Beschlussvorlage - 0760/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbauplanung Kinderspielplatz Dreieckstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB55 - Jugend und Soziales; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.09.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.09.2009
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Grundlagen:
Der 1400 m² große
Kinderspielplatz Dreieckstraße befindet sich im dicht besiedelten Stadtteil mit
besonderem Erneuerungsbedarf in Altenhagen.
Die nähere Umgebung ist mit
attraktiven Spielmöglichkeiten unterversorgt. Der Rat der Stadt Hagen hat deshalb
diesen Spielplatz in das Konjunkturpaket II aufgenommen und dessen Ausbau
beschlossen.
Gleichzeitig soll der unattraktive
Kinderspielplatz Düppelstraße aufgrund seiner schlauchartigen Lage
aufgegeben und das Grundstück vermarktet werden.
Nach folgenden Kriterien
wurde der Spielplatz geplant:
1.) Die Neugestaltung des Spielplatzes soll die
Altersgruppe von Kindern zwischen 2 bis 15 Jahren mit attraktiven
Spielangeboten abdecken.
Ausreichende Sitzgelegenheiten für Erwachsene werden
vorgesehen.
2.) Es werden ausschließlich hochwertige,
vandalismuserprobte und wartungsarme Spielgeräte mit langer Garantiezeit
eingesetzt.
3.) Der Ausbau erfolgt dergestalt, dass die
Unterhaltungskosten sich auf ein Minimum reduzieren.
Ausbaubeschreibung
Der Spielplatz wird in
verschiedene Spielzonen gegliedert.
Im nördlichen Bereich ist
ein Sandspielbereich für Kinder im Vorschulalter geplant. Im Sandkasten
befinden sich ein Sandspieltisch, Sandschütte und –wippe.
Des Weiteren wird ein
vorhandener Kaufmannsladen an den Sandspielbereich angeschlossen.
Im Zentrum des Spielplatzes
wird noch eine Wippe für Kinder von 4 – 10 Jahren integriert. Diese
Spielgeräte können auch von Kindern mit Behinderungen bespielt werden.
Im nordwestlichen Bereich
gibt es darüber hinaus eine Kletterkombination mit Kletterwand,
Aussichtsplattform und Geländerstangen zum Rutschen.
Der südliche Bereich richtet
sich in seinem Spielangebot an Kinder und Jugendliche zwischen 6 bis 15 Jahren.
Diese Fläche ist räumlich durch Geländemodellierungen vom nördlichen
Spielbereich getrennt. Die hier vorgesehenen Spielelemente sind auf die
Bedürfnisse dieser Altersgruppe abgestimmt. Deshalb wird hier eine Spielanlage
mit Kletter-, Hangel-, Schwing- und Sitzmöglichkeiten installiert und ein
Karussell eingebaut.
Das gesamte Gelände wird aus
ökologischen Gründen in wasserdurchlässiger Dolomitsanddecke ausgebaut. Neben
den hochwertigen Ausstattungsgegenständen kommt als notwendiger Fallschutz
überwiegend der kostengünstige Perlkies zum Einsatz.
Die vorhandenen Bänke und
Papierkörbe bleiben erhalten und bekommen z. T. einen neuen Standort.
Die Grünflächen bleiben
weitestgehend in den alten Grenzen erhalten. Allerdings ist der dichte Bewuchs
dringend zu überarbeiten. Die Sträucher sollen
dabei im Winter zurückgeschnitten und die Freiflächen überarbeitet und mit Efeu
unterpflanzt werden.
Dabei werden auch 9
Großsträucher bzw. Stangenhölzer entfernt. Außerdem müssen 4 größere Bäume (1
Pappel, 1Ahorn und 2 Linden) gefällt werden da diese den Anforderungen der
Verkehrssicherungspflicht auf Dauer nicht mehr genügen.
Damit wird dem verbleibenden
Baumbestand zur weiteren Entwicklung der erforderliche Raum verschafft.
Kosten und Realisierung
Die Ausbaukosten dieses
Spielplatzes belaufen sich auf 150.000.- €. Sie werden im Rahmen des
Konjunkturpaketes gefördert.
Die Unterhaltungskosten
werden gegenüber den bisherigen Kosten für die beiden Kinderspielplätze
(Dreieckstraße und Düppelstr.) jährlich um rd. 3.900,-- € reduziert.
Der Ausbau des
Kinderspielplatzes soll kurzfristig ausgeschrieben und begonnen werden. Die
Fertigstellung des Spielplatzes ist für ca. Juni 2010 eingeplant.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
Fiskalische
Bindung |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
|
1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
150.000,00€ |
|||||||||||
|
a) Zuschüsse Dritter |
150.000,00€ |
|||||||||||
|
b) Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|||||||||||
|
2) Investive Maßnahmen |
|
|||||||||||
|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch Konjunkturpaket
II |
||||||||||||
|
Veranschlagung im investiven Teil des |
|
|||||||||||
|
Teilfinanzplans |
5000064 |
Teilfinanzstelle |
|
|
||||||||
|
|
||||||||||||
|
|
Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
|
|||||
|
Betrag |
150.000,00€ |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
150.000,00€ |
||||||
|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
||||||||||||||
|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
|||||||||||||||
|
Ergebnisplan |
|
Produktgrp. |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
|
||||||||
|
4) Folgekosten |
|
||||||||||||||
|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
|
||||||||||||||
|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
||||||||||||||
|
b) Unterhaltsaufwand je Jahr |
3.890,00€ |
||||||||||||||
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
5.830,00€ |
||||||||||||||
|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
||||||||||||||
|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
|||||||||
|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
|||||||||
|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
|
||||||||||||||
|
Zwischensumme |
9.720,00€ |
||||||||||||||
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
||||||||||||||
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
9.720,00€
|
||||||||||||||
|
5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
|||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||
