattraktive Kinderspielplatz  Düppelstraße  aufgrund seiner schlauchartigen Lage aufgegeben und das Grundstück vermarktet werden.

 

Nach folgenden Kriterien wurde der Spielplatz geplant:

 

1.)   Die Neugestaltung des Spielplatzes soll die Altersgruppe von Kindern zwischen 2 bis 15 Jahren mit attraktiven Spielangeboten abdecken.

Ausreichende Sitzgelegenheiten für Erwachsene werden vorgesehen.

2.)   Es werden ausschließlich hochwertige, vandalismuserprobte und wartungsarme Spielgeräte mit langer Garantiezeit eingesetzt.

3.)   Der Ausbau erfolgt dergestalt, dass die Unterhaltungskosten sich auf ein Minimum reduzieren.

 

 

Ausbaubeschreibung

 

Der Spielplatz wird in verschiedene Spielzonen gegliedert.

Im nördlichen Bereich ist ein Sandspielbereich für Kinder im Vorschulalter geplant. Im Sandkasten befinden sich ein Sandspieltisch, Sandschütte und –wippe.

Des Weiteren wird ein vorhandener Kaufmannsladen an den Sandspielbereich angeschlossen.

 

Im Zentrum des Spielplatzes wird noch eine Wippe für Kinder von 4 – 10 Jahren integriert. Diese Spielgeräte können auch von Kindern mit Behinderungen bespielt werden.

Im nordwestlichen Bereich gibt es darüber hinaus eine Kletterkombination mit Kletterwand, Aussichtsplattform und Geländerstangen zum Rutschen.

 

 

 

 

 

 

Der südliche Bereich richtet sich in seinem Spielangebot an Kinder und Jugendliche zwischen 6 bis 15 Jahren. Diese Fläche ist räumlich durch Geländemodellierungen vom nördlichen Spielbereich getrennt. Die hier vorgesehenen Spielelemente sind auf die Bedürfnisse dieser Altersgruppe abgestimmt. Deshalb wird hier eine Spielanlage mit Kletter-, Hangel-, Schwing- und Sitzmöglichkeiten installiert und ein Karussell eingebaut.

 

Das gesamte Gelände wird aus ökologischen Gründen in wasserdurchlässiger Dolomitsanddecke ausgebaut. Neben den hochwertigen Ausstattungsgegenständen kommt als notwendiger Fallschutz überwiegend der kostengünstige Perlkies zum Einsatz.

 

Die vorhandenen Bänke und Papierkörbe bleiben erhalten und bekommen z. T. einen neuen Standort.

 

Die Grünflächen bleiben weitestgehend in den alten Grenzen erhalten. Allerdings ist der dichte Bewuchs dringend zu überarbeiten. Die Sträucher  sollen dabei im Winter zurückgeschnitten und die Freiflächen überarbeitet und mit Efeu unterpflanzt  werden.

Dabei werden auch 9 Großsträucher bzw. Stangenhölzer entfernt. Außerdem müssen 4 größere Bäume (1 Pappel, 1Ahorn und 2 Linden) gefällt werden da diese den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht auf Dauer nicht mehr genügen.

Damit wird dem verbleibenden Baumbestand zur weiteren Entwicklung der erforderliche Raum verschafft.

 

 

Kosten und Realisierung

 

Die Ausbaukosten dieses Spielplatzes belaufen sich auf 150.000.- €. Sie werden im Rahmen des Konjunkturpaketes gefördert.

Die Unterhaltungskosten werden gegenüber den bisherigen Kosten für die beiden Kinderspielplätze (Dreieckstraße und Düppelstr.) jährlich um rd. 3.900,-- € reduziert.

 

Der Ausbau des Kinderspielplatzes soll kurzfristig ausgeschrieben und begonnen werden. Die Fertigstellung des Spielplatzes ist für ca. Juni 2010 eingeplant.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

150.000,00€

a)  Zuschüsse Dritter

150.000,00€

b)  Eigenfinanzierungsanteil

  

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch Konjunkturpaket II

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

5000064

      Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

150.000,00€

         0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

150.000,00€

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Unterhaltsaufwand je Jahr

3.890,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

5.830,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

 

 

Zwischensumme

9.720,00€

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

9.720,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.09.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen